SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11125 Thema: Zuständigkeiten für die Umsatzsteuer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Finanzamt ist zuständig für das Amazon-Logistikzentrum in Leipzig? Einer Beantwortung stehen mit dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung eine gesetzliche Regelung und Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Die Frage, bei welcher Finanzbehörde ein Unternehmen geführt wird, unterliegt dem Steuergeheimnis, sodass diesbezüglich keine Aussage getroffen werden kann. Die Voraussetzungen für eine zulässige Offenbarung gegenüber dem Sächsischen Landtag nach § 30 Abs. 4 Abgabenordnung liegen nicht vor. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/35-S 7420/48/28- 2017/53329 Dresden, lf;': November 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ti SACHsEN Frage 2: Wer ist für die Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Umsatzsteuer von den Händlern zuständig, die ihre Produkte über Amazon in Leipzig vertreiben? Für die Umsatzsteuer und damit auch für deren Prüfung ist für in Deutschland ansässige Unternehmer das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen ganz oder vorwiegend betreibt. Für Unternehmer, die Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands haben, ist die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung geregelt. Danach ist für Unternehmer eines bestimmten Landes außerhalb Deutschlands zentral ein Finanzamt in Deutschland örtlich zuständig. In Sachsen ist das Finanzamt Chemnitz-Süd für die Umsatzsteuer der in Rumänien, in der Slowakischen Republik und in der Tschechischen Republik ansässige Unternehmer zuständig. Frage 3: Wie ist/wird sichergestellt, dass Firmen, welche ihre Produkte über Amazon vertreiben und ihren Sitz innerhalb der EU haben, die Mehrwertsteuer entsprechend den Regelungen in Deutschland berechnen und entrichten? Frage 4: Wie ist/wird sichergestellt, dass Firmen, welche ihre Produkte über Amazon vertreiben und ihren Sitz außerhalb der EU haben, die Mehrwertsteuer entsprechend den Regelungen in Deutschland berechnen und entrichten? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Europäische Kommission hat bereits am 1. Dezember 2016 mehrere Vorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt, die derzeit im Rat erörtert werden. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSACHsEN Darüber hinaus prüft die Kommission, wie durch die Schaffung einer strukturierten Zusammenarbeit mit Steuerbehörden, Logistikunternehmen, Internetplattformen, Zahlungsdienstleistern und Unternehmensverbänden die Mehrwertsteuer-Einziehung verbessert , Betrug im elektronischen Geschäftsverkehr bekämpft und gleiche Wettbewerbsbedingungen für ordnungsgemäß ihren Pflichten nachkommende Unternehmen hergestellt werden können. Hierzu ist eine weitere Kommissionsinitiative im Jahr 2018 angekündigt. Auch Bund und Ländern ist das Steuerausfallrisiko beim Handel von Waren über Online -Handelsplattformen bewusst. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Mai dieses Jahres beschlossen, zusammen mit dem Bundesfinanzministerium gegen den Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel mit Nachdruck vorzugehen und so schnell wie möglich organisatorische und gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats in diesem Bereich zu entwickeln. Dazu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der Sachsen beteiligt ist, beauftragt, verschiedene Lösungsansätze zu prüfen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung vorzulegen. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-11-16T10:07:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes