STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11157 Thema: Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen im Kapitel 0707 im Haushaltsjahr 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0421/79/2 Dresden, 2 8. NOV. 2üi/ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0707 Titel 547 03 - Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen - im Haushaltsjahr 2016? Im Jahr 2016 sind insgesamt 20.382.758,04 € aus Titel 0707/547 03 abge¬ flossen. Davon wurden 582.758,04 € im Rahmen der gegenseitigen De¬ ckungsfähigkeit aus Titel 0703/ 547 02 entnommen. Zcft'rfikal seit 2006 audlt bcrufundfamillc Frage 2: Welche Förderprogramme und Fördermaßnahmen werden von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) abgewickelt, wofür diese eine Vergütung mit Mitteln aus dem Kapitel 0707 Titel 547 03 erhält? Aus dem Titel 0707/547 03 werden die Aufwendungen der Bank für folgende Förderprogramme gezahlt: - Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2007 bis 2013 - Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 - Förderung eines Meisterbonus - Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glaoisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Welchen Inhalt haben die Vergütungsvereinbarungen mit der SAB, die den Abrechnungen der SAB im Haushaltsjahr 2016 zugrunde lagen? Die Vergütung für die ESF-Förderung 2014 bis 2020 basierte im Jahr 2016 zunächst auf einer Abschlagsregelung, die Ende 2016 auf Grundlage des von der SAB dargeleg¬ ten Aufwandes abgerechnet wurde. Die Vereinbarung zur Fachkräfterichtlinie sieht eine Bewilligungsstückpauschale vor, die Vergütung für die Förderung des Meisterbonus ist eine Bewilligungsjahrespauschale. Für die Abwicklung der ESF-Förderung 2007 bis 2013 werden jährliche Abschläge entrichtet, die jeweils bis zum 30. Juni des Folgejah¬ res abgerechnet werden. Frage 4: Liegen den Vergütungsvereinbarungen konkrete Aufwandskalkulatio¬ nen zugrunde, die von der Staatsregierung überprüft wurden? Ja. Frage 5: Welche Nachweise wurden von der SAB als Grundlage der konkreten Abrechnung der Vergütung vorgelegt? Die Abrechnung der Abschlagszahlungen erfolgte auf Grundlage des tatsächlich ange¬ fallenen Aufwandes der SAB. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-11-28T13:33:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes