SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li nde na u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban (AfD) Drs.-Nr.: 6111101 Thema: ,,Kabinett im Krisenmodus" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln einem Artikel vom 10.10.2017 informierte die ,,Sächsischen Zeitung " über ein Klausurtermin des Kabinetts zum Thema ,,Zur Entwicklung nach der Bundestagswahl" am gleichen Tage. Danach waren zu diesem Termin Referate der Leipziger Professorin Astrid Lorenz und Christina Tillmann von der Bertelsmann-Stiftung vorgesehen . Weiter heißt es in dem genannten Artikel: ,,Nach den dramatischen Stimmenverlusten zur Bundestagswahl schalten die beiden sächsischen Regierungsparteien jetzt ofiiziell in den Krisenmodus". Laut Bild-Zeitung Dresden vom 10.10.2017 zu diesem Thema wurden sämtliche Ministerien mit persönlicher E-Mail des Ministerpräsidenten dazu aufgefordert, Projekte und politische Vorhaben zu identifizieren, die eine erste Antwort auf die politischen Herausforderungen darstellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie lauteten genau die Aufträge der Staatsregierung an die beiden Referentinnen Professorin Astrid Lorenz und Cristina Tillmann? Frau Professor Dr. Astrid Lorenz von der Universität Leipzig und Frau Christina Tillmann von der Bertelsmann-Stiftung wurden von der Staatskanzlei in die Kabinettssitzung am 10.10.2017 eingeladen, um aus Sicht der Politologie bzw. der Demoskopie jeweils ein 10- bis 1S-minütiges lmpulsreferat zu den weiteren Entwicklungen nach der Bundestagswahl zu halten. Es wurde Reisekostenerstattung vereinbart. 5 FreistaatSACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl ïelefon +49 351 564-1020 ïelefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1 05't I 1 t2947 - 2017t106985 Dresden, y'} . November 2017 Die Kampagne des treistaates Sachsen Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie hoch waren die durch die o.g. Aufträge verursachten Ausgaben und aus welcher Haushaltsstelle wurden diese gezahlt bzw. sollen diese gezahlt werden? 57,60 € für eine Bahnfahrkarte wurden einer Referentin aus dem Kapitel 0202 Titel 526 02 - Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen erstattet. Die andere Referentin verzichtete darauf, Reisekosten abzurechnen, nachdem für die terminlich gebundene Rückfahrt ein Dienstkraftfahrzeug der Zentralen Fahrbereitschaft mit Fahrer gestellt wurde. Gemäß Nr. 8 der VwV-DKfz betragen die rechnerischen Gesamtkosten für Fahrzeug- und Fahrernutzung 500,05 €. Weitere Kosten wurden nicht geltend gemacht. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter welcher Ministerien waren mit der Aufgabe betraut, Pro-jekte und politische Vorhaben zu identifizieren? Frage 4: Welchen Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen gehören diese Mitarbeiter an und wie viele Arbeitsstunden haben sie darauf verwendet (Bitte nach Entgelt - und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Frage 5: Worauf beruht die Einschätzung der Staatsregierung, dass es sich bei dem Gegenstand der Aufträge an die Referentinnen und Ministerien um Regierungsarbeit und nicht um Parteiarbeit handelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5 Es stellt den Kern der Regierungsarbeit dar, den Kurs der Staatsregierung zu bestimmen . Dazu gehört die Befassung mit den Ergebnissen der Bundestagswahl, um über mögliche Auswirkungen auf die Regierungsarbeit diskutieren und entscheiden zu können. Die Staatsregierung hat sich seit der Bundestagswahl wiederholt damit befasst und wird sich weiterhin damit befassen, welche Konsequenzen sie auch aus dem Ergebnis der Bundestagswahl zieht. Gegenstand der Kabinettssitzung am 1Q.10.2017 war die Auswertung der Bundestagswahl und der Gedankenaustausch zum weiteren Vorgehen der Staatsregierung, nicht jedoch die abschließende Festlegung von Projekten und politischen Vorhaben. Von einer Beantwortung der weitergehenden Fragestellungen unter 3 bis 5 wird abgesehen , da die Fragen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen. Die Fragen 3 bis 5 beziehen sich auf die Vorbereitung und Durchführung der Kabinettssitzung vom 10.10.2017. Mit den Fragen wird begehrt, auf den politischen Willensbildungsprozess schließen zu können. Seite 2 von 3 SÄCHSìSCHE STAATSKANZI,Eì Freistaat SACHSEN5 Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren lnitiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008, Vf .87-1- 06). Eine Pflicht der Regierung parlamentarischen lnformationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die lnformationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen können, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen . Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht . Die Fragen 3 bis 5 beziehen sich darüber hinaus auf interne Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse der Staatsregierung, die noch nicht abgeschlossen sind. Eine Pflicht, den Landtag noch vor dem Abschluss des Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung zu informieren besteht nicht. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich auf bereits abgeschlossene Vorgänge und enthält keine Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (siehe auch BVerfG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4111 -, Beschlüsse vom 17. Juni 2009 - BvE 3/07 - und 30. März 2004 - 2BvK 1101 - sowie SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-l-06 -). Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten lnteresse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Denn der Landtag oder ein Mitglied des Landtags hat keine Befugnisse, in laufende Entscheidungsprozesse der Staatsregierung einzugreifen und sie auszuforschen. Mit freundlichen Grüßen ;J iÍ""t Å Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2017-11-21T08:25:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes