2015/8723 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1105 Thema: Gewässertouristische Nutzung im Leipziger Auwald Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf den Gewässern Pleiße und Floßgraben liegt in den Natura 2000-Schutzgebieten des Leipziger Auwaldes keine allgemeine Schiffbarkeit nach § 17 SächsWG vor. Im Einklang vertreten die Landesdirektion Sachsen und die anerkannten Naturschutzvereinigungen die Position, dass eine allgemeine Schiffbarkeit hier aus Naturschutzgründen nicht genehmigungsfähig ist. In der Praxis finden aber bereits jetzt gewässertouristische Ubernutzungen der Gewässer statt. Zusätzlich werden umfassende Ausbauten an der Pleiße und am Floßgraben geplant, um die wassertouristische Nutzung weiter sehr deutlich zu steigern.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Zählt der Verleih von Paddelbooten zur Nutzung in den Natura 2000-Schutzgebieten des Leipziger Auwaldes zum Gemeingebrauch im Sinne des § 16 SächsWG? Nein, beim Verleih von Paddelbooten handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Diese ist vom Gemeingebrauch im Sinne des Wasserrechts [§ 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 16 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)] nicht umfasst. Frage 2: In welchem Rahmen ist die Genehmigung zur Sondernutzung von Motorbooten in den Schutzgebieten nach heutigem Sachstand rechtskonform? Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 5. März 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4822 Dresden, Jo. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/8723 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEIN Motorboote bedürfen einer boots- und gewässerbezogenen Sondernutzungsgeneh-migung nach § 5 Abs. 3 SächsWG. Bootsführer, die im Besitz einer derartigen Genehmigung sind, dürfen die Gewässer nach Maßgabe dieser Genehmigung rechtskonform nutzen. In den Schutzgebieten ist zusätzlich das naturschutzrechtliche Einvernehmen erforderlich, welches von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zur genannten wasserrechtlichen Genehmigung erteilt wird. Frage 3: Ist das als Grundlage für die geplanten Ausbaumaßnahmen der Gewässer herangezogene Wassertouristische Nutzungskonzept in der Region Leipzig (WTNK) rechtskräftig? Beim Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) handelt es sich um eine Absichtserklärung der regionalen Akteure ohne rechtliche Bindungswirkung. Es ersetzt insbesondere weder die kommunale Planungshoheit zu bau- und raumplanungsrechtlichen Belangen, noch fachrechtlich gegebenenfalls notwendige Planfeststellungsoder sonstige Genehmigungsverfahren. Frage 4: Wann wurde mit welchem Ergebnis eine Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Wassertouristischen Nutzungskonzept in der Region Leipzig vorgenommen oder ist diese zukünftig geplant? Zum WTNK in der Region Leipzig wurde keine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Wie aus der Antwort auf Frage 3 ersichtlich, entfaltet das WTNK keine Rechtskraft und fällt damit nicht unter die SUP-Pflicht nach den §§ 14b bis 14d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Inhalte des WTNK im geltenden Regionalplan Westsachsen 2008 enthalten sind und dieser einer SUP unterzogen wurde. Im Ziel 8.3.4 des Regionalplanes wird dazu ausgeführt, dass „für die Entwicklung des .touristischen Gewässerverbundes Region Leipzig“... die Voraussetzungen zu schaffen“ sind. Dabei ist „der individuelle und organisierte Bootsverkehr auf den Gewässern durch räumliche, zeitliche und organisatorische Maßnahmen so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeschlossen beziehungsweise so gering wie möglich gehalten werden.“ Aufgrund des Umweltberichts zum Regionalplan wurde unter anderem in die Begründung des Regionalplans die Formulierung aufgenommen, dass bei einer Beurteilung neuer erholungsrelevanter Einzelvorhaben in den Vorbehaltsgebieten auch die Bedeutung der Gewässer für den Vogelschutz einzustellen ist; störungsintensive Erholungsformen in den Zeiten der Vogelrast sollten vermieden werden. Die sieben Kurse des „Gewässerverbundes Region Leipzig“ und deren Nutzung sind nachrichtlich in den Regionalplan aufgenommen, darunter auch der Kurs 1 mit dem Verlauf Stadthafen, Oberer Elstermühlgraben, Elsterflutbett, Pleißeflutbett, Pleiße, Floßgraben, Cospudener See und Zwenkauer See. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind für die weiteren Ausbauabschnitte an Pleiße und Floßgraben in welchem Umfang (räumlich) geplant? Ob und in welchem Umfang für zukünftige Maßnahmen im Leipziger Gewässersystem Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich werden, ist im Einzelfall in Abhängigkeit von konkret zur Zulassung eingereichten Anträgen durch die dann für die Bearbeitung jeweils zuständige Behörde zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3