STÀÀTSMINISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dr€sden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/l I163 Thema: Ermittlungsverfahren gegen eine Oberstaatsanwältin Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Laut einem Bericht vonTag24 (https:/lwww.lag24.delnachrichten/unterschlug-mafia-jaegerin-ueber-2- kilo-crystal4[7í9l ist gegen die Oberstaatsanwältin Elke M. seit Februar 2016 ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts eines Amtsdelikts anhängig. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wer hat die Anzeige bei welcher Staatsanwaltschaft zu welchem Zeitpunkt aufgrund welcher konkreten Vonrürfe und Sachverhalte erstattet? ln der mündlichen Hauptverhandlung vom 11. Januar 2016 erstattete zunächst der Vorsitzende Richter der 8. Strafkammer des Landgerichtes Leipzig Anzeige wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage und der Strafvereitelung im Amt. w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-31 57ll 7 Dresden, ZJ November 2017 Hausanschrlft: Såchslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost Uber Deutsche Post 01 095 Dresden www.just¡2. sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang Uber E¡nfåhrt Hospitalstraße 7 'zugang fúr elgktronisch signi€rte sowi€ IUr verschlüss€lle elsktronischa Dokumente nur ûber das EleKronische Getichts- und Verwaltungspostfachi nähsre lnformationen unter wW.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Diese Strafanzeige wurde mit Schreiben des Landgerichts Leipzig an die Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12. Januar 2016, eingegangen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig am 14. Januar 2016, wiederholt. Schließlich haben sich auch die Verteidiger der Angeklagten in dem vor dem Landgericht Leipzig geführten Strafverfahren sowie die der Spruchgruppe zugehörige Beisitzerin der 8. Strafkammer der Anzeige ausdrücklich angeschlossen. Der Oberstaatsanwältin wurde vorgeworfen, sie habe im Zuge ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung in dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig am 18. Dezember 2015 falsch ausgesagt. Darüber hinaus wurde ihr zum Vorwurf gemacht, ein Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Beschuldigten unsachgemäß nach $ 154 Abs. 1 StPO eingestellt zu haben. Frage 2: Durch welche Behörde und welches Dezernat wird das Verfahren gegenwärtig unter welchem Aktenzeichen bearbeitet? Das Verfahren wurde zuletzt, bis zum Abschluss der Ermittlungen am 24. November 2O17, von der Staatsanwaltschaft Chemnitz im Dezernat 500 unter dem Aktenzeichen 500 Js 4259116 bearbeitet. Frage 3: Durch welche weiteren Behörden und Dezernate ist das Verfahren in der Vergangenheit bearbeitet worden? Soweit weitere Behörden als die unter 2.) genannte involviert waren, aus welchen Gründen ist dies geschehen? Das Verfahren wurde zunächst bei der Staatsanwaltschaft Leipzig im Dezernat 600 registriert . Die Erfassung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erfolgte aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit gemäß S 143 Absatz 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. $$ 7 Absatz 1, 8 Absatz I Strafprozessordnung (StPO). Seite 2 von 4 STAATSMìNìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Ðt&úJl¡å$àrl \qdY Am 27. Januar 2017 wurde das Verfahren durch den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen gemäß S 145 Absatz 1 Alternative 2 GVG der Staatsanwaltschaft Chemnitz zugewiesen , bei der das Verfahren zunächst im Dezernat 300 bearbeitet wurde. Nachdem das Ermittlungsverfahren mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 29. Juli 2016 zunächst hinsichtlich der Tatvon¡uürfe der falschen uneidlichen Aussage und der Strafvereitelung im Amt gemäß S 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde und die Anzeigeerstatter hiergegen Beschwerde eingelegt hatten, war die Generalstaatsanwaltschaft Dresden , Dezernat23, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht in das Verfahren involviert. Die weitere Aufsichtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 23. September 2016, mit der die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zunächst nur hinsichtlich des Tatvonvurfs der falschen uneidlichen Aussage aufgehoben wurde, wurde im Sächsischen Staatsministerium der Justiz vom Referat lll.1 bearbeitet. Frage 4: Aus welchen Gründen konnte das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden und wann ist mit einer finalen Abschlussverfügung/Anklageerhebung durch d ie sach bearbeitende Staatsa nwaltschaft zu rech nen ? Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 24. November 2017 wurde Anklage zum Landgericht Leipzig - Strafkammer - wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt und falscher uneidliche Aussage erhoben. Frage 5: Mit welchen Amtsgeschäften ist die Oberstaatsanwältin M. seit Erstattung der Strafanzeige bei welchen Dlenststellen in welchen Dezernaten betrauUbetraut gewesen? Die Oberstaatsanwältin war seit der Anzeigeerstattung bis zum 12. Februar 2016 - weiterhin - als Leiterin der Abteilung I bei der Staatsanwaltschaft Leipzig tätig. Seit dem 15. Februar 2016 ist sie von der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeordnet. Seither war bzw. ist diese mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfah- Seite 3 von 4 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENN ren nach Zuweisung durch den Abteilungsleiter in den Dezernaten 372,373,390 bzw. 398 betraut. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-12-01T09:04:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes