STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11072 Thema: Pflegestellenförderprogramm nach dem Krankenhausstrukturgesetz (Aktualisierung der Kleinen Anfrage 6/4971) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz werden die Mittel des Programms nur sehr zögerlich abgerufen. Bis 2018 sollen 6.300 zusätzliche Pflegestellen geschaffen werden. Derzeit sind nach Angaben der Stiftung erst 1.400 neue Stellen geschaffen worden. Des Weiteren wurden im Jahre 2016 nur 52 Mio. Euro der geplanten 110 Mio. Euro abgerufen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Krankenhäuser haben bis dato Fördermittel in welcher Höhe aus dem Pflegestellenförderprogramm für Neueinstellungen im Bereich Pflege beantragt? Aus den dem Fachreferat bisher vorliegenden Budgetvereinbarungen der sächsischen Krankenhäuser geht hervor, dass im Jahr 2016 von 36 Krankenhäusern Fördermittel von insgesamt 3,7 Mio. Euro vereinbart wurden. Für das Jahr 2017 liegt ungefähr die Hälfte der Vereinbarungen noch nicht vor. Im Rahmen der bereits abgeschlossenen Budgetverhandlungen für 2017 wurden jedoch von 16 Krankenhäusern bereits 3,7 Mio. Euro Fördermittel vereinbart. Eine differenzierte Darstellung der erhaltenen Fördermittel ist nicht möglich, da diese Angaben unter das Geschäftsgeheimnis der einzelnen Einrichtung fallen (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006- 1 BvR 2087, 2111/03) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-17/914 Dresden, ~ovember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Welcher Anteil steht Sachsen zu und wie viele Stellen können damit in Sachsen neu geschaffen werden? Bundesweit werden in den Jahren 2016-2018 bis zu 660 Mio. EUR für dieses Programm zur Verfügung gestellt. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums gehen davon aus, dass damit deutschlandweit rd. 6.300 neue Stellen in Krankenhäusern geschaffen werden können. Bei einem geschätzten Anteil für Sachsen von etwa 5% wären dies für Sachsen rd. 315 neue Stellen, die dadurch finanziert werden könnten. Frage 3: Wie viele neue Stellen wurden in den jeweiligen sächsischen Kliniken bis dato neu geschaffen? Wie viele Stellen konkret mit dem Förderprogramm im Freistaat Sachsen geschaffen wurden, kann mit den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht beziffert werden. Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Hemmnisse existieren, die Fördermittel zur Schaffung neuer Pflegesteilen in Anspruch zu nehmen und was ist der Grund der zögerlichen Inanspruchnahme des Programms? Es sind in Bezug auf den Freistaat Sachsen keine Hemmnisse zur Inanspruchnahme der Fördermittel bekannt. Diesbezügliche Hinweise wurden nicht an das SMS herangetragen . Mit freundlichen Grüßen 0. IR/I!( Barbara Klepsch Seite 2 von 2 2017-11-21T08:18:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes