STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111159 Thema: ,,Fuel Dumping": Ablassen von Treibstoff (Kerosin) durch Militärflugzeuge und zivile Flugzeuge über Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie oft wurde in den Jahren 2010 bis 2017 durch militärische und durch zivile Flugzeuge über sächsischem Gebiet in welchen Mengen Treibstoff abgelassen (bitte möglichst nach Menge, nach Landkreisen, einzelnen Vorfällen. Lande- bzw. Startflughafen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)? Frage 2: Wie viel Treibstoffwurde in Summe pro Jahr in den Jahren 2010 bis 2017 durch militärische und zivile Flugzeuge über Sachsen abgelassen (bitte nach Jahr, militärischen und zivilen Flugzeuge aufschlüsseln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen I und 2: Von einer Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf,) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Dresden, 2?' tl. J.o'(I s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom I . November 20'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1073 0b bluntur.ld.ür &! $órbùbùñ¡nu.dùßñ¡uñnu uidll#ebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbi ndung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sow¡e für verschlüsselte elektronische Dokumente - - -ó -C\ - !- Seite 1 von 3 STAATSI\4ì N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (Paragraph 56 Satz 3 Geschäftsordnung Sächsischer Landtag). Letzteres ist hier der Fall. Die gewünschten Angaben zu ,,Fuel Dumping"-Ereignissen im sächsischen Raum werden von der Staatsregierung nicht erhoben, da die Erfassungsverfahren sowie die Führung einer diesbezüglichen Statistik in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN, BT-Drs. 1819917 vom 6. Oktober 2016 venryiesen : http://dip2 1 . bu ndestao.de/dip2 1 /btd/1 8/099/1 8099 1 7. pdf Frage 3: Welche Auswirkungen hatte das Ablassen des Treibstoffs nach Kenntnis der Staatsregierung unmittelbar und mittelbar auf die Gesundheit von Menschen und welche gesundheitlichen Schäden können generell bei Menschen auftreten, wenn sie Flugzeugtreibstoff mittelbar oder unmittelbar ausgesetzt sind? Hieruber liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor. Bislang wurden weder direkt von Bürgern noch indirekt von den sächsischen Gesundheitsbehörden oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im Freistaat Sachsen gesundheitliche Beschwerden beziehungsweise Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit,,Fuel Dumping"-Ereignissen herangetragen. Als empfindlichste in der Fachliteratur beschriebene unmittelbare Wirkungen durch Luftbelastungen mit Kerosindämpfen sind lokale und nach Expositionsende reversible Reizungen von ungeschützten Haut- und Schleimhautarealen sowie lrritationen der obeien Atemwege durch das Einatmen von Kerosindämpfen zu nennen. Eine weitere, über die genannten lokalen Reizungen hinausgehende Wirkungskategorie betrifft systemische Wirkungen (das heißt Wirkungen im Körperinneren), die sich unter anderem in den Allgemeinsymptomen Kopfschmezen und Ünelfe¡t sowie bei anhaltenden hohen Belastungen auch in Form von zentralnervös dämpfenden Symptomen wie zum Beispiel Schläfrigkeit, schnelle Ermüdbarkeit oder Benommenheit (als Ausdruck einer neurotoxischen Wirkung) äußern können. Allerdings handelt es sich bei der Kategorie ,,unmittelbare systemische Wirkungen" um Symptome einer akuten Vergiftung, die an außergewöhnliche Bedingungen mit sehr hohen und länger anhaltenden Belastungen gebunden sind (wie zum Beispiel beim direkten Umgang mit Kerosin an Arbeitsplätzen oder bei Kerosinausgasungen in Räumen mit hohen Temperaturen und mangelnder Belüftung). Sämtliche bis dato zugänglichen lnformationsquellen deuten darauf hin, dass beim ,,Fuel Dumping" entsprechend den geltenden Bestimmungen der abgelassene Treibstoff in einem so hohen Maße verdünnt wird, dass Vergiftungssymptome bei Personen in expositionsrelevanten bodennahen Aufenthaltsbereichen nach heutigem Stand der Kenntnisse mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Dies trifft sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Expositionen zu. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Da sich die Bewertung von entsprechenden Treibstoffablässen, insbesondere der Umweltauswirkungen, im Wesentlichen jedoch auf inzwischen 25 Jahre alte Studien stützt (hauptsächlich je eine Studie des TÜV Rheinland und des National Research Council Kanada), wird der Bund auf der Grundlage eines Beschlusses der 88. Umweltministerkonferenz vom 5. Mai 2017 eine aktualisierte Bewertung der Auswirkungen von entsprechenden Treibstoffablässen nach neuesten wissenschaftlichen Grundlagen vornehmen. Über die Ergebnisse soll voraussichtlich in der g1. Umweltministerkonferenz berichtet werden. Frage 4: Welche Umweltschäden können generell durch den Eintrag von Flugzeugtreibstoff auftreten? (bitte möglichst nach Auswirkungen auf Oberflächengewässer, Grundwasserkörper, Boden und auf die damit verbundene Flora und Fauna aufschlüsseln)? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über Umweltschäden durch Kerosineinträge vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage vom 6. Oktober 2Q16 zu den Fragen 5 und 7 ven¡viesen. Frage 5: Was hat die Staatsregierung unternommen bzw. was wird sie unternehmen , um eine Gefährdung für Mensch und Umwelt durch das Ablassen von Treibstoff zu minimieren? Das Ablassen von Treibstoff ist eine Notmaßnahme im Flugverkehr, auf die die Staatsregierung weder Einfluss hat noch zeitnah darüber informiert wird. Die Zuständigkeit für die Flugsicherung über deutschem Hoheitsgebiet liegt ausschließlich beim Bund. Mit freundlichen Grüßen u Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-11-29T11:31:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes