STAATSMINISTEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11058 Thema: Ständige Stäbe zur Bewältigung besondere Einsatzlagen bei der Polizei - Nachfrage zur Kleinen Anfragen in Drs. 6/9617 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/9617 ist zu lesen: ,In Auswertung der Empfehlungen der Expertenkommission ,Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al- Bakr` wurde durch die Arbeitsgruppe des Sächsischen Staatsministeriums des Innern u.a. vorgeschlagen, im Landeskriminalamt die Wiedereinrichtung einer Stabskomponente für besondere Einsatzlagen und in den fünf Polizeidirektionen die Einrichtung Ständiger Stäbe vorzunehmen , die sächsischen Einsatzakten und -unterlagen auf Grundlage bundeseinheitlicher Vorschriften und Empfehlungen ständig fortzuschreiben ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde im Landeskriminalamt Sachsen die Wiedereinrichtung einer Stabskomponente für besondere Einsatzlagen und in den fünf Polizeidirektionen die Einrichtung Ständiger Stäbe vorgenommen? Die Bewertung und Priorisierung der im Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe Expertenkommission enthaltenen Umsetzungsvorschläge und darauf aufbauend die Wiedereinrichtung der Stabskomponente für besondere Einsatzlagen im Landeskriminalamt Sachsen sowie die Einrichtung Ständiger Stäbe in den fünf Polizeidirektionen befinden sich noch im internen Abstimmungsund VVillensbildungsprozess der Staatsregierung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/38/88 Dresden, 21. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Werden die sächsischen Einsatzakten und -unterlagen der Polizei auf Grundlage bundeseinheitlicher Vorschriften und Empfehlungen ständig fortgeschrieben? Die sächsischen Einsatzakten und -unterlagen werden im Sinne der Fragestellung ständig fortgeschrieben. Frage 3: In welchen Dienststellen sind seit wann die besonders qualifizierten Polizeiführer und weiteren Funktionsträger für Führungsstäbe bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen namentlich benannt und sind diese auch redundant namentlich benannt? Frage 4: In welchen Dienststellen wurden bzw. werden seit wann und in wie vielen Fällen bislang die redundant namentlich benannten besonders qualifizierten Polizeiführer und weiteren Funktionsträger für Führungsstäbe bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen in die Arbeit der Führungsstäbe bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen nach Alarmierung mit einbezogen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die sächsische Polizei hat im IV. Quartal 2016 20 besonders qualifizierte Polizeiführer (je Polizeidirektion vier) namentlich benannt. Diese Anzahl gewährleistet, dass jederzeit ein besonders qualifizierter Polizeiführer eingesetzt werden kann. Weitere Funktionsträger für Führungsstäbe bestimmen sich aus dem zur Verfügung stehenden Pool an Sachbearbeitern bzw. Mitarbeitern der Polizeidirektionen. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung erfolgt weder bei den benannten 20 besonders qualifizierten Polizeiführern noch bei den weiteren Funktionsträgern. Somit kann die Frage 4 nicht beantwortet werden. Frage 5: Wie und wie oft wurde und wird die besondere Qualifizierung der Polizeiführer und ihrer Redundanzen sowie für die weiteren Funktionsträger für die Arbeit in Führungsstäben bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen realisiert und wie und wie oft erfolgte bislang die Fortbildung? Als Polizeiführer bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen sind ausschließlich entsprechend aus- und fortgebildete Beamte der Laufbahngruppe 2.2 der Fachrichtung Polizei benannt. Ihre grundsätzliche Qualifizierung erfolgte über das Studium innerhalb der Laufbahnausbildung. Darüber hinaus wird über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen u. a. an der Deutschen Hochschule der Polizei und an speziell für diese Polizeiführer ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) die spezialisierte Fortbildung gewährleistet. Des Weiteren erfolgt ein Erfahrungsaustausch in dienststellenübergreifenden Arbeitsgremien/ -kreisen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die weiteren Funktionsträger nehmen regelmäßig u. a. an funktionsbezogenen Fortbilidunge für die Arbeit in Führungsstäben und an speziell auf lebensbedrohliche Einsatzlagen ngepassten Fortbildungsveranstaltungen teil bzw. fungieren ihrerseits als Multiplikat ren. A Eine gtatistibch auswertbare Erfassung aller Fortbildungsveranstaltungen erfolgt nicht. Mit fr fund ichen Grüßen I us Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-11-23T08:41:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes