STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11066 Thema: Genehmigte Nebenjobs von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei gingen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einer genehmigten Nebentätigkeit nach? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, Tarifbeschäftigten, Dienststellen , Besoldungs- und Entgeltgruppen!) Frage 2: Welche Nebentätigkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei sind nicht genehmigungsfähig? Zusaniimenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In dEin in Sächsisch migungspj den Jahren 2015, 2016 und 2017 geltenden Vorschriften des An Beamtengesetzes zum Nebentätigkeitsrecht ist eine Genehlicht für Nebentätigkeiten nicht normiert. Mit freun lichen Grüßen f Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/38/91 Dresden, 21. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. 2017-11-23T08:42:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes