STAATSMINISTERRJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian VVippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11086 Thema: Dienstgebäude - Außenstellen der Sächsischen Landespolizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Standorten der Sächsischen Polizei sind Arbeitsplätze vom „Mutterstandort" vorübergehend z.B. wegen Umbaumaßnahmen an andere Außenstellen ausgelagert? (Bitte aufschlüsseln nach Behörde und nachgeordneten Dienststellen unter Angabe des „Mutterstandortes ") Frage 2: Wie weit sind die Außenstellen aus Frage 1 jeweils vom „Mutterstandort " entfernt? Frage 3: Seit wann sind die Arbeitsplätze aus Frage 1 jeweils ausgegliedert und wann sollten bzw. sollen sie laut Ursprungsplanung wieder an den „Mutterstandort" zurückverlegt werden? Frage 4: An welchem Ort (Mutterstandort oder Außenstelle) beginnt für die betroffenen Bediensteten die Dienstzeit? Frage 5: Werden das Zurücklegen notwendiger Wege sowie die verlängerten Aufrüstzeiten am Mutterstandort als tägliche Dienstzeit angerechnet und sind die Fahrten zum Aufrüsten Dienstfahrten? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/38/87 Dresden, 23. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen (VwV Polizeiorganisation - VwV PolOrg) regelt die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst in den Anlagen 1 bis 9. Die in/en Fragestellungen genutzten Begriffe „nachgeordnete Dienststelle", „Mutterstandörr und „Außenstelle" sind im Sinne der VwV PolOrg für eine Beantwortung nicht/ eindeutig v rifizierbar und unterliegen einem zu weit auslegbaren Interpretationsspielraum . Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Fragestellungen nicht möglich .// Mi freurldlieen Grüßen V ' I Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-11-24T10:10:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes