STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11061 Thema: Videoüberwachung in Asylunterkünften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Gemeinschaftsunterkünften und anderen gemeinschaftlichen Unterbringungsformen für Geflüchtete werden welche Bereiche zu welchem Zweck videoüberwacht? (Bitte nach Standort und Betreiber der GU aufschlüsseln und die überwachten Räume genau angeben ) Landesdirektion Sachsen — Erstaufnahmeeinrichtungen Von den derzeit in Betrieb befindlichen Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen verfügen zwei Einrichtungen über eine Videoüberwachungsanlage : • Leipzig, Max-Liebermann-Straße; Betreiber Johanniter Unfallhilfe • Schkeuditz, Westringstraße Dölzig; Betreiber Malteser Hilfswerk Mit den Videoüberwachungsanlagen werden der Eingangsbereich (Zentraler Zugang) sowie die Außenzaunanlage überwacht. Mit dem Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen wurden geeignete und erforderliche Maßnahmen (Mindeststandards ) zur Erhöhung der Sicherheit in und um die Erstaufnahmeeinrichtungen festgelegt. Auf die Anlage der Stellungnahme der Staatsregierung auf den Antrag Drs.-Nr. 6/4472 wird verwiesen. In Pkt. 3.1.2 — Sicherungsmaßnahmen — wurde unter anderem festgelegt, dass die als Erstaufnahmeeinrichtung genutzten Objekte durch mechanische und elektrische /elektronische Überwachungsmaßnahmen gesichert werden, um das rechtswidrige Eindringen, den Bewurf mit gefährlichen Gegenständen, das Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/37/54 Dresden, 21. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN in Brand setzen der Objekte sowie das Eindringen von gefährlichen Stoffen zu unterbinden oder zumindest zu erschweren. Perspektivisch ist die Umsetzung der mit dem Sicherheitsrahmenkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen festgelegten elektrischen/elektronischen Überwachung mit Videoüberwachungsanlagen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen. Landkreise/Kreisfreie Städte — Gemeinschaftsunterkünfte bzw. andere gemeinschaftliche Unterbringungsformen Die Daten bzw. Rückmeldungen der unteren Unterbringungsbehörden sind der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Videoüberwachung von nach VwV Unterbringung allgemein zugänglichen Gemeinschaftsräumen und Gemeinschaftsküchen in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und Kreisfreien Städte? (bitte nach Standort, Betreiber der GU und Zweck der Überwachung aufschlüsseln) Die Daten bzw. Rückmeldungen der unteren Unterbringungsbehörden sind der Anlage zu entnehmen. Frage 3: In welchen Fällen wurden und werden die durch Videoüberwachung erlangten Daten für welchen Zeitraum aufgezeichnet? (bitte nach Standort und Betreiber der GU aufschlüsseln) Landesdirektion Sachsen — Erstaufnahmeeinrichtungen Die Ansteuerung der Monitore der Videoüberwachungsanlagen in den in der Antwort auf die Frage 1 genannten Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt durch den Einsatz digitaler Videosensoren. Mit dieser technischen Variante erfolgt eine sichere Detektion von Bewegungen im Überwachungsbereich der jeweiligen Kamera. Die Daten werden sieben Tage gespeichert. Landkreise/Kreisfreie Städte — Gemeinschaftsunterkünfte bzw. andere gemeinschaftliche Unterbringungsformen Die Daten bzw. Rückmeldungen der unteren Unterbringungsbehörden sind der Anlage zu entnehmen. Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage ist aus Sicht der Staatsregierung die Videoüberwachung welcher Bereich einer Asylunterkunft möglich? Der Betreiber einer Asylbewerberunterkunft in öffentlicher Trägerschaft kann gemäß § 33 Sächsisches Datenschutzgesetz öffentlich zugängliche Räume in der Unterkunft mittels Videotechnik überwachen. Für Unterkünfte in privater Trägerschaft gilt insoweit § 6b Bundesdatenschutzgesetz. Beide Gesetze enthalten zwar keine identischen, aber doch gleich gerichtete Regelungen. Die Videoüberwachung von Asylbewerberunterkünften ist danach zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung, insbesondere zur Ge- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN e FreistaatSACHSEN währleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, oder zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen (vorliegend der Bewohner und der in der Unterkunft Beschäftigten ) überwiegen. Videoaufzeichnungen sind nur zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zweckes erforderlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzw-rdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Bei öffentlich zugänglichen Räume ,han elt es sich um Bereiche innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, die nach q m e kennbaren Willen des Berechtigten von jedermann ohne weitere Voraussetzu en enutzt oder betreten werden dürfen. Dies sind insbesondere der Eingangsberekthbzi . unmittelbar an die Asylbewerberunterkunft angrenzende Flächen. Mit freundlichen Grüßen MaNus Ulbig Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 1 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung Stadt Chemnitz Annaberger Straße Straßburger Straße Wohn- und Verwaltungs- GmbH Wohn- und Verwaltungs- GmbH Perimeterschutz nur im Außenbereich des Objekts zur Abwehr von Gefahren von außen Perimeterschutz nur im Außenbereich des Objekts zur Abwehr von Gefahren von außen 72 Stunden, automatische Löschung 72 Stunden, automatische Löschung Eine Videoüberwachung innerhalb von Objekten findet nicht statt Stadt Dresden Strehlener Straße Lockwitztalstraße Buchenstraße Wachwitzer Höhenweg Waltherstraße ZOGELI Gemeinschaftsunterkunft Liebenwalde GmbH Lebenswert& Wohnraum GmbH Thomas Wolter GmbH Thomas Wolter GmbH Thomas Wolter GmbH (Verwalter) Außenbereich Außenbereich Außenbereich (Tür) Innenbereich (nur Eingangsbereich ) Innenbereich (nur Eingangsbereich ) sieben Tage ein Tag ohne Speicherung 14 Tage 14 Tage Stadt Leipzig Zschortauer Straße Riebeckstraße Liliensteinstraße EHC Pandechaion Pandechaion Eingangsbereiche (Vorder- u. Hintereingang), Fluchttreppe Grundstücksgrenzen Eingangsbereich, Notausgang/Fluchttür Zutrittsüberwachung, Speicherung für zwei Tage Überwachung illegaler Zutritte zum Areal; Speicherung für zwei Tage Zutrittsüberwachung, Speicherung für zwei Tage Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 2 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung Eytritzscher Straße Hainbuchenstraße Stöckelstraße Sommerfelder Straße DRK DRK DRK DRK Hofzufahrt Eingangsbereich Eingangsbereich, Hofzufahrt Eingangsbereich Zutrittsüberwachung, Speicherung für zwei Tage Zutrittsüberwachung, Speicherung für zwei Tage Zutrittsüberwachung, Speicherung für zwei Tage Zutrittsüberwachung, Speicherung für zwei Tage Erzgebirgskreis - es erfolgte keine Rückmeldung - Landkreis Mittelsachsen Freiberg, Chemnitzer Straße 44 Freiberg, Chemnitzer Straße 50 Lunzenau, Schillerstraße Hainichen, Ottendorfer Hang Campanet Campanet GSQ Freiberg GSQ Freiberg Eingangsbereiche, Hofbereiche; Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten Eingangsbereiche, Hofbereiche; Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten Eingangsbereich und Hausfassaden ; Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten Eingangsbereich und Hausfassaden ; Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten ein Tag bis eine Woche ein Tag bis eine Woche 48 Stunden 26 Tage Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 3 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung Döbeln, Friedrichstraße Mobendorf Human-Care-GmbH Gemeinde Striegistal Eingangs- und Hofbereich; Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten Außengelände; Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten 21 Tage 14 Tage Vogtlandkreis Der Landkreis erteilt Fehlmeldung. Landkreis Zwickau Zwickau, Äußere Dresdner Straße Zwickau, Kopernikusstr. Zwickau, Marchlewskistraße Limbach-Oberfrohna, Oststraße Werdau, Untere Holzstraße Glauchau, Rudolf- Breitscheid-Straße Diakonie Stadtmission Zwickau K 61 GmbH ASB Wilkau-Haßlau Pandechaion GmbH EHC Campanet Grundstücksgrenze/Freiflächen Grundstücksgrenze/Freiflächen Eingang/Flure Zaun/Freifläche/Eingang/ Treppenhaus Eingang/Innenhof Außengelände 14 Tage 14 Tage zwei Tage 14 Tage 14 Tage 14 Tage Landkreis Bautzen Anmerkung dazu unter 2) Landkreis Görlitz Alle derzeit betriebenen acht Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Görlitz verfügen über eine Videoüberwachung. Diese dient zur Gewaltprävention sowie Aufklä- - ABUB GmbH - BMN Service GmbH - DRK Kreisverbände Löbau e. V. / Weißwasser e. V. und Görlitz Stadt & Land e. V. - Außengelände der Unterkünfte (nur jeweiliges Grundstück) - Flure -Gemeinschaftsküchen - Ein- und Ausgangsbereiche - keine Nass- bzw. Hygieneräume oder Bewohnerzimmer bzw. Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt, vor unbefugtem Zugriff geschützt und nach Fristablauf gelöscht. Gemeinschaftsküchen werden in einigen Objekten videoüberwacht . Diese dient zur Gewaltprävention sowie Aufklärung von Straf- Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 4 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung rung von Straftatbeständen und Vermeidung von unbefugten Zutritten bzw. Vorfällen (Brand etc.). private Räumlichkeiten Bei Vorfällen erfolgt bei polizeilichen Erfordernissen eine vorläufige Sicherung der Daten. tatbeständen und Vermeidung von unbefugten Zutritten bzw. Vorfällen (Brand etc.). Landkreis Meißen Weinböhla Radebeul Riesa ITB-Dresden GmbH ITB-Dresden GmbH Farkas Group Außenbereiche innerhalb der Grundstücksgrenzen und Gänge im Gebäude Außenbereiche innerhalb der Grundstücksgrenzen, Flure und Treppenhäuser, Gemeinschaftsküchen Flure , Kücheneingangsbereich (nicht in den Küchenräumen) wie folgt: Haus 1 nur DG Haus 2 EG und 1.OG Löschung nach 48 h; Zugriff auf Daten über 4-Augen-Prinzip mit zwei Passwörtern, die an zwei verschiedenen Stellen hinterlegt werden (z.B. Polizei und Betreiber) Löschung nach 48 h; Zugriff auf Daten über Vier-Augen-Prinzip mit zwei Passwörtern, die an zwei verschiedenen Stellen hinterlegt werden (z.B. Polizei und Betreiber) unwiderrufliche Löschung nach fünf Tagen ; Aufzeichnungen nur in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Im Objekt Radebeul (Betreiber: ITB- Dresden GmbH) Videoüberwachung innen ; präventive Maßnahme auf Empfehlung Landeskriminalamt (LKA), da nach statistischer Auswertung in Gemeinschaftsküchen /- räumen oftmals Ausgangssituationen für Straftaten (Körperverletzungen , Sachbeschädigungen u.a.) entstanden sind Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 5 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Schmiedeberg Pirna Klingenberg ITB Dresden Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft Sächs. Schweiz mbH (GVS) GVS Außenbereiche innerhalb der Grundstücksgrenzen, Flure und Treppenhäuser, Gemeinschaftsküchen Grundstück, Etagenflure, TV- Räume, Teeküchen, Waschmaschinenraum , Gemeinschaftsküche Grundstück, Etagenfluge, TV- Räume, Teeküchen, Waschmaschinenraum , Gemeinschaftsküche 48 Stunden 48 Stunden 48 Stunden In den drei aufgeführten Objekten findet Videoüberwachung in Gemeinschaftsküchen statt auf Empfehlung des LKA, weil nach statistischer Auswertung in Gemeinschaftsküchen oftmals Ausgangssituationen für Straftaten (Körperverletzungen , Sachbeschädigungen u. a.) entstanden sind. Die Videoüberwachung hat präventive Zwecke. Es sollen Straftaten in den überwachten Bereichen verhindert werden . Sollten sich Straftaten ereignen, können auf Anforderung der Polizei die ereignisbezogenen Daten dauerhaft gesichert und ggf. Straftäter identifiziert werden . Für den eingesetzten Wachdienst bilden die Livebilder die aktuelle Lage im Objekt ab, so dass bei Gefahrensi- Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 6 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung tuationen schneller und effizienter reagiert werden kann. Landkreis Leipzig Anmerkung unter 1) Markranstädt Lobstädt Rötha Naunhof Grimma ITB Dresden GmbH KVW Alpha-Apart-Hotel CMB-Karin Kerem BSG Gebäudeeingänge/Flure/ Treppenhäuser Gebäudeeingänge/Flure Gebäudeeingänge, Flure, Gemeinschaftsküchen Gebäudeeingänge, Flure und Empfangsbereich Gebäudeeingänge/Flure 48 Stunden 48 Stunden 48 Stunden 48 Stunden 48 Stunden Im Alpha-Apart Hotel Rötha findet eine Videoüberwachung in den Gemeinschaftsküchen statt. Mehrfach wurde Vandalismus festgestellt (Steigerung der Hemmschwelle /Prävention) Landkreis Nordsachsen Delitzsch, Am Stadtforst 6 Oschatz, Ambrosius- Marthaus-Str. 3/5 Rackwitz, OT Zschortau, Lindenstraße 41 ITB Dresden ABUB GmbH DRK Delitzsch e.V. Flure, Küchen sowie Eingangsbereiche Eingangsbereiche Flure, Küchen sowie Eingangsbereiche zwölf Stunden zwei Wochen drei Tage Anlage zu Drs.-Nr. 6/11061 Seite 7 von 7 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Frage 1: Frage 3: Frage 2: Standort Betreiber Raum/Zweck Speicherung Torgau, Am Stadtpark 2 Schkeuditz, OT Dölzig Westringstraße 91 Oschatz, Am Zeugamt 4 DRK Torgau-Oschatz e.V. ITB Dresden GmbH ITB Dresden Verwaltung GmbH DRK Torgau-Oschatz e.V. Flure, Küchen sowie Eingangsbereiche Flure und Eingangsbereiche Flure, Küchen sowie Eingangsbereiche drei Tage drei Tage drei Tage Anmerkungen: 1) In Ergänzung zu Frage 1 sei zum Zweck der Videoüberwachung vermerkt, dass diese im Wesentlichen präventiv zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den genannten Gemeinschaftsunterkünften beitragen soll. Insbesondere werden • die Wahrnehmung des Hausrechtes • das rechtzeitige Erkennen von (und Handeln bei) Konfliktsituationen • die Erhöhung der Hemmschwelle für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die installierten Systeme unterstützt. 2) Da die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte mit Kameras auf Grundlage der LKA Sicherheitsempfehlungen (welche für jede Gemeinschaftsunterkunft individuell erarbeitet wurde) erfolgte, kann nur allgemeingültig geantwortet werden. 1. Bis auf eine Ausnahme, sind im Landkreis Bautzen alle Gemeinschaftsunterkünfte mit Kameras ausgestattet. Diese befinden sich sowohl in den Eingangsbereichen als auch im Außenbereich (Grundstücksgrenze) und decken ausschließlich den „nichtöffentlichen Raum“ ab. Die Kameras dienen der effektiven Zugangskontrolle sowie der Gefahrenabwehr von außen. Kurzum der Sicherheit der Bewohner. Einen präventiven Charakter hinsichtlich der Vermeidung von Straftaten kann diesen Kameras ebenfalls attestiert werden. In zwei Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises sind zusätzlich ausgewählte Innenbereiche mit Kameras ausgestattet. 2. Gemeinschaftsräume/ Gemeinschaftsküchen oder sogar Gemeinschaftswascheinrichtungen werden nicht von Kameras erfasst. Es werden ausschließlich die nichtöffentlichen Verkehrswege (Zugänge, Flure bei Innenkameras) abgedeckt. 3. Die Speicherung der Daten erfolgt i.d.R. für 48h. Danach wird automatisch überschrieben. 4. Die Installation von Kameras in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgte auf Empfehlung des LKA Sachsen. An/in den betroffenen Gemeinschaftsunterkünften gibt es ausdrückliche Hinweise auf die „Videoüberwachung“ allgemein. GondroMe_2017-11-23_09-12-24 6_11061_Anlage 2017-11-24T09:43:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes