STAATSM1N1STERTUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11080 Thema: Trennung einer Familie durch Abschiebung am 19. Oktober 2017 in Zittau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Zittau kam es am 19. Oktober 2017 nach Informationen der Fragestellerin zur Trennung einer Familie georgischer Staatsbürgerschaft durch Abschiebung. Die 42 Jahre alte Frau soll im siebten Monat schwanger gewesen und in Deutschland verblieben sein während Mann und Tochter nach Tschechien abgeschoben wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Vorgang aus Sicht der Staatsregierung dar? Die Betroffenen reisten am 14. September 2016 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellten Asylanträge. Im Rahmen eines VISA-Datenbankabgleichs wurde die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates des Dublin -Übereinkommens festgestellt und durch diesen mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 bestätigt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte am 10. März 2017 den Asylantrag als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung in die Tschechische Republik an. Gegen die Ablehnung des Asylantrages wurde am 16. März 2017 ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und gleichzeitig Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden erhoben. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte mit Beschluss vom 17. Mai 2017 die aufschiebende Wirkung der Klage in der Hauptsache ab. Das Verfahren ist in der Hauptsache noch anhängig. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/37/57 Dresden, 23. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Mit Ablehnung des Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde die Abschiebung durch die Zentrale Ausländerbehörde vorbereitet. Bei der gleichzeitig durchgeführten Abfrage bezüglich etwaiger Duldungsgründe bei der zuständigen unteren Ausländerbehörde wurde die Schwangerschaft von der Betroffenen erwähnt. Eine Schwangerschaft stellt nicht grundsätzlich ein Abschiebungshindernis dar. Es gilt die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Eine Reiseunfähigkeit wurde nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung nachgewiesen. Die geplante Überstellung nach Tschechien war eine Landüberstellung. Während der laufenden Abschiebung äußerte die Betroffene gesundheitliche Beschwerden. Sie verblieb daraufhin in der Unterkunft und es wurde die Entscheidung zur getrennten Abschiebung getroffen. Frage 2: War es geplant, die Frau ebenso nach Tschechien abzuschieben? Ja. Frage 3: Hat die Landesregierung Erkenntnisse über der Abschiebung vorausgehende Krankenhausaufenthalte der Frau auf Grund ihrer Schwangerschaft? Nein. Frage 4: Unabhängig von den Antworten auf Frage 2 und 3, erkennt die Staatsregierung an, dass in Anbetracht des Schwangerschaftsmonates und des Alters der Frau in jedem Fall von einer Risikoschwangerschaft gesprochen werden kann? Eine Schwangerschaft im 7. Monat ist nicht generell ein Abschiebungshindernis. Es ist auch nicht Angelegenheit der Ausländerbehörden, einen ärztlichen Befund festzustellen . Es gilt die Vermutung des § 60 Abs. 2c AufenthG. Durch die Betroffene wurden keine qualifizierten ärztlichen Bescheinigungen vorgelegt. Daher musste von Gesetzes wegen von einer Reisefähigkeit ausgegangen werden. Frage 5; WelcheSchritte werden unternommen, um die Familie schnellstmöglich wieder zusarriffienzuführen? Die och er und der Ehemann der Betroffenen reisten am 2. November bzw. 3. Novem er 017 erneut ins Bundesgebiet ein und halten sich im Landkreis Görlitz auf. Mit jreuddlichen Grüßen bch Mäfkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-11-24T10:04:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes