STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11109 Thema: Organisierte Kriminalität im Freistaat Sachsen im Jahr 2016, zugleich Nachfrage zur Großen Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 6/8753 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen wurden folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit dieser Großen Anfrage werden Daten erfragt, die bereits in der Anfrage ,Organisierte Kriminalität im Freistaat Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016' (Drs. 6/8753) erfragt wurden, für die zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Werte vorlagen. Darüber hinaus werden Nachfragen zu den Antworten auf die oben genannte Anfrage gestellt. Die bisherige Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung für die Jahre 2006 bis 2015 zeigt deutlich auf, dass die weitere vehemente Bekämpfung strafrechtlicher Delikte, die in Verbindung mit Organisierter Kriminalität begangen werden, im Freistaat Sachsen und in ganz Deutschland unerlässlich ist. Hierzu bedarf es einer weiterführenden Sammlung und Auswertung wichtiger Daten in diesem Bereich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Dr.-Nr. 6/8753 verwiesen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen geringen statistischen Grundmengen keine validen Hochrechnungen zulassen. 7371•11 1 im-?ermai mffl.jpe Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1052-2-8 Dresden,1 4 . Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN A. Ermittlungen gegen Personen -Allgemein - Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der Personen, gegen die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität in Sachsen strafrechtlich ermittelt wurde: a. aus Deutschland, b. aus Ost- und Südosteuropa, c. aus Asien, d. aus Südeuropa, e. aus Nordafrika und f. aus sonstigen Regionen/Ländern (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsstaat, Neuerfassungen und Weiterführungen der Tatverdächtigen für das Jahr 2016) Die Anzahl der Personen, gegen die in Fällen der Organisierten Kriminalität (OK) ermittelt wurde, verteilt sich auf die angegebenen Regionen wie folgt: Region Neuerfassungen Weiterführungen Deutschland 63 13 Ost- und Südosteuropa 28 27 Sonstige Regionen/Länder 12 3 Asien 7 1 Nordafrika 1 0 Unter Neuerfassungen werden Personen subsumiert, die erstmals im Jahr 2016 als Tatverdächtige ermittelt wurden. Unter Weiterführungen werden Personen gefasst, die als Tatverdächtige in den Vorjahren ermittelt wurden, wenn die den Ermittlungen zugrunde liegenden OK -Verfahrenskomplexe im Jahr 2016 noch geführt wurden. Die Aufschlüsselung der Regionen nach Herkunftsstaaten ist den Antworten zu den Fragekomplexen B bis G zu entnehmen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Frage 2: Wie vielen Verfahren/Ermittlungskomplexen sind wie viele der unter 1. erfragten Tatverdächtigen jeweils zuzuordnen? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016 und unter Angabe von Erstmeldung und Fortschreibung der Verfahren) Zu den in der Frage 1 aufgeführten Regionen der Tatverdächtigen wird nachfolgend die Anzahl der geführten Ermittlungskomplexe angegeben. Diese beinhaltet Erstmeldungen und Fortschreibungen von Verfahren bzw. Ermittlungskomplexen, in denen gegen Tatverdächtige der jeweiligen Regionen ermittelt wurde. Sollte im jeweiligen Verfahrenskomplex auch gegen Tatverdächtige anderer Regionen ermittelt worden sein, wird dieser mehrfach gezählt. Freistaat SEN Seite 2 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Tatverdächtige Neuerfassungen Tatverdächtige Weiterführungen Region Verfahrenserstmeldungen Verfahrensfortschreibungen Verfahrenserstmeldungen Verfahrensfortschreibungen Deutschland 5 3 0 2 Ost- und Südosteuropa 4 3 0 3 sonstige Regionen /Länder 1 1 0 1 Asien 3 2 0 1 Nordafrika 0 1 0 0 Zur Anzahl der Tatverdächtigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. B. Sächsische Betroffenheit Organisierter Kriminalität deutschen Ursprungs Frage 3: Welche Hinweise gibt es auf das Agieren von organisierten Tätergruppen aus Deutschland in Sachsen als: a) Tatort im weiteren Sinn, b) Land des Transits von deliktisch inkriminierten Gütern (z.B. Diebesgut oder Betäubungsmitteln) und c) Land als Rückzugsraum für Täter? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Zur Frage nach organisierten Tätergruppen und zur Teilfrage a) wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 sowie auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Zur Teilfrage b) Eine von deutschen Tatverdächtigen dominierte Gruppierung nutzte Sachsen im Jahr 2016 für den Transit von deliktisch inkriminierten Gütern. Diese Gruppierung war auf dem Gebiet des Rauschgifthandels sowie -schmuggels tätig. Zur Teilfrage c) Eine statistische Erfassung, ob Sachsen als Rückzugsraum für OK-Täter genutzt wird, erfolgt nicht. Die Beantwortung dieser Frage bedarf eines erheblichen zeitlichen Aufwandes , da die Unterlagen der OK -Ermittlungskomplexe manuell geprüft werden müssten . Es ist von einem Mindestzeitansatz von 40 Stunden pro OK-Verfahren für die Prüfung sämtlicher Ermittlungsprotokolle, Vernehmungen usw. auszugehen. Bei den insgesamt 13 OK -Ermittlungskomplexen beläuft sich der Aufwand zum Erheben der Informationen damit auf ca. 520 Stunden, bei den durch deutsche Tatverdächtige dominierten Gruppierungen auf ca. 240 Stunden. Aufgrund des Aufwandes wurde vom Erheben der Daten abgesehen. Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort auf die Frage 15 verwiesen. Seite 3 von 26 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie hoch ist die Zahl der deutschen Gruppierungen bzw. Banden, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität festgestellt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Ersterfassungen und Fortschreibungen für das Jahr 2016) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet die Anzahl der Gruppierungen für das Jahr 2016, bei denen deutsche Staatsangehörige die dominierende Ethnie stellten: Anzahl Gruppierungen Insgesamt 6 davon Erstmeldung 3 davon Fortschreibung 3 Frage 5: Wie hoch ist der bekannte Vermögensschaden, den organisierte Tätergruppen aus Deutschland in Sachsen im Jahr 2016 verursacht haben? Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Region Schadenssunnme in Euro Deutschland 7.000.000 Frage 6: Warum wird zu den durch die sächsische Polizei geführten OK- Verfahrenskomplexen nicht statistisch erfasst, ob die Tatverdächtigen zur Tatzeit ihren Wohnsitz in Sachsen hatten und warum werden die Daten zu den OK- Tatverdächtigen zum Erstellen des Lagebildes „OK" nur anonymisiert angeliefert ? Die Erstellung und Übermittlung der Lagebilder zur OK erfolgen bundeseinheitlich und nach den Festlegungen der zuständigen Gremien. Diese sahen bislang kein Erfordernis einer statistischen Erfassung im Sinne der Fragestellung. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 9 verwiesen. Frage 7: Sind Tatspezialisierungen der Organisierten Kriminalität bei Gruppierungen aus Deutschland erkennbar, wenn ja welche? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Es wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 8 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Nachfolgend ist die Anzahl der Gruppierungen, in denen deutsche Staatsangehörige die dominierende Ethnie stellten, nach den Hauptdeliktbereichen dargestellt: Seite 4 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Hauptdeliktbereich Anzahl Gruppierungen Eigentumskriminalität 1 Gewaltkriminalität 1 Kriminalität i. Z. m. dem Wirtschaftsleben 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 3 , Als Nebendeliktbereiche sind bekannt: Nebendeliktbereich Anzahl Gruppierungen Eigentumskriminalität 1 Fälschungskriminalität 1 Rauschgifthandel/-schmuggel 1 Steuer- und Zolldelikte 1 Frage 8: Waren sowohl kreisfreie Städte als auch der ländliche Raum (Landkreise) räumliche Schwerpunkte der Organisierten Kriminalität durch Gruppierungen aus Deutschland oder dem Ausland? Die räumlichen Schwerpunkte der OK ergeben sich zumeist aus begünstigenden Tatgelegenheitsstrukturen . Diese bilden sich erfahrungsgemäß gehäuft in den Kreisfreien Städten. Räumliche OK-Schwerpunkte werden jedoch weder für Kreisfreie Städte noch für den ländlichen Raum statistisch erfasst. Vielmehr fokussieren diesbezügliche Ermittlungen und Auswertungen deliktspezifische und strukturelle Schwerpunkte. Frage 9: Warum wird ein etwaiger Migrationshintergrund deutscher Tatverdächtiger von Straftaten die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind nicht statistisch erfasst? Soweit es ermittlungsrelevant ist, fließen Erkenntnisse im Sinne der Fragstellung in OK- Verfahrenskomplexe ein. Eine statistische Erfassung ist für die Bekämpfung der OK jedoch nicht erforderlich. Frage 10: Wie groß war der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Im Jahr 2016 betrug der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen im Bereich der OK in Sachsen 56,76 Prozent. Frage 11: Hat die Sächsische Staatsregierung keine Interesse daran, in Erfahrung zu bringen , wie groß der Anteil der deutschen Tatverdächtigen, die zur Tatzeit ihren Wohnsitz in Sachsen hatten, an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität in Sachsen war und ist? Seite 5 von 26 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTER1UM DES INNERN Cf.7 In den polizeilichen Informationssystemen werden die Meldedaten aller Tatverdächtigen mit deren Identifizierung erhoben, gespeichert und aktualisiert und stehen zur Bearbeitung von OK -Verfahrenskomplexen zur Verfügung. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 9 verwiesen. Frage 12: Wie hoch war der Anteil der deutschen Tatverdächtigen absolut und relativ an der sächsischen Wohnbevölkerung? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Freistaat SACHSEN Jahr Anzahl deutscher Tatverdächtiger (absolut) Anteil deutscher Tatverdächtiger an der sächsischen Bevölkerung in Prozent (relativ) 2016 63 0,0015 Frage 13: Hat die Sächsische Staatsregierung vor, in Zukunft zu veranlassen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich auch der Wohnsitz und Migrationshintergrund von Tatverdächtigen in dem Bereich der Organisierten Kriminalität statistisch erfasst wird? Wenn ja, wann? Es wird auf die Antwort auf die Frage 9 verwiesen. Frage 14: Wie viele der deutschen Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität konnten bestimmten Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in eine bestimmte Szene für das Jahr 2016) Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 15 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Im Jahr 2016 konnten Mitglieder von OK-Gruppierungen, die von deutschen Tatverdächtigen dominiert wurden, in zwei Ermittlungskomplexen sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) und in jeweils einem Fall einer rockerähnlichen Gruppierung der Russisch -Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) sowie der Clankriminalität zugeordnet werden. Frage 15: Hat die Staatsregierung die Absicht, Erkenntnisse darüber zu sammeln, auszuwerten und auf Anfrage zu beantworten, inwiefern Sachsen als Rückzugsraum für deutsche und ausländische Tatverdächtige der Organisierten Kriminalität genutzt wird? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Erkenntnisse, inwiefern Sachsen als Rückzugsraum für deutsche und ausländische Tatverdächtige der OK dient, sind für die OK-Bekämpfung von Bedeutung und werden ständig ausgewertet. Sie liegen den Auswertedienststellen vor und werden den OK- Dienststellen bereitgestellt. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 9 verwiesen. Seite 6 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 16: Hat die Staatsregierung die Absicht, Erkenntnisse darüber zu sammeln, auszuwerten und auf Anfrage zu beantworten, wie hoch der Anteil an Mehrfach- und Intensivstraftätern an deutschen und ausländischen Tatverdächtigen ist, gegen die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität in Sachsen strafrechtlich ermittelt wird und wurde? Es wird auf die Antwort auf die Frage 9 verwiesen. Rekrutierung Organisierter Kriminalität Frage 17: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung in Zukunft mehr Erkenntnisse als bisher über Methoden der Rekrutierung Deutscher und Ausländer für Gruppierungen /Banden der Organisierten Kriminalität zu sammeln und auszuwerten? Frage 18: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung in Zukunft mehr Erkenntnisse darüber zu sammeln und auszuwerten, wie viele der deutschen und ausländischen Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierter Kriminalität innerhalb bestimmter Szenen, wie der Rockerszene, dem Rotlichtmilieu, der Türsteherszene /Discoszene, der Mafia, islamistischen -,links -/rechtsradikalen Gruppierungen etc., geworben werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 17 und 18: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen im möglichen Umfang den Auswertedienststellen vor und werden den OK-Dienststellen bereitgestellt. Frage 19: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung in Zukunft mehr Erkenntnisse darüber zu sammeln und auszuwerten, ob neue Bandenmitglieder deutscher und ausländischer Herkunft in einer JVA für die Organisierte Kriminalität geworben werden? Soweit es ermittlungsrelevant ist, fließen solche Erkenntnisse in die bei den sächsischen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren ein. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 22 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Frage 20: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung in Zukunft zumindest in Bezug auf solche Inhaftierungen, denen Verurteilungen durch sächsische Gerichte zugrunde liegen, statistisch zu erfassen, wie viele Straftäter wegen einer Straftat, die einen Bezug zur Organisierten Kriminalität haben, in sächsischen Gefängnissen in welchem Jahr inhaftiert werden? Wenn nein, warum nicht? Seite 7 von 26 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7•I'"" Freistaat SACHSEN Frage 21: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung in Zukunft statistisch zu erfassen, welche der unter Nummer 20 erfragten Personen zum Zeitpunkt der Tat einen Wohnsitz in Sachsen hatten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 20 und 21: Es wird auf die Antwort auf die Frage 9 verwiesen. Frage 22: Zu wie vielen Trennungen von Inhaftierten, die der gleichen Gruppierung der Organisierten Kriminalität angehörten und für die im Rahmen von Aufnahmeersuchen für Untersuchungsgefangene sog. Trennungsanordnungen mitgeteilt wurden , kam es in den sächsischen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2006 bis 2016? Frage 23: In wie vielen Fällen kam es in den sächsischen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2006 bis 2016 zu Gewaltstraftaten und Fluchtversuchen bzw. erfolgreichen Fluchten von Inhaftierten, die wegen einer Straftat im Bereich Organisierter Kriminalität verurteilt waren und wie hoch ist diese Zahl, ausgedrückt in Prozent, im Vergleich zu den genannten Vorkommnissen bei Inhaftierten ohne Bezug zur Organisierter Kriminalität? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 22 und 23: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung der Fragen 22 und 23 wird abgesehen . Die aufgeworfenen Umstände werden statistisch nicht gesondert erfasst. Um die Fragen 22 und 23 beantworten zu können, müssten daher eine manuelle Durchsicht und individuelle Auswertung aller Gefangenenpersonalakten durchgeführt werden. Dies ist aufgrund der hohen Anzahl der auszuwertenden Vorgänge im Hinblick auf die zur Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit unverhältnismäßig. Zur vollständigen Beantwortung der beiden Fragen müsste die Einzelauswertung von 106.912 teilweise mehrbändigen Gefangenenpersonalakten durch die Geschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten erfolgen. Da in vielen Fällen Gefangene während einer zusammenhängenden Inhaftierung in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, müsste ein aufwändiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen, um Doppelungen zu vermeiden. Für das Suchen, das Anfordern, den Transport und die Durchsicht der Akten, die Dokumentation der Ergebnisse und deren Bewertung im Sinne der Fragestellung sowie den Rücktransport der Akten ist selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen. Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand würde sich somit insgesamt auf 3.341 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter summieren. Dieser müsste zudem über spezielles Fachwissen verfügen, da die Auswertung der Akten Sachkunde erfordert. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 8 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN C. Sächsische Betroffenheit Organisierter Kriminalität osteuropäischen und südosteuropäischen Ursprungs Frage 24: Welche Hinweise gibt es auf das Agieren von organisierten Tätergruppen aus Ost- und Südosteuropa in Sachsen als: a) Tatort i.w.S. b) Land des Transits von deliktisch inkriminierten Gütern (z.B. Diebesgut oder Betäubungsmitteln) und c) Land als Rückzugsraum für Täter? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Zur Frage nach organisierten Tätergruppen und zur Teilfrage a) wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Zur Anzahl der OK -Ermittlungskomplexe bzw. der von ost- und südosteuropäischen Tatverdächtigen dominierten OK-Gruppierungen, gegen die ermittelt wurde, wird auf die Antwort auf die Frage 25 verwiesen. Zur Teilfrage b) Im Jahr 2016 gab es keine Hinweise darauf, dass von ost- oder südosteuropäischen Tatverdächtigen dominierte Tätergruppierungen Sachsen als Transitland für deliktisch inkriminierte Güter genutzt haben. Zur Teilfrage c) Es wird auf die Antwort auf die Frage 3, Teilfrage c) verwiesen. Frage 25: Wie hoch ist die Zahl der Gruppierungen bzw. Banden aus Ost- und Südosteuropa , die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität festgestellt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Ersterfassungen und Fortschreibungen für das Jahr 2016) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet die Anzahl der Gruppierungen für das Jahr 2016, bei denen ost- und südosteuropäische Staatsangehörige die dominierende Ethnie stellten: Anzahl Gruppierungen Insgesamt 5 davon Erstmeldung 2 davon Fortschreibung 3 Seite 9 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 77= Freistaat SACHSEN Frage 26: Wie hoch ist der bekannte Vermögensschaden, den organisierte Tätergruppen aus Ost- und Südosteuropa in Sachsen im Jahr 2016 verursacht haben? Es wird auf den Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Region Schadenssumme in Euro Ost- und Südosteuropa 13.507.813 Frage 27: Sind Tatspezialisierungen der Organisierten Kriminalität bei Gruppierungen aus Ost- und Südosteuropa erkennbar, wenn ja welche? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Es wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 8 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Nachfolgend ist die Anzahl der Gruppierungen, in denen Staatsangehörige aus Ost -und Südosteuropa die dominierende Ethnie stellten, nach den Hauptdeliktbereichen dargestellt : Hauptdeliktbereich Anzahl Gruppierungen Eigentumskriminalität 2 Gewaltkriminalität 1 Kriminalität i. Z. m. dem Nachtleben 1 Cybercrime 1 Als Nebendeliktbereiche sind bekannt: Nebendeliktsbereich Anzahl Gruppierungen Gewaltkriminalität 1 Fälschungskriminalität 1 Eigentumskriminalität 1 Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 1 Frage 28: Beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung in Zukunft eine Vorgehensweise zu entwickeln, die die Beantwortung der Frage, wie viele Tatverdächtige und/oder Verurteilte im Bereich der Organisierten Kriminalität zum Zeitpunkte der jeweiligen Straftat Asylbewerber, Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte Ausländer, Geduldete Ausländer, unerlaubt aufhaltende Ausländer, ausländische Studenten/Schüler, ausländische Arbeitnehmer/Gewerbetreibende und Touristen/Durchreisende waren, im Rahmen einer Großen Anfrage ermöglicht? Warum ist es über WO nicht einmal teilweise zu ermitteln? Die Ermittlung von Daten im Sinne der Fragestellung ist im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem (IVO) grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Einzelfallauswertung. Seite 10 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN= 3 , Weitergehende statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung sind nicht mit IVO möglich. Frage 29: Aus welchen Ländern kamen die ost- und südosteuropäischen Tatverdächtigen zu welchem Anteil der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich der Organisierten Kriminalität? (Absolut und relativ, für das Jahr 2016) Die absoluten und relativen Anteile der ost- und südosteuropäischen Tatverdächtigen an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen im Bereich der OK in Sachsen im Jahr 2016 sind in der folgenden Tabelle nach Ländern geordnet dargestellt: Nationalität Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent (relativ) Russland 14 12,61 Rumänien 3 2,70 Serbien 3 2,70 Albanien 2 1,80 Mazedonien 2 1,80 Ungarn 2 1,80 Ukraine 1 0,90 Kosovo 1 0,90 Frage 30: Wie hoch war der Anteil der Tatverdächtigen aus den ost- und südosteuropäischen Ursprungsstaaten absolut und relativ an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens und der entsprechenden Herkunftsnationalität der Tatverdächtigen, die in Sachsen wohnhaft waren? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016 und Staaten) In der nachfolgenden Tabelle ist der Anteil der Tatverdächtigen aus den ost- und südosteuropäischen Ursprungsstaaten absolut und relativ an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens dargestellt: Jahr ost- und südosteuropäische Ursprungsstaaten insgesamt Tatverdächtige (absolut) Anteil der Tatverdächtigen an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens insgesamt in Prozent (relativ) 2016 28 0,0007 Die absoluten und die relativen Anteile der Tatverdächtigen aus Ost- und Südosteuropa nach der Herkunftsnationalität an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität stellen sich wie folgt dar: Seite 11 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7, .4 = Freistaat SACHSEN Nationalität ost- und südosteuropäische Ursprungsstaaten nach Herkunftsnationalität 2016 Tatverdächtige absolut Anteil in Prozentl Albanien 2 0,08 Kosovo 1 0,04 Mazedonien 2 0,19 Rumänien 3 0,06 Russische Föderation 14 0,14 Serbien 3 0,14 Ukraine 1 0,02 Ungarn 2 0,04 Frage 31: Wie viele der ost- und südosteuropäischen Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität konnten bestimmten Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in eine bestimmte Szene für das Jahr 2016) Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 15 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Im Jahr 2016 konnten Mitglieder von OK-Gruppierungen, die von ost- und südosteuropäischen Tatverdächtigen dominiert wurden, in zwei Ermittlungskomplexen der REOK zugeordnet werden. Rekrutierung Organisierter Kriminalität Frage 32: Wie viel Prozent der Häftlinge in Sachsen waren zum Stichtag 31.03.2017 ostund südosteuropäischer Herkunft? (Bitte aufschlüsseln nach JVA) Der prozentuale Anteil der Gefangenen mit ost- und südosteuropäischer Herkunft im Verhältnis zur Gesamtbelegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum Stichtag 31. März 2017 ist in der tabellarischen Übersicht „Anlage zur Frage 32" dargestellt. Frage 33: Hat die Staatsregierung vor zu veranlassen, dass die Betreiber von Asyl/Flüchtlingsunterkünften über die mutmaßliche Mitgliedschaft eines Asylbewerber /Flüchtlings in einer Gruppe, die der Organisierten Kriminalität zugerechnet wird, grundsätzlich informiert werden, statt wie bisher grundsätzlich nicht? Wenn nein, warum nicht? Eine Weitergabe polizeilicher Erkenntnisse an Dritte unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Information an die Betreiber von Asyl -/Flüchtlings- Anteil Tatverdächtiger an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität (Quelle der ausländischen Bevölkerung: Ausländerzentralregister). Seite 12 von 26 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaate.SACHSEN unterkünften über die mutmaßliche Mitgliedschaft eines Asylbewerbers/Flüchtlings in einer Gruppe, die der OK zugerechnet wird, ist im laufenden Ermittlungsverfahren nicht zulässig und aus ermittlungstaktischen Gründen grundsätzlich nicht angeraten. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 43 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753, Sätze 1 und 2, verwiesen. D. Sächsische Betroffenheit Organisierter Kriminalität asiatischen Ursprungs Frage 34: Welche Hinweise gibt es auf das Agieren von organisierten Tätergruppen aus Asien in Sachsen als: a) Tatort i.w.S. b) Land des Transits von deliktisch inkriminierten Gütern (z.B. Diebesgut oder Betäubungsmitteln) und c) Land als Rückzugsraum für Täter? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Zur Frage nach organisierten Tätergruppen und zur Teilfrage a) wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Zur Anzahl der OK -Ermittlungskomplexe bzw. der von asiatischen Tatverdächtigen dominierten OK-Gruppierungen, gegen die ermittelt wurde, wird auf die Antwort auf die Frage 35 verwiesen. Zur Teilfrage b) Im Jahr 2016 gab es keine Hinweise darauf, dass von asiatischen Tatverdächtigen dominierte Tätergruppierungen Sachsen als Transitland für deliktisch inkriminierte Güter genutzt haben. zur Teilfrage c) Es wird auf die Antwort auf die Frage 3, Teilfrage c), verwiesen. Frage 35: Wie hoch ist die Zahl der asiatischen Gruppierungen bzw. Banden, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität festgestellt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Ersterfassungen und Fortschreibungen für das Jahr 2016) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet die Anzahl der Gruppierungen für das Jahr 2016, bei denen asiatische Staatsangehörige die dominierende Ethnie stellten: Anzahl Gruppierungen Insgesamt 1 davon Erstmeldung 1 davon Fortschreibung 0 Seite 13 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 7 :w Freistaat SACHSEN Frage 36: Wie hoch ist der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen aus Asien in Sachsen im Jahr 2016 verursacht haben? Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Für die von asiatischen Staatsangehörigen dominierte Tätergruppe wurde für das Jahr 2016 bislang keine Schadenssunnme erfasst. Frage 37: Sind Tatspezialisierungen der Organisierten Kriminalität Gruppierungen aus Asien erkennbar, wenn ja welche? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Es wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 8 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Nachfolgend ist die Anzahl der Gruppierungen, in denen Tatverdächtige aus Asien die dominierende Ethnie stellten, nach dem Hauptdeliktbereich dargestellt: Hauptdeliktsbereich Anzahl Gruppierungen Sonstige - nicht näher erläuterte - Kriminalitätsbereiche 1 Frage 38: Aus welchen Ländern kamen die Tatverdächtigen zu welchem Anteil der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich der Organisierten Kriminalität aus Asien? (Absolut und relativ, für das Jahr 2016) Die absoluten und die relativen Anteile der asiatischen Tatverdächtigen an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen im Bereich der OK in Sachsen im Jahr 2016 sind in der folgenden Tabelle nach Ländern gegliedert dargestellt: Nationalität Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent (relativ) Türkei 3 2,70 Georgien 2 1,80 Aserbaidschan 1 0,90 Irak 1 0,90 Frage 39: Wie hoch war der Anteil der Tatverdächtigen aus den asiatischen Ursprungsstaaten absolut und relativ an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens und der entsprechenden Herkunftsnationalität der Tatverdächtigen, die in Sachsen wohnhaft waren? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016 und Staaten) In der nachfolgenden Tabelle ist der Anteil der Tatverdächtigen aus Asien an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens im Jahr 2016 absolut und relativ dargestellt: Seite 14 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Jahr asiatische Ursprungsstaaten insgesamt Tatverdächtige (absolut) Anteil der Tatverdächtigen an der deutschen VVohnbevölkerung Sachsens insgesamt in Prozent (relativ) 2016 7 0,0002 Die absoluten und die relativen Anteile der Tatverdächtigen aus Asien an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität stellen sich nach der Herkunftsnationalität gegliedert wie folgt dar: Nationalität asiatische Ursprungsstaaten nach Herkunftsnationalität Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent2 Aserbaidschan 1 0,22 Georgien 2 0,16 Türkei 3 0,07 Irak 1 0,02 Frage 40: Wie viele der asiatischen Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität konnten bestimmten Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in eine bestimmte Szene für das Jahr 2016) Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 15 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Im Jahr 2016 konnten OK-Gruppierungen, die von asiatischen Tatverdächtigen dominiert wurden, keinen Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden. Rekrutierung Organisierter Kriminalität Frage 41: Wie viel Prozent der Häftlinge in Sachsen waren zum Stichtag 31.03.2017 asiatischer Herkunft? (Bitte aufschlüsseln nach JVA) Der prozentuale Anteil der Gefangenen mit asiatischer Herkunft zum Stichtag 31. März 2017 im Verhältnis zur Gesamtbelegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten ist in der tabellarischen Übersicht „Anlage zur Frage 41" dargestellt. 2 Anteil Tatverdächtiger an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität (Quelle der ausländischen Bevölkerung: Ausländerzentralregister). Seite 15 von 26 Freistaat SACHSEN STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN E. Sächsische Betroffenheit Organisierter Kriminalität südeuropäischen Ursprungs Frage 42: Welche Hinweise gibt es auf das Agieren von organisierten Tätergruppen aus Südeuropa in Sachsen als: a) Tatort i.w.S. b) Land des Transits von deliktisch inkriminierten Gütern (z.B. Diebesgut oder Betäubungsmitteln) und c) Land als Rückzugsraum für Täter? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Zur Frage nach organisierten Tätergruppen und zur Teilfrage a) wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Zur Anzahl der OK -Ermittlungskomplexe bzw. der von südeuropäischen Tatverdächtigen dominierten OK-Gruppierungen, gegen die ermittelt wurde, wird auf die Antwort auf die Frage 43 verwiesen. Zur Teilfrage b) Im Jahr 2016 gab es keine Hinweise darauf, dass von südeuropäischen Tatverdächtigen dominierte Tätergruppierungen Sachsen als Transitland für deliktisch inkriminierte Güter genutzt haben. Zur Teilfrage c) Es wird auf die Antwort auf die Frage 3, Teilfrage c), verwiesen. Frage 43: Wie hoch ist die Zahl der südeuropäischen Gruppierungen bzw. Banden, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität festgestellt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Ersterfassungen und Fortschreibungen für das Jahr 2016) Frage 44: Wie hoch ist der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen aus Südeuropa in Sachsen in dem Jahr 2016 verursacht haben? Frage 45: Sind Tatspezialisierungen der Organisierten Kriminalität bei Gruppierungen aus Südeuropa erkennbar, wenn ja welche? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Frage 46: Aus welchen Ländern kamen die Tatverdächtigen zu welchem Anteil der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich der Organisierten Kriminalität aus Südeuropa? (Absolut und relativ, im Jahr 2016) Seite 16 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN r= Freistaate SACHSEN Frage 47: Wie hoch war der Anteil der Tatverdächtigen aus den südeuropäischen Ursprungsstaaten absolut und relativ an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens und der entsprechenden Herkunftsnationalität der Tatverdächtigen, die in Sachsen wohnhaft waren? (Bitte aufgeschlüsselt für das Jahr 2016 und Staaten) Frage 48: Wie viele der südeuropäischen Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität konnten bestimmten Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden ? (Bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in eine bestimmte Szene für das Jahr 2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 43 bis 48: Im Jahr 2016 wurden keine der OK zuzurechnenden Gruppierungen festgestellt, bei denen Staatsangehörige aus Südeuropa die dominierende Ethnie stellten. Insofern liegen keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Rekrutierung Organisierter Kriminalität Frage 49: Wie viel Prozent der Häftlinge in Sachsen waren zum Stichtag 31.03.2017 südeuropäischer Herkunft? (Bitte aufschlüsseln nach JVA) Der prozentuale Anteil der Gefangenen mit südeuropäischer Herkunft an der Gesamtbelegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum Stichtag 31. März 2017 ist in der tabellarischen Übersicht „Anlage zur Frage 49" dargestellt. F. Sächsische Betroffenheit Organisierter Kriminalität nordafrikanischen Ursprungs Frage 50: Welche Hinweise gibt es auf das Agieren von organisierten Tätergruppen aus Nordafrika in Sachsen als: a) Tatort i.w.S. b) Land des Transits von deliktisch inkriminierten Gütern (z.B. Diebesgut oder Betäubungsmitteln) und c) Land als Rückzugsraum für Täter? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Zur Frage nach organisierten Tätergruppen und zur Teilfrage a) wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Zur Anzahl der OK -Ermittlungskomplexe bzw. der von nordafrikanischen Tatverdächtigen dominierten OK-Gruppierungen, gegen die ermittelt wurde, wird auf die Antwort auf die Frage 51 verwiesen. Seite 17 von 26 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Zur Teilfrage b) Im Jahr 2016 gab es keine Hinweise darauf, dass von nordafrikanischen Tatverdächtigen dominierte Tätergruppierungen Sachsen als Transitland für deliktisch inkriminierte Güter genutzt haben. Zur Teilfrage c) Es wird auf die Antwort auf die Frage 3, Teilfrage c), verwiesen. Frage 51: Wie hoch ist die Zahl der nordafrikanischen Gruppierungen bzw. Banden, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität festgestellt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Ersterfassungen und Fortschreibungen für das Jahr 2016) Frage 52: Wie hoch ist der bekannte Vermögensschaden, den organisierte Tätergruppen aus Nordafrika in Sachsen im Jahr 2016 verursacht haben? Frage 53: Sind Tatspezialisierungen der Organisierten Kriminalität bei Gruppierungen aus Nordafrika erkennbar, wenn ja welche? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Frage 56: Wie viele der nordafrikanischen Tatverdächtigen in dem Bereich Organisierte Kriminalität konnten bestimmten Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden ? (Bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in eine bestimmte Szene für das Jahr 2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 51 bis 53 und 56: Im Jahr 2016 wurden keine der OK zuzurechnenden Gruppierungen festgestellt, bei denen Staatsangehörige aus Nordafrika die dominierende Ethnie stellten. Insofern liegen keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Frage 54: Aus welchen Ländern kamen die Tatverdächtigen zu welchem Anteil der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich der Organisierten Kriminalität aus Nordafrika? (Absolut und relativ, im Jahr 2016) Der absolute und der relative Anteil der nordafrikanischen Tatverdächtigen an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen im Bereich der OK in Sachsen im Jahr 2016 sind in der folgenden Tabelle mit Ausweisung des Herkunftslandes dargestellt: Nationalität Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent (relativ) Tunesien 1 0,90 Freistaat SACHSEN Seite 18 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 55: Wie hoch war der Anteil der Tatverdächtigen aus den nordafrikanischen Ursprungsstaaten absolut und relativ an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens und der entsprechenden Herkunftsnationalität der Tatverdächtigen, die in Sachsen wohnhaft war? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016 und Staaten) In der nachfolgenden Tabelle sind der absolute und relative Anteil der Tatverdächtigen aus Nordafrika an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens dargestellt: Jahr nordafrikanische Ursprungsstaaten insgesamt Tatverdächtige (absolut) Anteil der Tatverdächtigen an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens insgesamt in Prozent (relativ) 2016 1 gerundet: 0,00003 Der absolute und der relative Anteil der Tatverdächtigen aus Nordafrika nach der Herkunftsnationalität der Tatverdächtigen an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität stellen sich wie folgt dar: Nationalität nordafrikanischer Ursprungsstaat nach Herkunftsnationalität 2016 Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent3 Tunesien 1 0,05 Rekrutierung Organisierter Kriminalität Frage 57: Wie viel Prozent der Häftlinge in Sachsen waren zum Stichtag 31.03.2017 nordafrikanischer Herkunft? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und JVA) Der prozentuale Anteil der Gefangenen mit nordafrikanischer Herkunft im Verhältnis zur Gesamtbelegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum Stichtag 31. März 2017 ist in der tabellarischen Übersicht „Anlage zur Frage 57" dargestellt. G. Sächsische Betroffenheit Organisierter Kriminalität sonstigen Ursprungs Frage 58: Welche Hinweise gibt es auf das Agieren von organisierten Tätergruppen aus sonstigen Ursprungsländern in Sachsen als: a) Tatort i.w.S. b) Land des Transits von deliktisch inkriminierten Gütern (z.B. Diebesgut oder Betäubungsmitteln) und c) Land als Rückzugsraum für Täter? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) 3 Anteil Tatverdächtiger an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität (Quelle der ausländischen Bevölkerung: Ausländerzentralregister). Seite 19 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur Frage nach organisierten Tätergruppen und zur Teilfrage a) wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Zur Anzahl der OK -Ermittlungskomplexe bzw. der von Tatverdächtigen aus sonstigen Ursprungsländern dominierten OK-Gruppierungen, gegen die ermittelt wurde, wird auf die Antwort auf die Frage 59 verwiesen. Zur Teilfrage b) Im Jahr 2016 gab es keine Hinweise darauf, dass von Tatverdächtigen aus sonstigen Ursprungsländern dominierte Tätergruppierungen Sachsen als Transitland für deliktisch inkriminierte Güter genutzt haben. Zur Teilfrage c) Es wird auf die Antwort auf die Frage 3, Teilfrage c), verwiesen. Frage 59: Wie hoch ist die Zahl der Gruppierungen bzw. Banden sonstigen Ursprungs, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität festgestellt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Ersterfassungen und Fortschreibungen für das Jahr 2016) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet die Anzahl der Gruppierungen für das Jahr 2016, bei denen Staatsangehörige aus Ländern sonstigen Ursprungs die dominierende Ethnie stellten: Anzahl Gruppierungen Insgesamt 1 davon Erstmeldung 1 davon Fortschreibung 0 Frage 60: Wie hoch ist der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen aus sonstigen Ursprungsländern in Sachsen in dem Jahr 2016 verursacht haben? Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Nachfolgend sind die durch von Gruppierungen, bei denen Staatsangehörige aus sonstigen Regionen und Ländern die dominierte Ethnie darstellen, verursachten Schäden wie folgt zu beziffern: Region Schadenssumme in Euro Sonstige Regionen/Länder 100.000 Seite 20 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat imk v' m SACHSEN. t re Frage 61: Sind Tatspezialisierungen der Organisierten Kriminalität bei Gruppierungen aus sonstigen Ursprungsländern erkennbar, wenn ja welche? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016) Es wird auf die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 8 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Nachfolgend ist die Anzahl der Gruppierungen, in denen Staatsangehörige aus sonstigen Ursprungsländern die dominierende Ethnie stellten, nach den Hauptdeliktsbereichen dargestellt: Hauptdeliktbereich Anzahl Gruppierungen Eigentumskriminalität 1 Zu der Gruppierung sind keine Nebendeliktbereiche bekannt. Frage 62: Aus welchen Ländern kamen die Tatverdächtigen zu welchem Anteil der Gesamtmenge der Tatverdächtigen in dem Bereich der Organisierten Kriminalität aus sonstigen Ursprungsländern? (Absolut und relativ, im Jahr 2016) Die absoluten und die relativen Anteile der Tatverdächtigen aus sonstigen Ursprungsländern an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen im Bereich der OK in Sachsen im Jahr 2016 betrugen nach Land geordnet: Nationalität Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent (relativ) Tschechische Republik 11 9,91 Schweiz 1 0,90 Frage 63: Wie hoch war der Anteil der Tatverdächtigen aus den sonstigen Ursprungsstaaten absolut und relativ an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens und der entsprechenden Herkunftsnationalität der Tatverdächtigen, die in Sachsen wohnhaft waren? (Bitte aufschlüsseln für das Jahr 2016 und Staaten) In der nachfolgenden Tabelle sind der absolute und der relative Anteil der Tatverdächtigen aus den sonstigen Ursprungsstaaten an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens dargestellt: Jahr sonstige Ursprungsstaaten insgesamt Tatverdächtige (absolut) Anteil der Tatverdächtigen an der deutschen Wohnbevölkerung Sachsens insgesamt in Prozent (relativ) 2016 12 0,0003 Der absolute und der relative Anteil der Tatverdächtigen aus den sonstigen Ursprungsstaaten nach der Herkunftsnationalität an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität stellen sich für das Jahr 2016 wie folgt dar: Seite 21 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nationalität sonstige Ursprungsstaaten nach Herkunftsnationalität Tatverdächtige (absolut) Anteil in Prozent' Schweiz 1 0,15 Tschechische Republik 11 0,24 Frage 64: Wie viele der Tatverdächtigen sonstigen Ursprungs in dem Bereich Organisierte Kriminalität konnten bestimmten Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden ? (Bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen in eine bestimmte Szene für das Jahr 2016) Es wird auf Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 15 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 verwiesen. Im Jahr 2016 konnten Mitglieder von OK-Gruppierungen, die von Tatverdächtigen aus Ländern sonstigen Ursprungs dominiert wurden, keinen Gruppierungen oder Szenen zugeordnet werden. Rekrutierung Organisierter Kriminalität Frage 65: Wie viel Prozent der Häftlinge in Sachsen waren zum Stichtag 31.03.2017 aus sonstigen Herkunftsländern? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und JVA) Der prozentuale Anteil der Gefangenen aus sonstigen Herkunftsländern im Verhältnis zur Gesamtbelegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum Stichtag 31. März 2017 ist in der tabellarischen Übersicht „Anlage zur Frage 65" dargestellt. H. Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Frage 66: Wie viele IT Fachkräfte arbeiten seit 2014 bei den sächsischen Staatsanwaltschaften und in wie vielen Verfahren, die Organisierte Kriminalität betreffend, wurde auf wie viele dieser Fachkräfte zurückgegriffen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln ) Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften wird je ein Referent für IT-Forensik wie folgt eingesetzt: Behörde Datum Staatsanwaltschaft Chemnitz seit 1. Januar 2014 Staatsanwaltschaft Leipzig seit 1. Januar 2016 Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Zentralstelle Cybercrime Sachsen) seit 1. Februar 2016 Staatsanwaltschaft Görlitz seit 1. Oktober 2017 " Anteil Tatverdächtiger an der ausländischen Bevölkerung Sachsens entsprechender Nationalität (Quelle der ausländischen Bevölkerung: Ausländerzentralregister). Seite 22 von 26 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSENcve Der Referent für IT-Forensik der Staatsanwaltschaft Chemnitz hat in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich in ca. zwei bis drei Verfahren mitgewirkt, die als Verfahren der OK eingestuft waren. Auf die übrigen Referenten für IT-Forensik wurde bisher in Verfahren der OK nicht zurückgegriffen . Frage 67: In wie vielen Fällen und zu wie vielen Verfahren, die Organisierte Kriminalität betreffend , gab es eine Zusammenarbeit der o.g. IT Fachkräfte mit dem „Cybercrime Competence Center" beim LKA? Bei keinem der bei den sächsischen Staatsanwaltschaften beschäftigten Referenten für IT-Forensik kam es bisher zu einer Zusammenarbeit mit dem „Cybercrime Competence Center" des Landeskriminalamtes. Frage 68: Warum wurde ab dem Jahr 2015 die Personalverwendung für den Bereich der Organisierten Kriminalität in den Personalübersichten der Staatsanwaltschaften nicht mehr gesondert ausgewiesen? Die nicht mehr gesonderte Ausweisung der Personalverwendung für den Bereich der OK hat ihre Ursache in der am 10. Dezember 2014 erfolgten Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Führung der Personalübersichten der Gerichte und Staatsanwaltschaften (VwVPÜ), die zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Danach wird diese Unter -Position nicht mehr gesondert ausgewiesen , sondern ist stattdessen in der Position R 1100 „Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen sowie sonstige Aufgaben der Staatsanwaltschaft" aufgegangen Frage 69: Beabsichtigt die Staatsregierung den Personaleinsatz zur Bearbeitung von Verfahren der Organisierten Kriminalität im höheren Dienst der Staatsanwaltschaften und im gehobenen und mittleren Dienst weiterhin nur schätzen zu können? Die Ausstattung der Abteilungen für OK mit Personal für die Bearbeitung von entsprechenden Verfahren obliegt der jeweiligen Behördenleitung, die das zugewiesene Personal entsprechend des Arbeitsanfalls innerhalb der Behörde einzusetzen und zu verteilen hat. Bei der Einschätzung, wie viel Personal für die Bearbeitung von Verfahren der OK eingesetzt werden muss und kann, stehen neben den statistischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Verfahrenseingangs-, Verfahrensbestands- und Basiszahlen für die Personalbedarfsberechnung ) die Erfahrungen der jeweiligen Abteilungsleiter, Dezernenten sowie Geschäftsstellenleitung zur Verfügung. Es bestehen gegenwärtig keine Bestrebungen, von dieser Methodik abzuweichen. Auch ist nicht beabsichtigt, die von den Mitarbeitern der sächsischen Staatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Verfahren der OK konkret aufgewendeten Arbeitszeiten für statistische Zwecke zu erfassen. Seite 23 von 26 STAATSM1NISTERI1JM DES INNERN Freistaat1.1.;4 1 SACHSEN Frage 70: Aus welchen Gründen hat sich der Personaleinsatz zur Bearbeitung von Verfahren der Organisierten Kriminalität im höheren Dienst der Staatsanwaltschaften von 9,1 Arbeitskraftanteile im Jahr 2006 auf 6,85 Arbeitskraftanteile im Jahr 2016 verringert? Der Rückgang des Personaleinsatzes für die Bearbeitung von Verfahren der OK in der Laufbahngruppe 2/2 der sächsischen Staatsanwaltschaften in den Jahren 2006 bis 2016 beruht im Wesentlichen auf einem geringeren Personaleinsatz bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz (0,35 Arbeitskraftanteil), Görlitz (0,60 Arbeitskraftanteil) und Leipzig (1,75 Arbeitskraftanteile). Die Bezifferung des Einsatzes der Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2/2 in Verfahren der OK für die Personalübersichten erfolgte in der Vergangenheit auf Grund einer quartalsweisen Schätzung in den jeweiligen Behörden. Die Gründe, weshalb die Schätzungen im Zeitraum 2006 bis 2016 bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Görlitz und Leipzig tendenziell rückläufig sind, können nicht verlässlich angegeben werden. Zwar weist die Verfahrensstatistik für die Staatsanwaltschaft Chemnitz einen deutlichen Rückgang der als Verfahren der OK eingestuften Verfahren im Zeitraum 2006 bis 2016 auf. Von der Anzahl der Verfahren kann aber nur bedingt auf den erforderlichen Personalbedarf geschlossen werden, da es sich bei Verfahren der OK gerade um keine standardisierten, im Wesentlichen vergleichbar verlaufenden Massenverfahren handelt. Der erforderliche Bearbeitungsaufwand kann daher von Verfahren zu Verfahren stark variieren. Anzumerken ist zudem, dass sich der mitgeteilte Personaleinsatz ausschließlich auf die Bearbeitung von Verfahren der OK im Sinne von Nr. 2.1 Anlage E der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bezieht. Darüber hinaus bearbeitet jede Abteilung für OK in den sächsischen Staatsanwaltschaften eine Vielzahl von weiteren Verfahren aus Deliktsbereichen, die typischerweise auch im Bereich der OK anfallen, insbesondere der Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität, der Einschleusung sowie der Geld- und Wertzeichenfälschung. Nur durch die umfassende Beobachtung der entsprechenden Deliktsbereiche besteht die Möglichkeit, Indikatoren für das Vorliegen von OK zu erkennen. Der tatsächliche Personaleinsatz in den entsprechenden Abteilungen der sächsischen Staatsanwaltschaften liegt daher wesentlich höher als der mitgeteilte Personaleinsatz zur Bearbeitung von Verfahren der OK im Sinne der Ziff. 2.1 Anlage E RiStBV. Frage 71: Aus welchen Gründen hat sich im Dezernat Organisierte Kriminalität im Landeskriminalamt der Personalansatz von 58 im Jahr 2006 auf 46 im Jahr 2016 verringert ? Der Rückgang des Personaleinsatzes beruht im Wesentlichen auf dem Projekt „Polizei .Sachsen.2020", bei dem die sächsische Polizei gefordert war, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisation innerhalb der sächsischen Polizei zu prüfen und die Personalausstattung an die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen . Seite 24 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 72: Bezogen auf die Antwort auf Frage 138 der Großen Anfrage Drs. 6/8753: Welche konkreten Erfolge konnten durch die gemeinsamen Ermittlungsgruppen erzielt werden und wie viele sächsische Staatsanwälte waren dabei jeweils tätig? Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Abteilung III — INES) war im Jahre 2015 Partner einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (JIT) mit der Tschechischen Republik (Generalstaatsanwaltschaft Brno), Belgien (Staatsanwaltschaft Oost-Vlaanderen), dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (Crown Prosecution Service, United Kingdom Immigration Enforcement). Diese Zusammenarbeit hat zur Identifizierung zahlreicher Tatbeteiligter geführt. Die anschließende Strafverfolgung erfolgte zur Vermeidung einer Doppelbestrafung absprachegemäß einheitlich durch die belgischen Strafverfolgungsbehörden. Dort wurden gegen 25 Haupttäter Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und acht Jahren verhängt. An der Ermittlungsgruppe hat auf sächsischer Seite ein Staatsanwalt mitgewirkt. Die Staatsanwaltschaft Görlitz war im Zeitraum 2014/2015 Partner einer JIT mit der Kreisstaatsanwaltschaft in Üsti nad Labem, Zweigstelle Liberec. Auf Grund der engen Zusammenarbeit und des schnellen Informationsaustausches ist es gelungen, eine Geldfälscherbande zu ermitteln und zu überführen. Einer der Täter wurde durch das Landgericht Görlitz, zwei weitere Täter durch das Bezirksgericht Üsti nad Labem zu jeweils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. An der Ermittlungsgruppe hat auf sächsischer Seite ein Staatsanwalt mitgewirkt. Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt führen seit dem Jahr 2016 eine JIT mit den Strafverfolgungsbehörden in Litauen. Gegenstand der Ermittlungen ist der Missbrauch von Kreditkartendaten zur betrügerischen Bestellung von Waren im Internet , die über sogenannte Paketagenten weitergeleitet werden. Der Gesamtkomplex betrifft einen Schaden von ca. 15 Millionen Euro. Auf Grund der Zusammenarbeit konnten mehrere Besteller namhaft gemacht werden. Einer der ermittelten Täter wurde bereits rechtskräftig verurteilt, gegen andere sind Ermittlungsverfahren anhängig. Bezüglich eines Täters wurde ein Europäischer Haftbefehl erwirkt. In enger Zusammenarbeit mit den litauischen Behörden soll dieser Täter sowohl in Litauen als auch in Deutschland verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden schätzt ein, dass ohne die Zusammenarbeit in der JIT eine Identifizierung der Täter oberhalb der Ebene der Paketagenten nicht möglich gewesen wäre. Auf sächsischer Seite war bisher eine Staatsanwältin mit diesem Komplex befasst. Frage 73: Bezogen auf die Antwort auf Frage 145 der Großen Anfrage Drs. 6/8753 (dort Anlage 27 Seite 11): Welches sind die Hintergründe für die vielen seit 09.07.2013 bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängigen Verfahren und wie ist die Angabe: „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" zu verstehen? Die Übersicht zur Beantwortung der Frage 145 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753 weist 81 Personen -Datensätze mit dem Eingangsdatum 9. Juli 2013 auf, wobei der überwiegende Teil am 22. März 2017 (Zeitpunkt der Datenabfrage für die Beantwortung der Frage 145 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/8753) noch anhängig war. Sämtli- Seite 25 von 26 STAATSMINISTERIUM DES INNERN che Datensätze sind demselben Verfahrenskomplex zuzuordnen, der mehrere Ermittlungsverfahren umfasst. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges, der gewerbsmäßigen Geldwäsche, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie der gewerbs- und bandenmäßigen strafbaren Kennzeichenverletzung und weiterer Tatvorwürfe . Die Verfahren richten sich gegen eine Vielzahl von Beschuldigten, was die hohe Zahl von Personen -Datensätzen erklärt. Mit Verfügung vom 20. Mai 2015 wurde gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) von der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen vier in den Fokus der Ermittlungen gerückte Personen abgesehen, da nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Dresden kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten dieser Personen bestand. Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Hieraus erklärt sich der Eintrag „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" als staatsanwaltschaftlicher Erledigungsgrund in der angesprochenen Tabelle. rifi fijundlicheiGrüßl en Cs ( a d ro . Dr. Roland Wöller Anlagen: 5 Freistaat SACHSEN Seite 26 von 26 Anlage zur Frage 32 Osteuropa/Südosteuropa Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus • Reg is- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Gesamt Russland 1,21% 0,35% 0,86% 0,93% 1,27% 1,39% 1,11% 0,27% 0,76% 1,80% 0,94% Ukraine 0,00% 0,70% 0,00% 0,93% 0,42% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,60% 0,19% Weißrussland 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,46% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Albanien 0,00% 0,00% 0,37% 0,47% 0,42% 0,93% 0,00% 0,00% 0,25% 0,60% 0,28% Bosnien und Herzegowina 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,21% 0,00% 0,37% 0,00% 0,51% 1,80% 0,22% Bulgarien 0,97% 0,00% 0,37% 0,93% 0,00% 0,00% 0,00% 0,53% 0,00% 0,00% 0,30% Griechenland 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kosovo 0,24% 0,00% 0,37% 0,00% 0,63% 0,00% 0,37% 0,53% 0,25% 0,00% 0,30% Kroatien 0,00% 0,00% 0,25% 0,47% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,08% Mazedonien 0,00% 0,00% 0,25% 0,00% 0,21% 0,00% 0,37% 0,27% 0,00% 0,00% 0,14% Moldawien 0,00% 0,00% 0,37% 0,47% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,11% Montenegro 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,06% Rumänien 2,17% 1,06% 1,47% 1,40% 2,11% 0,00% 1,11% 0,80% 0,25% 0,60% 1,24% Serbien 0,24% 0,35% 0,49% 0,00% 0,42% 0,00% 0,00% 0,53% 0,51% 0,00% 0,33% Slowenien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Transnistrien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ungarn 0,00% 0,70% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,60% 0,08% Zypern 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Summe 4,83% 3,17% 5,04% 5,61% 5,91% 2,78% 3,33% 2,93% 2,54% 5,99% 4,31% Anlage zur Frage 41 Asien Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Reg is- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Gesamt Afghanistan 0,00% 0,00% 0,25% 0,47% 0,42% 0,93% 0,00% 0,00% 0,25% 1,20% 0,28% Armenien 0,00% 0,00% 0,25% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,06% Aserbaidschan 0,00% 0,35% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,06% Bahrain 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Bangladesch 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Bhutan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Brunei 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% China mit Honkong und Macau 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Georgien 0,48% 0,00% 1,72% 3,27% 3,16% 0,46% 0,74% 0,53% 2,29% 6,59% 1,74% Indien 0,24% 0,00% 0,37% 0,00% 0,63% 0,00% 0,00% 0,27% 0,00% 0,00% 0,22% Indonesien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Irak 0,00% 0,00% 0,49% 0,47% 0,42% 0,46% 1,11% 1,33% 0,51% 0,60% 0,52% Iran 0,48% 0,00% 0,12% 0,00% 0,21% 0,00% 0,74% 0,27% 0,76% 0,00% 0,28% Israel 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Japan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Jemen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Jordanien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kambodscha 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kasachstan 0,00% 0,00% 0,37% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,25% 0,00% 0,11% Katar 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kirgisistan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kuweit 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Laos 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Libanon 0,48% 0,00% 0,37% 0,00% 0,21% 0,00% 0,74% 0,53% 0,00% 0,00% 0,28% 2 Asien Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Reg is- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Gesamt Malaysia 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% _ 0,00% Malediven 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Mongolei 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Myanmar (Birma) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Nepal 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Nordkorea 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Oman 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Pakistan 0,00% 0,00% 0,00% 0,47% 0,21% 0,00% 0,00% 1,06% 0,00% 1,20% 0,22% Palästina 0,00% 0,00% 0,37% 0,00% 0,21% 0,46% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,14% Philippinen 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Saudi-Arabien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Singapur 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Sri Lanka 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Südkorea 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Syrien 0,00% 0,70% 0,37% 0,93% 1,05% 0,93% 0,00% 0,80% 0,00% 2,40% 0,58% Tadschikistan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Taiwan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Thailand 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Timor-Leste 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Türkei 0,48% 0,00% 1,23% 0,47% 1,27% 0,46% 0,37% 1,06% 0,51% 1,20% 0,80% Turkmenistan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Usbekistan 0,24% 0,00% 0,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,06% Vereinigte Arabische Emirate 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Vietnam 0,24% 1,41% 0,37% 0,00% 0,21% 0,00% 0,74% 2,39% 0,00% 0,00% 0,55% Summe 2,66% 2,46% 6,39% 6,07% 8,44% 3,70% 4,44% 8,24% 4,58% 13,17% 5,91% Anlage zur Frage 49 Südeuropa Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Regis- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Gesamt Andorra 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1 0,00% Italien 0,00% 0,00% 0,25% 0,00% 0,42% 0,00% 0,37% 0,53% 0,00% 0,00% 0,19% Malta 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Monaco 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Portugal 0,00% 0,00% 0,25% 0,00% 0,21% 0,00% 1,11% 0,00% 0,25% 0,60% 0,22% San Marino 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Spanien 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Vatikanstadt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Summe 0,00% 0,00% 0,61% 0,00% 0,63% 0,00% 1,48% 0,53% 0,25% 0,60% 0,44% Anlage zur Frage 57 Nordafrika Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden ' Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Regis- 1 Breitingen 1 Torgau . Zeithain Wald- ' eim i Zwickau Gesamt Ägypten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Algerien 0,48% 0,00% 0,37% 0,47% 2,32% 0,46% 0,74% 0,53% 1,02% 0,00% 0,72% Eritrea 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,60% 0,03% Libyen 0,72% 0,00% 2,46% 0,00% 4,43% 2,78% 0,74% 1,06% 1,02% 2,99% 1,79% Mali 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Marokko 0,00% 0,00% 3,32% 1,87% 3,80% 1,85% 0,00% 2,39% 0,25% 1,20% 1,79% Mauretanien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Niger 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Sudan 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Tschad 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Tunesien 3,86% 0,00% 6,51% 1,40% 5,49% 4,17% 0,74% 3,19% 2,80% 7,78% 4,00% Summe 5,07% 0,00% 12,78% 3,74% 16,46% 9,26% 2,22% 7,18% 5,09% 12,57% 8,42% Anlage zur Frage 65 Sonstige Herkunftsländer Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Regis- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Gesamt Angola 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,27% 0,00% 0,00% 0,03% Bahamas 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Brasilien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Burkina Faso 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Elfenbeinküste 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Dänemark 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Dominikanische Republik 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ecuador 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Estland 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Frankreich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Gambia 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ghana 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Guinea 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Guinea -Bissau 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Honduras 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Irland 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Jugoslawien (ehem.) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kamerun 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,46% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Kap Verde 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kenia 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kolumbien 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Kongo 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2 Sonstige Herkunftsländer Stichtag 31. März 2017 Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig mit Krankenhaus Regis- Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Gesamt Kuba 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,27% 0,00% 0,00% 0,06% Lettland 0,24% 0,00% 0,25% 0,47% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,25% 0,60% 0,19% Liberia 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Litauen 0,00% 0,35% 0,00% 0,93% 1,69% 0,00% 0,00% 0,27% 0,00% 0,60% 0,36% Mexiko 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Mosambik 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Niederlande 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,60% 0,06% Nigeria 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% - Österreich 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,06% Polen 4,59% 2,82% 2,33% 25,23% 1,69% 1,85% 0,74% 0,80% 1,27% 1,20% 3,42% Schweiz 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Senegal 0,00% 0,00% 0,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Slowakei 0,72% 0,35% 0,37% 0,47% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,60% 0,25% Somalia 0,00% 0,00% 0,37% 0,00% 0,21% 0,00% 0,37% 0,27% 0,00% 0,00% 0,17% Tschechische Republik 6,52% 3,87% 4,79% 7,94% 1,05% 0,46% 0,37% 1,33% 0,76% 4,79% 3,23% Vereinigte Staaten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% VK Großbritannien und Nordirland 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,21% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,03% Zentralafrikanische Republik 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Summe 12,08% 7,39% 8,85% 35,05% 5,91% 2,78% 1,85% 3,19% 2,29% 8,38% 8,06% 2017-12-29T10:53:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes