STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/8659 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, y Apni 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1116 Thema: Feuerwehr/Rettungsdienst und BOS-Digitalfunk Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Umsetzungsstand bei der Umstellung auf BOS-Digitalfunk? Der Erstaufbau des BOS-Digitalfunks und die Errichtung des Zugangsnetzes im Freistaat Sachsen sind flächendeckend abgeschlossen. Die Migration der sächsischen Polizei wurde mit Beginn des Jahres 2014 abgeschlossen. Ebenso konnte die Umrüstung der landes- und bundeseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge Ende des Jahres 2014 abgeschlossen werden. Seit April bzw. Juli 2014 werden die Feuerwehrfahrzeuge der Landkreise Bautzen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie seit Dezember 2014 in der Stadt Dresden umgerüstet. Darüber hinaus wurde im März 2015 mit der Umrüstung im Landkreis Zwickau begonnen. Zum 1. März 2015 waren 17 % der Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge auf den BOS-Digitalfunk umgerüstet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Welche Feuerwehren arbeiten derzeit noch mit analoger Funktechnik, weil die Umstellung erst zum Teil bzw. noch gar nicht erfolgt ist? (bitte auflisten nach Landkreis, Gemeinde und namentlich Feuerwehr) Frage 3: Wann und durch wen soll an den betroffenen Feuerwehrstandorten die abschließende Umstellung auf digitalfunkgeeignete Endgeräte erfolgen? (Bitte auflisten nach Landkreis, Gemeinde, Feuerwehr, geplanter Zeitpunkt der Umsetzung, Art und Anzahl der Endgeräte) Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM des mmm Freistaat SACHSEIN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Soweit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern der Sachverhalt bekannt gemacht wurde, sind der Anlage 1 die kreisangehörigen Feuerwehren zu entnehmen, die zum 15. März 2015 noch nicht oder nicht vollständig auf Endgeräte des BOS-Digitalfunks umgestellt haben. Gleiches gilt für die Feuerwehren der Kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden. Von einer Beantwortung der Frage zu den geplanten Umrüstterminen und der Art sowie Anzahl der Endgeräte wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs-AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsisches Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. April 2014 sind die örtlichen Brandschutzbehörden sachlich zuständig für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen. Diese Aufgaben erfüllen die Gemeinden als weisungsfreie Pflichtaufgaben gemäß § 5 Abs. 1 SächsBRKG. Dabei gibt es keine gesetzliche Regelung für die örtlichen Brandschutzbehörden, den BOS-Digitalfunk bis zu einem bestimmten Termin einzuführen. Die Abstimmung der Umrüsttermine sowie die Ausstattung der Fahrzeuge erfolgt direkt zwischen den Gemeinden und Landkreisen sowie dem Auftragnehmer der Fahrzeugumrüstung. Eine Information an das Sächsische Staatsministerium des Innern erfolgt im Regelfall erst nach Abschluss der Umrüstung, um durch den Freistaat Sachsen die Projektfeinsteuerung abzurechnen und die Umrüstdaten in seine Servicedatenbank überführen zu können. Im Rahmen der Umrüstung von Analog- auf Digitalfunk sind keinerlei Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIIIM DES INNERN ersichtlich. Daher besteht für die Aufsichtsbehörde kein Anlass im Rahmen der Rechtsaufsicht tätig zu werden. Frage 4: Warum liegen zwischen den Schulungen an den Endgeräten und den technischen Umstellungen vor Ort zum Teil erhebliche Zeiträume? Von einer Beantwortung der Frage wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs-AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Gemäß § 6 Abs. 2 SächsBRKG sind die örtlichen Brandschutzbehörden sachlich zuständig für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren. Soweit es sich hier um Ausbildungsmaßnahmen handelt, die das gemeindeübergrei-fende Zusammenwirken der öffentlichen Feuerwehren zum Gegenstand haben, sind gemäß § 7 Abs. 2 SächsBRKG die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden sachlich zuständig. Auch hier erfüllen sie diese Aufgaben gemäß § 5 Abs. 1 SächsBRKG als weisungsfreie Pflichtaufgaben. Für die Durchführung von Schulungen im Zusammenhang mit der Umrüstung von Analog- auf Digitalfunk gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Auch in diesem Bereich sind keinerlei Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ersichtlich. Daher besteht für die Aufsichtsbehörde kein Anlass im Rahmen der Rechtssaufsicht tätig zu werden. Frage 5: Wie sieht der Rahmenvertrag des Freistaates Sachsen zu betreffender Sache mit der Bietergemeinschaft aus? Das Sächsische Staatsministerium des Innern hatte am 10. Mai 2010 einen Rahmenvertrag mit einer Bietergemeinschaft zur Umrüstung von Fahrzeugen der sächsischen Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag endete am 9. Mai 2014. Dem Sächsische Staatsministerium des Innern ist es gelungen, die Rahmenvereinbarung mit der Bietergemeinschaft in eine DurchfühFreistaat SACH SEM Seite 3 von 4 STAATSM1N1STERUJM DES 1N1MER1M rung^yereinbarung zu überführen, die es ermöglicht, die Fahrzeugmigration für alle bis zum|9. Mai 2014 aufgemessenen und beauftragten Fahrzeuge zu den im Jahr 2010 fest<ö0le^fen finanziellen Konditionen durchzuführen. ndlichen Grüßen Anlage: 1 Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage 1 Landkreis Bautzen Stadt Bautzen Feuerwehr Hochkirch Stadt Bischofswerda Feuerwehr Königswartha Stadt Schirgiswalde-Kirschau Feuerwehr Kubschütz Stadt Weißenberg Feuerwehr Malschwitz Stadt Wilthen Feuerwehr Neschwitz Feuerwehr Burkau Feuerwehr Neukirch/Lausitz Feuerwehr Cunewalde Feuerwehr Obergurig Feuerwehr Demitz-Thumitz Feuerwehr Puschwitz Feuerwehr Doberschau-Gaußig Feuerwehr Radibor Feuerwehr Frankenthal Feuerwehr Rammenau Feuerwehr Göda Feuerwehr Schmölln-Putzkau Feuerwehr Großdubrau Feuerwehr Sohland a.d. Spree Feuerwehr Großpostwitz Feuerwehr Steinigtwolmsdorf Seite 1 von 10 Anlage 1 Landkreis Sachs. Schweiz-Osterzgebirge Feuerwehr Dippoldiswalde Feuerwehr Dorfhain Feuerwehr Freital Feuerwehr Hartmannsdorf-Reichenau Feuerwehr Glashütte Feuerwehr Hermsdorf Feuerwehr Rabenau Feuerwehr Klingenberg Feuerwehr Tharandt Feuerwehr Kreischa Feuerwehr Wilsdruff Feuerwehr Schmiedeberg Feuerwehr Bannewitz Seite 2 von 10 Anlage 1 Landkreis Görlitz Feuerwehr Bad Muskau Feuerwehr Kodersdorf Feuerwehr Bernstadt Feuerwehr Kottmar Feuerwehr Ebersbach-Neugersdorf Feuerwehr Königshain Feuerwehr Görlitz Feuerwehr Krauschwitz Feuerwehr Herrnhut Feuerwehr Kreba- Neudorf Feuerwehr Löbau Feuerwehr Lawalde Feuerwehr Neusalza-Spremberg Feuerwehr Leutersdorf Feuerwehr Niesky Feuerwehr Markersdorf Feuerwehr Ostritz Feuerwehr Mittelherwigsdorf Feuerwehr Reichenbach/O.L. Feuerwehr Mücka Feuerwehr Rothenburg/Oberlausitz Feuerwehr Neißeaue Feuerwehr Seifhennersdorf Feuerwehr Oderwitz Feuerwehr Weißwasser Feuerwehr Olbersdorf Feuerwehr Zittau Feuerwehr Oppach Feuerwehr Beiersdorf Feuerwehr Oybin Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz Feuerwehr Quitzdorf am See Feuerwehr Boxberg/O.L. Feuerwehr Rietschen Feuerwehr Dürrhennersdorf Feuerwehr Rosenbach Feuerwehr Gablenz Feuerwehr Schleife Feuerwehr Groß Düben Feuerwehr Schönau-Berzdorf Feuerwehr Großschönau Feuerwehr Schönbach Feuerwehr Großschweidnitz Feuerwehr Schöpstal Feuerwehr Hähnichen Feuerwehr Trebendorf Feuerwehr Hainewalde Feuerwehr Vierkirchen Feuerwehr Hohendubrau Feuerwehr Waldhufen Feuerwehr Horka Feuerwehr Weißkeißel Feuerwehr Kurort Jonsdorf Seite 3 von 10 Anlage 1 Landkreis Meißen Feuerwehr Coswig Feuerwehr Klipphausen Feuerwehr Gröditz Feuerwehr Lampertswalde Feuerwehr Großenhain Feuerwehr Moritzburg Feuerwehr Lommatzsch Feuerwehr Niederau Feuerwehr Meißen Feuerwehr Nünchritz Feuerwehr Nossen Feuerwehr Priestewitz Feuerwehr Radebeul Feuerwehr Röderaue Feuerwehr Radeburg Feuerwehr Schönfeld Feuerwehr Riesa Feuerwehr Stauchitz Feuerwehr Strehla Feuerwehr Tauscha Feuerwehr Diera-Zehren Feuerwehr Thiendorf Feuerwehr Ebersbach Feuerwehr Weinböhla Feuerwehr Glaubitz Feuerwehr Wülknitz Feuerwehr Hirschstein Feuerwehr Zeithain Feuerwehr Käbschütztal Seite 4 von 10 Anlage 1 Landkreis Zwickau Feuerwehr Crimmitschau Feuerwehr Mülsen Feuerwehr Glauchau Feuerwehr Bernsdorf Feuerwehr Hartenstein Feuerwehr St. Egidien Feuerwehr Kirchberg Feuerwehr Lichtentanne Feuerwehr Lichtenstein Feuerwehr Crinitzberg Feuerwehr Limbach-Oberfrohna Feuerwehr Hartmannsdorf Feuerwehr Meerane Feuerwehr Hirschfeld Feuerwehr Waldenburg Feuerwehr Reinsdorf Feuerwehr Werdau Feuerwehr Langenweißbach Feuerwehr Wildenfels Feuerwehr Fraureuth Feuerwehr Wilkau-Haßlau Feuerwehr Dennheritz Feuerwehr Zwickau Feuerwehr Neukirchen Feuerwehr Remse Feuerwehr Langenbernsdorf Feuerwehr Oberwiera Feuerwehr Schönberg Feuerwehr Niederfrohna Seite 5 von 10 Anlage 1 Landkreis Vogtlandkreis Feuerwehr Adorf Feuerwehr Bösenbrunn Feuerwehr AuerbachA/ogtl. Feuerwehr Eichigt Feuerwehr Bad Elster Feuerwehr Ellefeld Feuerwehr Elsterberg Feuerwehr Grünbach Feuerwehr FalkensteinA/ogtl. Feuerwehr Heinsdorfergrund Feuerwehr Klingenthal Feuerwehr Limbach Feuerwehr Lengenfeld Feuerwehr Mühlental Feuerwehr Markneukirchen Feuerwehr Muldenhammer Feuerwehr Mylau Feuerwehr Neuensalz Feuerwehr Netzschkau Feuerwehr Neumark Feuerwehr Oelsnitz Feuerwehr NeustadtA/ogtl. Feuerwehr Pausa-Mühltroff Feuerwehr Pöhl Feuerwehr Plauen Feuerwehr RosenbachA/ogtl. Feuerwehr Reichenbach Feuerwehr Steinberg Feuerwehr Rodewisch Feuerwehr Theuma Feuerwehr Schöneck Feuerwehr Tirpersdorf Feuerwehr Treuen Feuerwehr Triebei Feuerwehr Bad Brambach Feuerwehr Weischlitz Feuerwehr Bergen Feuerwehr Werda Seite 6 von 10 Anlage 1 Landkreis Erzgebirgskreis Feuerwehr Annaberg-Buchholz Feuerwehr Bockau Feuerwehr Aue Feuerwehr Börnichen Feuerwehr Ehrenfriedersdorf Feuerwehr Breitenbrunn Feuerwehr Eibenstock Feuerwehr Burkhardtsdorf Feuerwehr Elterlein Feuerwehr Crottendorf Feuerwehr Geyer Feuerwehr Deutschneudorf Feuerwehr Grünhain-Beierfeld Feuerwehr Drebach Feuerwehr Johanngeorgenstadt Feuerwehr Gelenau/Ergeb. Feuerwehr Jöhstadt Feuerwehr Gornau Feuerwehr Lauter - Bernsbach Feuerwehr Gornsdorf Feuerwehr Lößnitz Feuerwehr Großolbersdorf Feuerwehr Lugau/Erzgeb. Feuerwehr Großrückerswalde Feuerwehr Marienberg Feuerwehr Grünhainichen Feuerwehr Oberwiesenthal Feuerwehr Heidersdorf Feuerwehr Oelsnitz/Erzgeb. Feuerwehr Hohndorf Feuerwehr Olbernhau Feuerwehr Jahnsdorf Feuerwehr Pockau-Lengefeld Feuerwehr Königswalde Feuerwehr Scheibenberg Feuerwehr Mildenau Feuerwehr Schlettau Feuerwehr Neukirchen/Erzgeb. Feuerwehr Schneeberg Feuerwehr Niederdorf Feuerwehr Schwarzenberg/Erzgeb. Feuerwehr Niederwürschnitz Feuerwehr Stollberg/Ergeb. Feuerwehr Pfaffroda Feuerwehr Thalheim/Erzgeb. Feuerwehr Raschau-Markersbach Feuerwehr Thum Feuerwehr Schönheide Feuerwehr Wolkenstein Feuerwehr Sehmatal Feuerwehr Zschopau Feuerwehr Seiffen/Erzgeb. Feuerwehr Zwönitz Feuerwehr Stützengrün Feuerwehr Amtsberg Feuerwehr Tannenberg Feuerwehr Auerbach Feuerwehr Thermalbad Wiesenbad Feuerwehr Bad Schlema Feuerwehr Zschorlau Feuerwehr Bärenstein Seite 7 von 10 Anlage 1 Landkreis Mittelsachsen Feuerwehr Augustusburg Feuerwehr Großhartmannsdorf Feuerwehr Brand-Erbisdorf Feuerwehr Großweitzschen Feuerwehr Burgstädt Feuerwehr Halsbrücke Feuerwehr Döbeln Feuerwehr Hartmannsdorf Feuerwehr Flöha Feuerwehr Königsfeld Feuerwehr Frankenberg Feuerwehr Königshain-Wiederau Feuerwehr Frauenstein Feuerwehr Kriebstein Feuerwehr Freiberg Feuerwehr Leubsdorf Feuerwehr Geringswalde Feuerwehr Lichtenau Feuerwehr Großschirma Feuerwehr Lichtenberg Feuerwehr Hainichen Feuerwehr Mochau Feuerwehr Hartha Feuerwehr Mühlau Feuerwehr Leisnig Feuerwehr Mulda Feuerwehr Lunzenau Feuerwehr Neuhausen Feuerwehr Mittweida Feuerwehr Niederwiesa Feuerwehr Oederan Feuerwehr Oberschöna Feuerwehr Penig Feuerwehr Ostrau Feuerwehr Rochlitz Feuerwehr Rechenberg-Bienenmühle Feuerwehr Roßwein Feuerwehr Reinsberg Feuerwehr Sayda Feuerwehr Rossau Feuerwehr Waldheim Feuerwehr Seelitz Feuerwehr Altmittweida Feuerwehr Striegistal Feuerwehr Bobritzsch-Hilbersdorf Feuerwehr Taura Feuerwehr Claußnitz Feuerwehr Wechselburg Feuerwehr Dorfchemnitz Feuerwehr Weißenborn Feuerwehr Eppendorf Feuerwehr Zettlitz Feuerwehr Erlau Feuerwehr Zschaitz-Ottewig Seite 8 von 10 Anlage 1 Landkreis Leipzig Feuerwehr Bad Lausick Feuerwehr Trebsen Feuerwehr Böhlen Feuerwehr Wurzen Feuerwehr Borna Feuerwehr Zwenkau Feuerwehr Brandis Feuerwehr Belgershain Feuerwehr Colditz Feuerwehr Bennewitz Feuerwehr Frohburg Feuerwehr Borsdorf Feuerwehr Geithain Feuerwehr Elstertrebnitz Feuerwehr Grimma Feuerwehr Espenhain Feuerwehr Groitzsch Feuerwehr Großpösna Feuerwehr Kitzscher Feuerwehr Lossatal Feuerwehr Kohren-Sahlis Feuerwehr Machern Feuerwehr Markkleeberg Feuerwehr Narsdorf Feuerwehr Markranstädt Feuerwehr Neukieritzsch Feuerwehr Naunhof Feuerwehr Otterwisch Feuerwehr Pegau Feuerwehr Parthenstein Feuerwehr Regis-Breitingen Feuerwehr Thallwitz Feuerwehr Rötha Seite 9 von 10 Anlage 1 Landkreis Nordsachsen Feuerwehr Bad Düben Feuerwehr Dreiheide Feuerwehr Belgern-Schildau Feuerwehr Elsnig Feuerwehr Dahlen Feuerwehr Jesewitz Feuerwehr Delitzsch Feuerwehr Krostitz Feuerwehr Dommitzsch Feuerwehr Laußig Feuerwehr Eilenburg Feuerwehr Liebschützberg Feuerwehr Mügeln Feuerwehr Löbnitz Feuerwehr Oschatz Feuerwehr Mockrehna Feuerwehr Schkeuditz Feuerwehr Naundorf Feuerwehr Taucha Feuerwehr Rackwitz Feuerwehr Torgau Feuerwehr Schönwölkau Feuerwehr Arzberg Feuerwehr Trossin Feuerwehr Beilrode Feuerwehr Wermsdorf Feuerwehr Cavertitz Feuerwehr Wiedemar Feuerwehr Doberschütz Feuerwehr Zschepplin Seite 10 von 10