STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11049 Thema: Unterzeichnung einer Garantieerklärung im Zusammenhang mit der Bewerbung Leipzigs zur Fußball -Europameisterschaft 2024 — Nachfrage zur Drucksache 6/10807 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage teilte das Innenministerium mit, dass die Polizeidirektion Leipzig gegenüber der Stadt Leipzig eine Garantieerklärung abgegeben habe. Welchen Inhalt hatte diese Erklärung ? (Bitte beifügen oder wesentlichen Inhalt wiedergeben.) Die abgegebene Erklärung entspricht im Wortlaut der Anlage. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus dem 185-seitigen Anhangs I „DFB- Anforderungen für das Nationale Bewerbungsverfahren'', der auf der Homepage des Deutschen Fußball -Bundes (DFB) veröffentlicht ist. Frage 2: Wann wurde die Polizeidirektion um die Abgabe dieser Erklärung gebeten und wann wurde diese Erklärung abgegeben? Die Polizeidirektion (PD) Leipzig wurde mit Schreiben vom 22. Mai 2017 seitens der Stadt Leipzig um Abgabe der erfragten Erklärung ersucht. Die Übersendung an die Stadt Leipzig erfolgte am 29. Mai 2017. Frage 3: Wann wurde welche Stelle des Innenministeriums über die (geplante) Abgabe der Erklärung unterrichtet und hat dazu wann welche Stellungnahme abgegeben? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/38/92 Dresden, 21. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Fg eKal SEN Das Sächsische Staatsministerium des Innern erhielt von der bereits laufenden Erstellung von Garantierklärungen der potentiellen Ausrichterstädte unter Einbindung der örtlich zuständigen Polizeidienststellen vor der Übersendung der Erklärung durch die PD Leipzig an die Stadt Leipzig Kenntnis. Da die Information lediglich telefonisch erfolgte , ist der konkrete Zeitpunkt nicht bekannt. Hierzu erfolgte eine Erörterung auf Ebene der Arbeitsgruppe Einsatz des Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung (AG Einsatz) in einer Telefonschaltkonferenz am 29. Mai 2017. Im Ergebnis wurden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) Kontakt mit dem DFB aufgenommen. Im Rahmen der nachfolgenden Abstimmung auf Ebene der AG Einsatz wurde gegenüber dem BMI die Auffassung vertreten, dass eine abschließende Bewertung der vorliegenden Garantieerklärung vor dem lintergrund der zum betreffenden Zeitpunkt nicht eindeutig beschriebenen weiteren V rfahrensweise in dieser Angelegenheit nicht möglich ist. Weitere tellungnahmen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern erfolgten bisher njcht. Mitifr4ndlichen Grüßen MVrk‘us UIb Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11049 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11049 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11049 GondroMe_2017-11-21_09-59-18 6_11049_Anlage 2017-11-23T08:44:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes