STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11041 Thema: Festnahme und Abschiebung des am 8. April 2017 in Borsdorf festgenommenen mutmaßlichen „islamistischen Gefährders " — Abstimmungen zwischen Bundesregierung und Sächsischer Staatsregierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen wurden folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 8. April 2017 wurde ein marokkanischer Staatsangehöriger, der als Asylbewerber in Borsdorf untergebracht war, verhaftet. In der MDR-Aktuell-Sendung des MDR Fernsehen am 10. April 2017 um 21:45 Uhr wurde von der Landespressekonferenz vom selben Tage berichtet. An dieser Pressekonferenz war auch der amtierende Bundesinnenminister Thomas de Maiziere beteiligt. Dieser wird in der Sequenz von 21:48:18 bis 21:48:33 folgendermaßen wiedergegeben: ,Es gab einen Hinweis des Bundes und dann gab es eine Festnahme und jetzt ... der Mann sitzt in polizeilichem Gewahrsam und jetzt prüfen Sachsen und der Bund gemeinsam was aus diesem Herren wird."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/79. Dresden, 17. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend teilweise der Fall, da Frageteile im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen. Insoweit der Staatsregierung jedoch Erkenntnisse vorliegen, wird nachfolgend dazu berichtet. Im Rahmen der Bearbeitung dieses Sachverhaltes kam es im Übrigen zum stetigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Freistaates Sachsen untereinander und auch mit dem Bund im Sinne der Fragestellungen. Eine chronologische Auflistung bzw. statistische Erfassung dieses Informationsaustauschs erfolgt grundsätzlich nicht. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 nicht vollständig ist. Frage 1: Welche Hinweise des Bundes bzw. welcher Bundesbehörde gab es zu dieser Person und wann wurden diese an welche Landesbehörde über welchen Weg weitergeleitet? Frage 2: Welche persönlichen Treffen, Telefongespräche, Email -Korrespondenzen oder vergleichbare Kontakte hat es zwischen dem 1. April 2017 und dem 26. April 2017 zwischen welchen Vertretern der Bundesregierung, der Bundesministerien des Innern und der Justiz, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes oder anderer Bundesbehörden einerseits und welchen Vertretern der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatsministerien des Innern und der Justiz, des Landesamtes für Verfassungsschutz , des Landeskriminalamtes und anderer Landesbehörden sowie nachgeordneter Behörden gegeben, bei denen das weitere Vorgehen hinsichtlich der in der Vorbemerkung als Asylbewerber bezeichneten Person thematisiert wurde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Bundeskriminalamt (BKA) informierte in den späten Abendstunden des 7. April 2017 in einem Schreiben mittels des formellen Kommunikationsverfahrens EPOST das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) auf Grundlage eines Behördenzeugnisses des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über Hinweise auf eine mögliche Anschlagsplanung am 8. April 2017 vor der Botschaft der Russischen Föderation. Diese Information wurde am 8. April 2017 kurz nach Mitternacht zunächst telefonisch durch den Vizepräsidenten des LKA an den Präsidenten der Polizeidirektion (PD) Leipzig weitergeleitet und unmittelbar danach per EPOST durch das LKA der PD Leipzig übermittelt. Die PD Leipzig informierte daraufhin an diesem Morgen zunächst telefonisch , später persönlich die Staatsanwaltschaft (StA) Leipzig. Das LKA hat im Weiteren am Morgen des 8. April 2017 per EPOST folgende Polizeidienststellen und Behörden über das Behördenzeugnis des BfV vom 7. April 2017 informiert und eine Erstbewertung beigefügt: Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 1. Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) 2. Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe 3. BKA Berlin 4. BKA Meckenheim 5. alle Landeskriminalämter 6. Bundespolizeifliegerstaffel Bad Bramstedt 7. Bundespolizeiinspektion Ostbahnhof Berlin 8. Bundespolizeifliegerstaffel Mitte Fuldatal 9. Bundespolizeidirektion Koblenz 10. Bundespolizeiinspektion München 11. Bundespolizeipräsidium Potsdam 12. Bundespolizeidirektion Sankt Aug ustin 13. Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen 14. PD Chemnitz 15. PD Dresden 16. PD Görlitz 17. PD Leipzig 18. PD Zwickau 19. Polizeiverwaltungsamt 20. Präsidium der Bereitschaftspolizei 21. Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Freistaatilie>MEM SACHSEN Über die Festnahme der betreffenden Person am gleichen Tag informierte der Präsident der PD Leipzig zuerst telefonisch das LKA, anschließend informierte die PD Leipzig Polizeidienststellen und Behörden wie im Absatz zuvor (Nr. 1 bis Nr. 21) per EPOST über die Festnahme. Das SMI hat die Informationen an die Landesdirektion Sachsen/Zentrale Ausländerbehörde am gleichen Tag per EPOST weitergeleitet. Am 10. April 2017 übermittelte das BfV Informationen zum Sachverhalt an das LfV Sachsen. Die StA Leipzig gab das Ermittlungsverfahren am 10. April 2017 an die StA Dresden ab. Die Bereitschaftsstaatsanwältin des Generalbundesanwalts wurde durch die StA Leipzig und das LKA beständig telefonisch und per E-Mail informiert. ifDer F II wurde im Rahmen der Bund -Länder -Arbeitsgemeinschaft Statusrechtliche Begleit aßnahmen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum am 26. April 2017 unter T ilnahme u. a. des Bundesministeriums des Innern, des Bundesamtes für Migration 4 d Flüchtlinge, des BKA, der Bundespolizei, des BfV und des LKA behandelt; das SMIinah per Telefonschaltkonferenz teil. i Mit freu dlichen Grüßen Märkus Ulbig Seite 3 von 3 2017-11-17T09:08:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes