STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11128 Thema: Förderung der Fanprojekte in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe werden/wurden die sächsischen Fanprojekte aus dem Haushaltstitel 03 20 686 81 jeweils gefördert? (Bitte getrennt nach Fanprojekt, Saison 2016/2017, 2017/2018 sowie 2018/2019 angeben.) Die sächsischen Fanprojekte werden/wurden in den Spielzeiten 2016/2017, 2017/2018 wie folgt aus der Haushaltsstelle 03 20 686 81 gefördert: Zuwendungsempfänger/ Bewilligung Bewilligung Projektträger Projekt Spielzeit Spielzeit 2016/2017 2017/2018 Kreisjugendring Fanprojekt Aue 60.000,00 € 63.000,00 € Erzgebirge e. V. Arbeiterwohlfahrt Fanprojekt 45.517,49 € 50.488,35 € Kreisverband Chemnitz und Chemnitz Umgebung e. V. Fanprojekt Dresden e. V. Fanprojekt 75.000,00 € 80.000,00 € Dresden OUTLAW gGmbH Fanprojekt Leipzig 70.000,00 € 92.500,00 € Fanprojekt Fanprojekt 43.500,00 € 48.000,00 € Plauen-Vogtland e. V. Plauen-Vogtland Fanprojekt Zwickau e. V. Fanprojekt 63.000,00 € 69.000,00 € Zwickau Gesamt 357.017,49€ 401.475,85 € Für die Spielzeit 2018/2019 kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zur Höhe der Förderung getroffen werden, da eine saisonale Förderung erfolgt. Die Förderanträge für die Saison 2018/2019 sind bis zum 30. April 2018 an die Bewilligungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) zu richten. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/40/1 Dresden, 29. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS-M1NISTERI1JM DES INNERN Frage 2: Welche weiteren Zwecke werden/wurden aus dem Haushaltstitel 03 20 686 81 in welcher Höhe finanziert? Bitte getrennt nach Saison 2016/2017, 2017/2018 sowie 2018/2019 angeben.) Eine Förderung nach der Förderrichtlinie Fanprojekte wird entsprechend Ziffer 2 für Fanprojekte, für spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballsportveranstaltungen sowie für den Fankoordinator gewährt. Die Arbeit des Fankoordinators beim Sächsischen Fußballverband e. V. (SFV) wird mit einer Zuwendung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. In den Spielzeiten 2016/2017 und 2017/2018 werden/wurden dafür Haushaltsmittel aus der Haushaltsstelle 03 20 686 81 wie folgt bereitgestellt: Zuwendungsempfänger/ Bewilligung Bewilligung Projektträger Projekt Spielzeit Spielzeit 2016/2017 2017/2018 Sächsischer Fußballverband e. V. Fankoordinator 23.038,00 € 23.090,31 € Für die Spielzeit 2018/2019 kann keine Aussage zur Höhe der Förderung getroffen werden, da eine saisonale Förderung erfolgt. Die Förderanträge für die Saison 2018/2019 sind bis zum 30. April 2018 an die Bewilligungsbehörde zu richten. Frage 3: Nach welchen konkreten Kriterien werden die Höhe der Förderung sowie die Verteilung der Gelder im Rahmen der Förderrichtlinie entschieden? Der Freistaat Sachsen fördert auf der Grundlage der Förderrichtlinie Fanprojekte Maßnahmen und Projekte zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans sowie zur Erhöhung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen und deren Koordination. Die Förderung vom Freistaat Sachsen richtet sich nach dem mit Antragstellung nachgewiesenen Bedarf unter Berücksichtigung der Kriterien des Qualitätssiegels für die Arbeit der Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS). Nach zuwendungsrechtlichen Vorgaben und aus fachlicher Sicht ist die Förderhöhe anhand des tatsächlichen Bedarfs festzulegen. Bei der Entscheidung über die Höhe der zu bewilligenden Landesmittel wird ebenfalls berücksichtigt, inwieweit die personelle Ausstattung und die jeweilige Höhe der Vergütung der Personalstelle entsprechen den Vorgaben des NKSS. Die Forderungen nach drei Vollzeitkräften pro Fanprojekt werden in Sachsen noch nicht an allen Standorten erfüllt. Die Fördergegenstände werden im Rahmen einer Projektförderung bezuschusst. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSIVI1NISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wer bzw. welches Gremium mit welchen Mitgliedern entscheidet über die Verteilung der Gelder? Die Be illigungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfüg aren Haushaltsmittel, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen gegeben sind. Zusät lich wird die Einschätzung über die Erforderlichkeit der Förderung für die einzelneni ('anp jekte unter Sicherheitsaspekten aus polizeilicher Sicht und aus Sicht des SFV, n di Förderentscheidung einbezogen. iI Mit fpeu dlichen Grüßen i 1 • Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-11-29T11:25:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes