STÄÄTS1VI11M1ST1R1UM DES INNERN ^^■■“1 Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8655 Dresden, . März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1108 Thema: Beschlagnahme und Herausgabe von Gegenständen infolge des Polizeieinsatzes am 15. Januar 2015 in Leipzig (Nachfrage zu Drs. 6/764) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Antwort auf die Kleine Anfrage 6/764 (Grundrechtsverletzung durch die Beschlagnahme von Handys) werden unter anderem Zahl und Art von beschlagnahmten Gegenständen aufgeführt. Entgegen der Berichterstattung der LVZ vom 19. Januar 2015 werden dort keine Laptops aufgeführt. Zudem wird im selben Artikel auf die Herausgabe der Geräte ,in mehreren Wochen' verwiesen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden im Rahmen oder Umfeld der Spontandemonstration Computer in Gewahrsam genommen oder beschlagnahmt? Wenn ja, in welcher Anzahl und auf welcher Rechtsgrundlage und warum fanden diese nicht Eingang in die Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/764? Über die in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 5 a) der Drs.-Nr. 6/764 aufgeführten Gegenstände hinaus wurden drei Laptops sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Diese wurden aufgrund eines Büroversehens der Polizeidirektion Leipzig bei der Beantwortung der Drs.-Nr 6/764 nicht ausgewiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 5 b) der Drs.-Nr 6/764 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Was passierte mit sämtlichen elektronischen Geräten während der Ingewahr-samnahme? Frage 3: Mit welchen Mitteln (z. B. spezieller Software) wurden gespeicherte Daten der elektronischen Geräte ausgelesen, und bei wie vielen war dies aus welchen Gründen nicht möglich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde die Auslesung der beschlagnahmten elektronischen Geräte angeordnet. Die Umsetzung erfolgt durch die Polizeidirektion Leipzig mittels einer speziellen Software. Bei 63 Handys bzw. den dazu gehörigen SIM-Karten war eine Auslesung bisher nicht möglich. Gründe dafür waren: Aktivierte Sperrcodes, fehlender Akku, keine Möglichkeit zur Stromversorgung auch auf anderem Wege herzustellen, Zurücksetzung in den Werkzustand durch Nutzer, keine geeignete Software zur Auslesung des betreffenden Gerätes. Wann und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die beschlagnahmten oder in Gewahrsam genommenen Gegenstände wieder an ihre Besitzerinnen herausgegeben? (bitte nach Datum, Art, Anzahl und Rechtsgrundlage gesondert auflisten) Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde unter inzidenter Anwendung von § 94 Abs. 1 und Abs. 2 StPO angeordnet, dass nach Sicherung der Daten die in amtlichen Gewahrsam genommenen Geräte durch die Polizei wieder herauszugeben sind, da ab diesem Zeitpunkt der Grund für die Sicherstellung entfallen ist. Nachfolgende Gegenstände wurden daher wieder herausgegeben (Stand: 10. März 2015): Zeitpunkt der Herausgabe an Eigentümer Art des Gegenstandes Anzahl 02.02.2015 Laptop 3 18.02.2015 Mobiltelefon 6 19.02.2015 Mobiltelefon 10 19.02.2015 Speicherkarte 2 19.02.2015 SIM-Karte 1 20.02.2015 Mobiltelefon 14 20.02.2015 Speicherkarte 5 20.02.2015 SIM-Karte 3 25.02.2015 Mobiltelefon 5 25.02.2015 SIM-Karte 1 26.02.2015 Mobiltelefon 1 27.02.2015 Mobiltelefon 1 06.03.2015 Mobiltelefon 1 Durch Eigentümer noch nicht abgeholt Mobiltelefon 21 Frage 4: Seite 2 von 3 STAATSMINISTERUJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund welcher Tatbestände eingeleitet und wie viele davon wieder eingestellt? Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde aufgrund der gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich der Kundgebung am 15. Januar 2015 gegen 194 Personen Ermittlungsverfahren unter dem Tatvorwurf des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall eingeleitet. Darüber hinaus wurde ebenfalls unter dem Tatvorwurf des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Teilnehmer der Kundgebung eingeleitet. Die Ermitt-lungen in allen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig eingeleiteten Ermittlungsverfahren dauert nogh an. Mit freundlichen Grüßen ' I Markus Ulbig^ Seite 3 von 3