STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11055 Thema: Verbotszonen für den Aufstieg und Überflug von Drohnen und Flugmodellen in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-4000/11/14 Dresden¦ ^ i no\v. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage ist seit wann welchen Behörden in Sachsen die Befugnis zur Einrichtung von Verbotszonen für den Aufstieg und den Überflug von Drohnen und Flugmo¬ dellen übertragen? Die Einrichtung von Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkun¬ gen obliegt gemäß § 17 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) grundsätzlich dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Darüber hinaus können nach § 29 Luftverkehrsgesetz durch die Luftaufsicht Verbote erlassen werden, um betriebsbedingte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt abzuwehren. Die Luftaufsicht obliegt im Freistaat Sachsen der Landesdirektion Sachsen. Die Aufgabe wurde mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirt¬ schaft und Arbeit über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftaufsicht vom 9. Dezember 1992 übertragen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Frage 2: Welche Höhenbereiche umfassen die Regelungen zu Gestat¬ tung und Verbot des Aufstiegs und des Überflugs von Droh¬ nen und Flugmodellen und für welche Drohnentypen und Flugmodelltypen sind diese gültig? Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodel¬ len wird in den Vorschriften von § 21a bis § 21f LuftVO geregelt. Diese um¬ fassen auch detaillierte Angaben zu Gestattungen und Verboten in Bezug auf Höhenbereiche sowie Drohnen- und Flugmodelltypen. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Wann, für welche Dauer und für welche örtlichen Bereiche sind in den Jahren seit 2010 Verbotszonen für den Aufstieg und den Überflug von Drohnen und Flugmodellen in Sachsen durch welche Behörden einge¬ richtet worden? Das BMVI richtete folgende Flugbeschränkungsgebiete, mit Auswirkungen auf alle Luftverkehrs arten (einschließlich des Betriebs von Drohnen und Flugmodellen), ein: Zeitraum Abmessungen Anlass Inhalt der Beschränkungen 7. Juni 2013, 14 Uhr- 18. Juni 2013, 12 Uhr Verlauf der Elbe in ganz Sach¬ sen, ca. 10 km beidseitig des Flusslaufes, vom Boden bis 6000 Fuß über Grund Elbehochwasser Verbot für den Sichtflugver¬ kehr mit Ausnahme von Einsatzflügen 28. Mai 2015, 12-24 Uhr sowie I.Juni 2015, 16-24 Uhr Schloss Wackerbarth, Radius 1,5 NM, vom Boden bis 2500 Fuß ü. NN G7-Finanz- und Innenministertreffen Gebiet mit Funkkommunika¬ tionspflicht (Radio Mandatory Zone - RMZ) 1.Juni 2015, 12 Uhr - 2. Juni 2015, 18 Uhr Schloss Moritzburg, Radius 1,5 NM, vom Boden bis 2500 Fuß ü. NN G7-Finanz- und Innenministertreffen Gebiet mit Funkkommunika¬ tionspflicht (Radio Mandatory Zone - RMZ) 1. Okt. 2016, 8-22 Uhr; 2. Okt. 2016, 8 Uhr- 3. Okt. 2016, 22 Uhr Innenstadt Dresden, vom Boden bis 3500 Fuß ü. NN Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit Verbot für den Sichtflugver¬ kehr mit Ausnahme von Einsatzflügen Im Zeitraum vom 8. Juni 2016, 12 Uhr bis zum 12. Juni, 16 Uhr wurde durch die Lan¬ desdirektion Dresden mit einer luftaufsichtlichen Verfügung der Aufstieg von Drohnen und Flugmodellen im Bereich des Veranstaltungsortes der Bilderberg-Konferenz verbo¬ ten. Der genaue Inhalt der Verfügung ist unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.lds.Sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=11287&art param=458. Frage 4: Wie viele Verstöße gegen die Verbotszonen gemäß Frage 3 sind in den Jahren seit 2010 festgestellt worden und wurden diese Verstöße ge¬ ahndet bzw. wie viele dieser Verstöße blieben aus welchen Gründen unaufgeklärt und ungeahndet? Frage 5: Handelt es sich bei Verstößen gegen Verbotszonen gemäß Frage 4 um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5; Es wurde ein Verstoß festgestellt und aufgeklärt. Gegen den Steuerer erging eine An¬ zeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Mit freundlichen Grüßen In Vetffetwng Seite 2 von 2 2017-11-23T09:01:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes