STAATSMINISTERHIM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/232-2017 JO Dresden, November 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/11126 Thema: Asylbewerber an sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber, Asylberechtigte bzw. sonstige vorma lige Asylbewerber mit einem Aufenthaltsstatus haben seit 2014 an den Hochschulen In Sachsen ein Studium begonnen oder fortgesetzt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Hochschulen, Aufenthaltsstatus und studierte Fachrichtung) Frage 2: Wie viele Asylbewerber, Asylberechtigte bzw. sonstige vorma lige Asylbewerber mit einem Aufenthaltsstatus waren seit 2014 an den Hochschulen In Sachsen als Gasthörer eingeschrieben? (Bitte Jahres welse aufschlüsseln nach Hochschulen, Aufenthaltsstatus und Fach richtung der Gasthörerschaft) Frage 3: Wie viele Anfragen/Anträge auf Zulassung zum Studium oder einer Gasthörerschaft In einer sächsischen Hochschule wurden seit 2014 durch Asylbewerber, Asylberechtigte bzw. sonstige vormalige Asylbewerber mit einem Aufenthaltsstatus In Sachsen gestellt und wie viele davon wurden aus welchen Gründen nicht bewilligt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei der Hochschulzulassung und der Immatrikulation werden die entschei dungserheblichen Daten erhoben und verarbeitet. Diesbezüglich wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen 6/7058 und 6/5106 verwiesen. Weder bei der Hochschulzulassung noch bei der Immatrikulation kommt es auf den Sta tus „Asylbewerber", „Asylberechtigte" und „sonstige vormalige Asylbewerber" oder den konkreten Aufenthaltsstatus an. Das Datenschutzrecht erlaubt bei Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smvirk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für aile Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. •Kein Zugang für eiektronisch signierte sowie für verschlüsselte eiektroniscfie Dokümente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN der Zulassung die Erhebung der in § 1 Studentendatenverordnung aufgelisteten Daten. Das Datenschutzrecht erlaubt bei der Immatrikulation zusätzlich die Erhebung der in § 2 Studentendatenverordnung aufgelisteten Daten. Daten, die für eine Immatrikulation irre levant sind, werden nicht erhoben. Mangels statistischer Daten lassen sich die Fragen daher nicht präzise beantworten. Die Hochschulen haben dem Staatministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Kleinen Anfrage sehr unterschiedlich geantwortet. Soweit Zahlen genannt werden konn ten, beruhen diese auf der Erinnerung von Mitarbeitern im Akademischen Auslandsamt oder auf Strichlisten. Naturgemäß haben kleinere Hochschulen eher einen ungefähren Überblick als große Universitäten. Zum Beispiel war die Hochschule für Grafik und Buchkunst in der Lage, ohne die Mög lichkeit eines Rückgriffs auf eine Datenverarbeitung, eine aufgeschlüsselte Antwort auf die Fragen 1 und 2 zu geben; HOB zu Frage 1: Kalender jahr Anzahl Stu dierende Frage 1 ge samt Aufenthalts status Fachrichtung Anzahl Stu dierende/ Fachrichtung Frage 1 2014 2 Aufenthaltser laubnis Buchkunst/Grafik- Design 1 Aufenthaltser laubnis Kulturen des Kurato rischen 1 2015 1 Aufenthaltser laubnis Buchkunst/Grafik- Design 1 2016 6 Aufenthaltser laubnis Buchkunst/Grafik- Design 4 Aufenthaltser laubnis Malerei/Grafik 1 Aufenthaltser laubnis Medienkunst 1 2017 12 Aufenthaltser laubnis Buchkunst/Grafik- Design 3 Aufenthaltser laubnis Malerei/Grafik 2 Aufenthaltser laubnis Medienkunst 3 Aufenthaltser laubnis Fotografie 4 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN HGB zu Frage 2: Kalender jahr Anzahl Gasthörer Frage 2 ge samt Aufenthalts status Fachrichtung Anzahl Gast hörer/ Fachrichtung Frage 2 2014 Fehlmel dung 2015 Fehlmel dung 2016 1 nicht erfasst Fotografie 1 2017 Fehlmel dung Die Universität Leipzig konnte ohne die Möglichkeit eines Rückgriffs auf eine Datenver arbeitung die Fragen nicht detailliert beantworten. Sie versuchte aber eine Entwicklungs tendenz durch eine indirekte Antwort zu Frage 3 aufzuzeigen. An der Universität Leipzig zeigt sich ein deutlicher Aufwärtstrend bei den Bewerbungen. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Bildungsabschluss bewerben sich in der Regel über uni-assist e.V., wo die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage der durch die Hochschule vorgegebenen Kriterien geprüft und begutachtet werden. Bei Nichterfüllen der Bewerbungskriterien, z. B. Fristüberschreitung oder keiner in Deutschland aner kannten Hochschulzugangsberechtigung, werden sie von uni-assist e.V. abgelehnt. Im Folgenden werden sowohl die Gesamtbewerbungen (linke Spalte) als auch die tatsäch lich von uni-assist e.V. an die Universität Leipzig weitergeleiteten Bewerbungen (rechte Spalte) von Studieninteressierten mit Fluchthintergrund dargestellt. Diese sind nicht gleichzusetzen mit Immatrikulationen, geben aber Aufschluss über die Größenordnung und den Trend. Bei der Beantwortung von Anfragen und der Bearbeitung von Anträgen wird an der Universität Leipzig nicht nach Aufenthaltsstatus unterschieden. Daher wer den von der Universität Leipzig keine Zahlen zum Aufenthaltsstatus in Sachsen erhoben. Uni Leipzig - Bewerbungen bei uni-assist e.V. Geflüchtete Semester Gesamtbewerbun gen Weiterleitung an die Universität Leipzig SoSe 14 10 4 WS 14/15 29 20 SoSe 15 25 17 WS 15/16 83 35 SoSe 16 36 10 WS 16/17 368 242 SoSe 17 171 95 WS 17/18 961 634 Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIM Auch an der Technischen Universität Dresden zeigt sich ein deutlicher Aufwärtstrend. TU-Dresden - Bewerbungen bei uni-assist e.V. Geflüchtete Semester Anzahl Bewerber, welche Fluchthintergrund nachge wiesen haben Anzahl an die TUD ausge lieferter Bewerber, welche Fluchthintergrund nachge wiesen haben WiSe 16/17 205 173 SoSe 17 68 50 WiSe 17/18 469 384 Frage 4: Wie viele Hochschuizugangsberechtigungen von Asylbewerbern, Asylbe rechtigten bzw. sonstigen vormaligen Asylbewerbern mit einem Aufenthaltsstatus wurden seit 2014 mit welchen Ergebnissen geprüft und wie häufig wurden bei NichtVorlage von Dokumenten Beweiserleichterungen I. S. d. Beschlusses der Kul tusministerkonferenz vom 03.12.2015 gewährt? Die Frage kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staats regierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbe troffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeord neten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Art>eitsfähigkeit der Staatsregierung be grenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Bei der Prüfung des Hochschulzugangs, der Hochschulzulassung und der Immatriku lation wird nur die Tatsache verarbeitet, dass eine Hochschulzugangsberechtigung ge geben ist. Ob diese im Vorfeld einzelne verlorene Unterlagen durch indirekte Nach weise im Sinne einer Beweiserleichterung wurden, wird nicht elektronisch erfasst. Der Aufwand, alle Immatrikulationen der letzten vier Studienjahre von Hand durchzusehen, ist unverhältnismäßig. Für jede der im Mittel 17.500 Neueinschreibungen pro Studien jahr und einem geschätzten durchschnittlichen Aufwand von 6 Minuten für die Vorlage, das Durchsehen und die Ablage jeder Immatrikulationsakte fielen etwa 7.000 Arbeits stunden an. Dabei steht noch nicht einmal fest, ob aus den Immatrikulationsakten über haupt hervorgeht, ob eine Beweiserleichterung gewährt wurde. Eine Durchsicht der Immatrikulationsakten würde die Arbeitsfähigkeit der Hochschulvenwaltungen ernsthaft gefährden und nicht gewährleisten, dass die Frage 4 beantwortet werden kann. Nach übereinstimmender fernmündlicher Auskunft der TU Dresden und der Universität Leipzig werden Beweiserleichterungen im Übrigen nur in wenigen Einzelfällen nachge fragt und gewährt. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: Sofern aktuell weiterhin keine oder nur eine Teilerfassung i. 8. d. Fragen 1 bis 4 stattfindet, so wie es sich schon vormals aus den Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs. 6/5106 und Drs. 6/2138 ergab: Warum ist dies der Fall und beabsich tigt die Staatsregierung dies zu ändern bzw. ändern zu lassen? Es liegt nicht in der Macht der Staatsregierung, die Erhebung des Aufenthaltsstatus von Studierenden zu veranlassen. Das Hochschulrecht macht den Hochschulzugang an den im § 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) normierten fachlichen und sprachlichen Qualifikatio nen fest. Die Flüchtlingseigenschaft und der konkrete Aufenthaltsstatus eines Flüchtlings wird für den Vollzug der §§ 17, 18 SächsHSFG nicht benötigt. Infolgedessen hat die Staatsregierung keine gesetzliche Grundlage dieses Merkmal in die Verordnung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SächsHSFG aufzunehmen, mit der bestimmt wird, welche Daten die Hochschulen verarbeiten dürfen. Die Staatsregierung kann die Hochschulen auf der Grundlage der geltenden Gesetze auch nicht anweisen, die Studienbewerber bei der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung , bei der Hochschulzulassung oder der Immatrikulation nach ihrem konkreten Aufenthaltsstatus zu fragen, um sodann von Hand eine anonymisierte Statistik zu führen. Mit fretmdlichen Grüßen a-f Dr. Eva-Maria Stange Seite 5 von 5 2017-11-30T14:04:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes