STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11102 Thema: Notarztdienste und Hilfsfristen 1. HJ 2017 und Ausbildung zum Notfallsanitäter Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notarztdienste blieben im 1. HJ 2017 in Sachsen unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Notarztstandorten.) Die Besetzungsquote für den Zeitraum Januar bis September 2017 beträgt im Freistaat Sachsen 97,01 Prozent. Eine Aufschlüsselung nach Notarztstandorten ist frühestens nach Ablauf des jeweiligen kalendarischen Jahres durchführbar. Frage 2: Wie viele medizinisch begründete Rettungseinsätze gab es jeweils im Jahr 2016 und im 1. HJ 2017 und bei wie vielen Einsätzen wurde ein Notarzt angefordert? (Bitte aufschlüsseln nach Rettungszweckverbänden .) In der Jahresstatistik für den Rettungsdienst werden für den bodengebundenen Rettungsdienst die Anzahl der Notfalleinsätze mit Beteiligung eines Notarztes und die Anzahl der Notfalleinsätze ohne Beteiligung eines Notarztes erfasst. Die von den Trägern des Rettungsdienstes vorgelegten Daten für das Jahr 2016 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine halbjährliche Meldung erfolgt nicht. In der Luftrettung wurden im Jahr 2016 4.507 und im 1. Halbjahr 2017 2.622 Primäreinsätze nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0) durchgeführt. Die Rettungshubschrauber sind grundsätzlich mit einem Notarzt besetzt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/38/94 Dresden, 23. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Bei wie vielen medizinisch rettungsdienstlichen Einsätzen im 1. HJ 2017 konnte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden? (Bitte aufschlüsseln nach Rettungszweckverbänden .) Gern. § 4 Abs. 1 und 2 SächsLRettDPV0 ist die Hilfsfrist eine planerische Vorgabe für den Einsatz von Rettungsmitteln bei der Durchführung der Notfallrettung. Insgesamt beträgt sie zwölf Minuten und setzt sich aus der Dispositionszeit, der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammen. Der Träger des Rettungsdienstes hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist planerisch bei 95 Prozent der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann (p95). Die planerische Vorgabe zur Hilfsfrist wird von den Trägern des Rettungsdienstes grundsätzlich erfüllt. Die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist bemisst sich am Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden Rettungswagens, Notarzteinsatzfahrzeugs oder Rettungshubschraubers ; vgl. § 4 Abs. 3 SächsLRettDPV0. Die Träger des Rettungsdienstes haben diese in eigener Zuständigkeit zu erfassen und zu kontrollieren sowie der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde zweimal jährlich über die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen zu berichten; vgl. § 4 Abs. 4 und 5 SächsLRettDPV0. Die von den Trägern des Rettungsdienstes vorgelegten Daten für das 1. Halbjahr 2017 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 4: Wie hoch ist derzeit die Auszubildendenanzahl für die Ausbildung zum Notfallsanitäter und wie viele Rettungsassistenten befinden sich derzeit in Ergänzungslehrgängen zum Notfallsanitäter, wie viele absolvieren die Ausbildung jeweils in Teilzeit? (Bitte gliedern Sie nach Ausbildungseinrichtungen und dem ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr.) Die in der Schulstatistik 2016/2017 ausgewiesene Auszubildendenanzahl für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist der Anlage 3 zu entnehmen. Bei den genannten Ausbildungen handelt es sich um Vollzeitausbildungen. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen die Daten noch nicht vor. Zur Anzahl der Rettungsassistenten, die sich derzeit in einer weiteren Ausbildung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Notfallsanitätergesetz befinden, liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Für die Bildungseinrichtungen besteht hierzu keine statistische Meldepflicht. Frag Wie / • ele Notfallsanitäter sind in Sachsen derzeit bereits tätig? ‘. Aus!eisliØh der Jahresstatistik für den Rettungsdienst waren zum Stichtag 31. Dezember 01 insgesamt 204 Notfallsanitäter als Einsatzpersonal im bodengebundenen Rett4jngdienst tätig. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 3 Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11102 Träger des Rettungsdienstes Notfalleinsätze mit Notarzt Notfalleinsätze ohne Notarzt Landkreis Bautzen 13.718 15.436 Landkreis Görlitz 11.622 12.568 Landkreis Meißen 11.747 13.440 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 13.202 13.640 Landeshauptstadt Dresden 24.676 40.872 Landkreis Nordsachsen 12.748 8.612 Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis 17.589 17.865 Leipzig und Region Döbeln Stadt Leipzig 24.124 46.231 Landkreis Mittelsachsen 9.158 14.733 Rettungszweckverband Südwestsachsen 22.738 29.561 Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge 28.441 26.752 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11102 Träger des Rettungsdienstes Hilfsfristeinhaltung gesamt im 1. Halbjahr 2017 in % Landkreis Bautzen 76,99 Landkreis Görlitz 74,51 Landkreis Meißen 73,72 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 80,35 Landeshauptstadt Dresden 90,14 Landkreis Nordsachsen 74,17 Rettungszweckverband der Versorgungsbe- 88,91reiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln Stadt Leipzig 80,59 Landkreis Mittelsachsen 84,06 Rettungszweckverband Südwestsachsen 86,66 86,02 Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge (nur Rettungsdienstbereich Aue -Schwarzenberg aus der Integrierten Rettungsleitstelle Zwickau) Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/11102 Schule Auszubildende Auszubildende Auszubildende im ersten Aus- im zweiten Aus- im dritten Ausbildungsjahr bildungsjahr bildungsjahr BWM Medizinisch-technisches 11 11 10 Aus- und Weiterbildungszentrum GmbH, Leipzig Rettungsdienstschule und 36 16 9 Berufsfachschule für Altenpfleger der gemeinnützigen Ausbildungs- und Beratungsgesellschaft mbH Werdau Bildungsstätte für Medizinal- 7 5 4 und Sozialberufe gGmbH, Hoyerswerda mediCampus Gesundheitsbe- 19 9 0 rufe der F+U Sachsen GmbH, Chemnitz Berufliches Schulzentrum am 41 28 29 DRK Bildungswerk Sachsen gGmbH, Dresden Bildungsinstitut Mitteldeutsch- 47 34 27 land der Johanniterakademie, Leipzig Gesamt: 161 93 79 2017-11-24T09:46:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes