STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11071 Thema: Aktualisierung der Kleinen Anfrage 6/9463: Gesundheitskosten von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen 2016, die den Unterbringungsbehörden nach § 10 Abs. 1 SächsFlüAG erstattet wurden? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Die Kosten für die Gesundheitsversorgung werden grundsätzlich mit der Pauschale nach § 10 Abs. 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) abgedeckt. In den Fällen, in denen der in § 10 Abs. 3 Satz 1 SächsFlüAG genannte Betrag von 7.669,38 EUR pro Person und Jahr überschritten wird, erfolgt eine Einzelabrechnung. Für das Jahr 2016 wurden von den unteren Unterbringungsbehörden folgende Beträge zur Erstattung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 SächsFlüAG beantragt: Landkreis (LK)/Kreisfreie Stadt beantragte Kosten Stadt Chemnitz 1.172.682,04 € Erzgebirgskreis 1.022.434,59 € Vogtlandkreis 566.379,89 € LK Zwickau 699.568,11 € LK Bautzen 514.032,44€ LK Görlitz 877.491,63 € LK Meißen 817.311,88€ LK Sächsische -Schweiz Osterzgebirge 618.108,90 € Stadt Leipzig 1.881.849,49 € LK Leipzig 519.245,99 € LK Nordsachsen 545.111,69 € Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/37/61 Dresden, 23. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Die L nde'shauptstadt Dresden und der Landkreis Mittelsachsen haben gegenüber der Land sdi ektion Sachsen eine Fristverlängerung für die Übergabe der Anträge beantragt die e wurde bis zum 20. November 2017 gewährt. Mit ffeuridlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-11-24T10:02:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes