STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11067 Thema: Anträge an den Planungsausschuss zur Krankenhausplanung 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge wurden an den Planungsausschuss zum Krankenhausplan für 2018 von welchen Krankenhäusern gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Krankenhäusern und Fachabteilungen und Jahren !) Es wurden 82 Anträge zur 12. Fortschreibung des Krankenhausplans des Freistaates Sachsen gestellt. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Frage berührt - soweit sie über die Anzahl der gestellten Anträge hinausgeht - den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung , weil sie insoweit auf die Erlangung maßgeblicher Informationen aus dem internen, noch nicht abgeschlossenen Planungs-, Abstimmungs- und Willensbildungsprozess hin zur 12. Fortschreibung des Sächsischen Krankenhausplanes abzielt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-17/885 Dresden , t?5 November 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen .de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die konkreten Anträge zur Krankenhausplanung bilden eine wesentliche Grundlage der internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse im Rahmen der Vorbereitung der 12. Fortschreibung des Sächsischen Krankenhausplanes, sowohl auf der Planaufstellungsstufe mit der Zielplanung und der Bedarfsanalyse als auch auf der Planvollziehungsstufe mit der Krankenhausanalyse und der Versorgungsentscheidung. Die vorbereitenden ressortinternen und ressortübergreifenden Abstimmungen und Vorarbeiten betreffend beide Planungsstufen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgende KabinettsbefassunQ steht demzufolge ebenfalls noch aus. Die im Rahmen des Planfortschreibungsprozesses erforderlichen Vorarbeiten, die nötigen Abstimmungen sowie die Willensbildung innerhalb der Staatsregierung sind folglich allesamt noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird von einer weitergehenden Beantwortung der Frage abgesehen. Frage 2: Welche Anträge wurden bewilligt und welche Anträge wurden abgelehnt ? Frage 3: Was waren die Gründe für die Ablehnungen? Frage 4: Wie viele Widerspruchsverfahren zu abgelehnten Anträgen sind oder waren anhängig und wie wurden diese entscheiden? Frage 5: Welche Konsequenzen haben die Entscheidungen der Rechtsprechung zu den Widerspruchsverfahren auf die Krankenhausplanung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2- 5: Die Beantwortung der Fragen 2 - 5 ist nicht möglich, da über die Anträge bislang noch nicht entschieden wurde. Der interne Planungs- und Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen (vgl. dazu Antwort zu Frage 1 ). Mit freundlichen Grüßen :3. Barbara Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-11-24T13:42:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes