STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/225-2017 Dresden, . November 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11069 Thema: Studentisches Wohnen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnheimplätze für Studierende halten die sächsi schen Studentenwerke derzeit vor und wie viele sind zu Beginn des Win tersemesters 2017/2018 belegt? (Bitte nach Studentenwerk aufschlüs seln) In der nachfolgenden Tabelle sind die belegbaren und die zum Wintersemes ter 2017/2018 belegten Plätze ausgewiesen. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Studentenwerk beleg bare Plätze belegte Plätze Chemnitz-Zwickau 2.755 2.714 Dresden 6.330 6.242 Freiberg 1.484 1.482 Leipzig 5.255 5.249 Summe 15.824 15.687 Frage 2: Für wie viele der unter 1. aufgeführten Wohnheimplätze für Stu dierende fällt eine monatliche Warmmiete an, die über der BAföG-Pauschale für Wohnen (250 Euro) liegt und wie hoch ist die durchschnittli che Differenz zwischen tatsächlich anfallender Warmmiete und der Wohnpauschale im BAföG? (Bitte nach Studentenwerk aufschlüsseln) Die konkrete Anzahl der Wohnheimplätze, deren Miete über der BAföG-Pauschale von 250 € liegt, sowie die Höhe der durchschnittlichen Differenz zwi schen tatsächlich anfallender Warmmiete und der Wohnpauschale in BAföG kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www/.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Studentenwerk Anzahl der Wohnheim Höhe der durchschnittli plätze über der BAföG- chen Differenz zur Pauschale BAföG-Pauschale Chemnitz-Zwickau 391 10,00 € Dresden 1.363 27,00 € Freiberg III 20,10 € Leipzig* 494 73,30 € * Die größere Differenz beim Studentenwerk Leipzig erklärt sich dadurch, dass es - meist gebäudesubstanzbedingt - teilweise große Apartments und Zwei-Raum-Apartments gibt. Frage 3: Wie hat sich der Anteil der unter 2. aufgeführten Wohnheimpiätze an allen Wohnheimplätzen der Studentenwerke für Studierende seit 2012 jährlich entwi ckelt? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist da her nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft Sachverhalte, die von den Studenten werken gemäß § 109 Abs. 2 und 4 SächsHSFG als Selbstverwaltungsaufgabe wahrge nommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht kann das Staatsmi nisterium für Wissenschaft und Kunst vom Informationsrecht nach § 109 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 7 SächsHSFG nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhalts punkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Denn die Studentenwerke betreiben die Studenten wohnheime, ohne dass es Anlass zu Beanstandungen gibt. Es ist insbesondere kein Verstoß der Studentenwerke gegen die erlassenen Regelungen der Wirtschaftsführung oder des sächsischen Haushaltsrechts ersichtlich. Seitens der Sächsischen Staatsregie rung besteht daher kein Bedarf, die erfragten Informationen zu erheben. Frage 4: Welche Gründe führen dazu, dass die unter 2. genannten Wohnheimplätze nicht zu einer Warmmiete angeboten werden können, die der Wohnpauschale im BAföG entspricht oder darunter liegt? (Bitte nach Studentenwerk aufschlüsseln) Die Gründe sind bei allen vier sächsischen Studentenwerken identisch, daher erfolgt eine zusammenfassende Antwort zu dieser Frage. Zum einen spielen zunehmend besondere Wohnformen bei der Ermittlung der Mieten eine Rolle, da die Anforderungen der Studen ten hinsichtlich der Wohnform sehr unterschiedlich sind. Dies hat zur Folge, dass die Mietpreise bei größeren Apartments in der Regel über der Pauschale liegen. Zum ande ren ist der Sanierungsstand der Wohnheime recht unterschiedlich. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Baukosten durch reine Preissteigerungen und auch infolge erhöh ter baurechtlicher Anforderungen (z. B. bei Brandschutz, Energieeffizienz, Trinkwasser verordnung) erheblich gestiegen sind. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Vorhandensein von anderweitigem Wohnraum an den sächsischen Hochschulstandorten, der eine Warmmiete in Höhe der BAföG-Wohnpauschale oder darunter aufweist? Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse über die Anzahl von andenweitigem Wohn raum an den sächsischen Hochschulstandorten, der eine Warmmiete in Höhe der BAföG-Wohnpauschale oder darunter aufweist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2017-11-23T08:56:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes