STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staateminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1110 Thema: Vorhaltung von Buchhaltungsprogrammen und Steuerberatung als Förderbedingungen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/24-H 1322/174/326-2015/14996 Dresden, 3o März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage und bei welchen Zuwendungsempfängern macht die Staatsregierung als Förderbedingung die Vorhaltung von welchen konkreten Buchhaltungsprogrammen abhängig? (Bitte nach den einzelnen Anbietern untergliedern.) Entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung - RL LE/2014) ist gemäß Ziffer VII, Nr. 3 von den Teilnehmergemeinschaften das Programm „Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen“ (HKR) grundsätzlich vollständig zu führen und anzuwenden. Zuwendungsempfänger sind die Teilnehmergemeinschaf-ten nach § 16 Flurbereinigungsgesetz. r Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www. smf. Sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. Sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzungen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Das Programm wurde von der Flurbereinigungsverwaltung in Bayern übernommen und im Freistaat Sachsen weiterentwickelt. Es wird zentral durch den Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen (VLN) geführt und gepflegt (derzeit 198 Mitgliedsteilnehmergemeinschaften). Frage 2: Welche Kosten für die Vorhaltung der nach Frage 1 ermittelten Buchhaltungsprogramme entstehen den Zuwendungsempfängern jeweils einmalig und fortlaufend? (Bitte nach den einzelnen Anbietern und Kosten untergliedern.) Bei Verwendung des HKR-Programmes entstehen den Zuwendungsempfängern keine einmaligen Kosten. Für die Vorhaltung und Pflege des Programms entstehen durchschnittlich 10 Euro/Monat laufende Kosten. Frage 3: Inwieweit werden die Zuwendungsempfänger bei der Einführung dieser Programme finanziell und personell unterstützt? Das Programm HKR wurde dem VLN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungsempfänger werden regelmäßig in der Handhabung des Programms durch den VLN geschult. Frage 4: Aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlage und bei welchen Zuwendungsempfängern macht die Staatsregierung als Förderbedingung die Hinzuziehung eines Steuerberaters abhängig? In nachfolgenden förderspezifischen Ermächtigungen wird die Hinzuziehung eines Steuerberaters bestimmt: Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN 1. Gemeinsame Richtlinie der Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gleichstellung und Verbraucherschutz, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden 2013), (Abschnitte B. und C. Ziffer III. Nr. 4); 2. Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätsmaßnahmen (GuW); 3. Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Infra); 4. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: EFRE-Pro-gramm „Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheitswirtschaft“; 5. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Pauschalförderung der Krankenhäuser nach § 11 SächsKHG. Die Regelungen gelten für alle betreffenden Zuwendungsempfänger in gleicher Weise. Frage 5: Sind die nach den vorstehenden Fragen 2 und 4 entstehenden Kosten ihrerseits selbständig förderfähig? Bezugnehmend auf die Frage 2: Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER10M DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Die für den Zuwendungsempfänger entstehenden Kosten für das HKR-Programm sind im Rahmen der Verbandsumlage förderfähig. Bezugnehmend auf die Frage 4: Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Förderung nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 sind zuwendungsfähig. Mit freundlichen Grüßen / / * / Mf Pröf. ür. Georg Unland / Seite 4 von 4