STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11088 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im September 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat September 2017 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 11 davon Polizeirevier Aue 1 Polizeirevier Chemnitz-Nordost 2 Polizeirevier Freiberg 7 Polizeidirektion Dresden 21 davon Polizeirevier Dresden -Mitte 1 Polizeirevier Dresden -Süd 5 Polizeidirektion Görlitz 15 davon Polizeirevier Bautzen _ 1 Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 22 davon Polizeirevier Eilenburg 1 Polizeirevier Grimma 1 Polizeidirektion Zwickau 15 davon Polizeirevier Plauen 1 Landeskriminalamt 128 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 202 Polizeiverwaltungsamt 17 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/38/97 Dresden, 23. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im September 2017 war bei 391 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat September 2017 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im September 2017 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 277 beits3 errei it ällen wurde im September 2017 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarvoyrmehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus t w rde. Mit frbundllichen Grüßen t / ( Ma us Ulbig Seite 2 von 2 2017-11-24T09:51:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes