SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 0910 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden ..--.... Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/11078 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Schwimmunterricht 2016/2017 an Grundschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Grundschulen wurde der Schwimmunterricht im Schuljahr 2016/2017 nicht in einem Schulschwimmzentrum erteilt? Der obligatorische Schwimmunterricht der Grundschulen wird in der Regel in Schulschwimmzentren (SSZ) durchgeführt. Ein SSZ kann eine einzelne Schwimmhalle oder ein Schwimmhallenverbund sein. Die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) richten in Abstimmung mit den Schulträgern und den Trägern der Schwimmhallen sogenannte Schulschwimmzentren ein und legen einen Einzugsbereich für die einzelne Schwimmhalle fest. Dabei ist die kürzeste Entfernung der Schule zur nächsten Schwimmhalle eines SSZ ein wesentliches Kriterium. Im Schuljahr 2016/2017 erteilten insgesamt 18 Grundschulen den Schwimmunterricht nicht in einem SSZ. Der Schwimmunterricht fand in diesen Schulen fortlaufend über das ganze Jahr oder 14-tägig als Doppelstunde in einer Schwimmhalle statt, die keinem SSZ zugeordnet ist, z. B. in einem Hotel. Einzelne dieser Schulen führten den Schwimmunterricht als Kompaktkurs in einem Freibad durch. Die Anzahl der Grundschulen, die kein SSZ nutzen konnten, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: SBA Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau 2016/2017 0 3 13 2 0 Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/11/8 Dresden, .1~ . November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: postsl elle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Frage 2: Wie hoch ist der Anteil an "Nichtschwimmern" nach Erteilung des Schwimmunterrichts in der 2. Klassenstufe im Schuljahr 2016/2017? Der Schwimmunterricht ist verbindlicher Lehrplaninhalt in den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen. An den Grundschulen findet der Schwimmunterricht in der Klassenstufe 2 statt. Die statistische Erfassung des Anteils der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt mit Beendigung der Schwimmausbildung am Ende der Klasse 2 der Grundschule. Der Anteil der Nichtschwimmer (nur Grundschule Kl. 2) im Schuljahr 2016/201 7 kann der folgenden Übersicht entnommen werden: SBA Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau Schülerzahl 4.369 6.722 8.768 8.004 3.656 Nichtschwimmer 391 810 618 844 395 Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Schulschwimmzentren in den letzten 10 Jahren entwickelt? Die Anzahl der SSZ hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Statistische Angaben liegen dem SMK aus den Jahren 2010 und 2017 vor: SBA Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau ssz 2010 9 13 13 8 8 ssz 2017 9 12 13 9 7 ln der Regionalstelle Zwickau ist es im Verhältnis zu 2010 ein SSZ weniger. Hier wurde in den letzten Jahren die Struktur verändert und zwei SSZ zu einem neuen SSZ, Landkreis Zwickau, zusammengefasst. Die Regionalstelle Dresden war 2013 von der Schließung der Schwimmhalle Gröditz betroffen und die Regionalstelle Chemnitz 2014 durch die Schließung des Bades in Thalheim. An beiden Schwimmhallenstandorten waren SSZ eingerichtet. Die Schulen wurden für den obligatorischen Schwimmunterricht in andere SSZ umgeleitet. Im Jahr 2016 sind im Rahmen der investiven Sportförderung das Sportbad Bühlau, Regionalstelle Dresden und das Sportbad in Markkleeberg, Regionalstelle Leipzig neu hinzugekommen. An beiden Standorten sind von den Regionalstellen neue SSZ eingerichtet worden. Mit freundlichen Grüßen 2017-11-15T10:12:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes