STAATSM]NISTERIUNI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köd¡tz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/l I166 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Oktober 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Stralinaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" kam es in Sachsen im Monat Oktober 2017 (aulgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen folgende Verurteilungen berichtet: w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-876/07 Dresden, ¿¡. November2017 Hausanschrlfr: Sächslsches St¡atsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang Uber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang für el€klron¡sch signiert€ sowie für verschlüssell€ €laktronischê Dokum €nte nur über das ElsKron¡sche G€r¡chts- und VeNaltungspostfachi nåhere lnformat¡onsn untsr wwwegvp.d6 Seite 1 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er stellte am 27. Juli 2017 von seiner Wohnung in Lugau aus auf einer Seite des sozialen Netzwerks Facebook einen antisemitischen Kommentar ein, in welchem er u.a. den Holocaust leugnete. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Enruachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt, weil er am 17. Januar 2017 in Meißen mehrmals in der Öffentlichkeit,,sieg Heil" gerufen hatte. Zwei männliche Erwachsene wurden wegen gemeinschaftlich begangener Brandstiftung jeweils zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Verurteilten steckten am 30. Oktober 2015 in Dresden ein ehemaliges Hotelgebäude in Brand, weil sie vermuteten, dass dieses ein Wohnheim für Asylbewerber werden sollte. Zudem wurde ein Enruachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt, weil er am 31. Januar 2015 in Dresden den Hitlergruß gezeigt hatte. Gegen einen Jugendlichen wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Woche Dauerarrest verhängt. Zudem erhielt er die Weisung , einen sechsmonatigen Motivationskurs zu besuchen. Er stellte am 8. September 2014 in ein von ihm betriebenes Youtube-Profil ein selbst gedrehtes Video, in dem mehrmals ,,Sieg Heil" gerufen wurde, ein. Weiterhin stellte er am 14. Oktober 2015 ein Video mit verherrlichenden Filmausschnitten aus Propaganda-Filmen des Dritten Reiches ein. Zwischen dem 23. November 2015 und dem 23. Mai 2016 stellte er zudem ein Bild mit einem schwaz-weiß-roten Wappen und dem Spruch ,,Meine Ehre heißt Treue" ein. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Ein Enryachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte trug am29. August 2016 in Dresden für jedermann sichtbar die Tätowierung einer Sigrune in seinem Nacken sowie die eines Totenkopfs mit gekreuzten Knochen am rechten Handrücken. Letztlich wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung - unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einer anderen Entscheidung - zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er lud am 1 1 . April 2015 von seiner Wohnung in Freital aus auf seinem Profil im sozialen Netzwerk Facebook zwei Bilder mit Bezug zu einem Konzentrationslager , jeweils mit einem antisemitischen Kommentar versehen, hoch. Für diese Tat wurde eine Einzelgeldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verhängt. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung unter Vorbehaltung der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verwarnt, weil er am 11. September 2016 in Bautzen ausländerfeindliche und volksverhetzende Beiträge bei Facebook verbreitete. Ein weiterer Enruachsener wurde wegen Venryendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, weil er am 16. Februar 2016 in Zittau,,Heil Hitle/' gerufen hatte. Des Weiteren wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte erhob am 16. November 2014 in Ebersbach fünfmaljeweils den rechten Arm zum Hitlergruß. Darüber hinaus wurde ein Eruvachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Er hatte im Zeitraum vom 16. August bis 19. August 2O15 zu drei Zeitpunkten in Königswartha auf einer lnternetseite Bilddateien eingestellt, auf denen jeweils Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen abgebildet waren. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUIM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Schließlich wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, weil er am 20. Februar 2017 von seiner Wohnung in Rothenburg aus durch einen Beitrag im sozialen Netzwerk Facebook den Holocaust verharmloste. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte zeigte am 6. Februar 2017 in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mehrfach den Hitlergruß. Hierfür wurde eine Einzelgeldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Die weitere sogleich abgeurteilte Tat hatte keinen rechtsextrem istischen Hintergrund. Weiterhin wurde ein Enryachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Er teilte am 13. September 2015 von seiner Wohnung in Leipzig aus im sozialen Netzwerk Facebook ein Bild vom Konzentrationslager Auschwitz, das einen antisemitischen Kommentar enthielt. Ein weiterer Erwachsener wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte trat am 18. Mai 2O17 in Frohburg einem auf einem Campingstuhl sitzenden Geschädigten in den Rücken und beschimpfte ihn ausländerfeindlich. Ein Heranwachsender wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am 22. Juli 2017 in Ballendorf eine Hakenkreuzfahne trug. Zudem wurde ein Enruachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 75 Tagessätzen verurteilt. Erveröffentlichte am 19. und 20. Mä22016 in Leipzig auf einem Facebook- Profil ein Video, in dem zwei Hakenkreuze zu sehen sind, sowie ein Foto mit vier Doppelsigrunen . Seite 4 von 6 STAATS[4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Darüber hinaus wurde ein Heranwachsender wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am4. Juni 2017 in Leipzig eine Gürtelschnalle in Form eines Koppelschlosses mit dem Motiv des Parteiadlers auf einem stehenden Hakenkreuz im Eichenlaub trug. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein Erwachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte verbreitete am 12. April 2017 über WhatsApp eine Bilddatei mit einer Frau im Bikini, wobei auf dem Oberteilzwei Hakenkreuzen zu sehen waren. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 28. Juni 2017 in Steinpleis mehrfach den rechten Arm erhoben und ,,Sieg Heil" gerufen. Ein Eruvachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er am 2. August 2017 in Plauen auf seinem Facebook-Profil ein Bild von sich selbst mit einem Hakenkreuz im Hintergrund eingestellt hatte. Letztlich wurde ein Jugendlicher wegen Volksverhetzung beauflagt, 32 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Er postete am 22. Juni 2016 in Fraureuth auf seinem Facebook-Account zu einem Foto mit zwei muslimischen Frauen einen ausländerfeindlichen Kommentar. Frage 2: ln welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im lllonat Oktober 2017 Ermittlungen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Auf die als Anlage beigefügte Statistik über eingestellte Ermittlungsverfahren im Monat Oktober 2017 betreffend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht zu Frage 2 Seite 6 von 6 Anlage zu KA 6/11166 lm Monat Oktober 2017 wurden folgende gegen bekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Einstellungsgrund (Rechtsnorm) Geschlecht m/w Anzahl Beschuldigte TathergangStraftatbestandTatortTattag Staatsanwaltschaft Ghem niÞ Staatsanwa ltschaft Dresden S 170 Abs. 2 StPO S 153aAbs. 1 SIPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 154 Abs. 1 SIPO S 154Abs. 1 SIPO S 170 Abs. 2 StPO 5 45 Abs. 2 JGG S 170 Abs. 2 StPO m m m m m 2xm 2xm 1xw m m 1 2 3 1 1 1 1 1 1 Hakenkreuz und ,,Adolf'an Wånde eines leer stehenden Gebäudes gesprüht . Versendung einer Postkarte mit beleidigendem und ausländerfeindlichem lnhalt Offentliches Abspielen von rechtsradikaler und volksverhetzender Musik Versendung eines Faxes mit ausländerfeindlichem lnhalt an die Staatsanwaltschaft Hamburg ,,Sieg Heil"-Ruf Zeigen des Hitlergrußes Zeigen des Hitlergrußes Hakenkreuz und ,,Sieg Heil" auf DIN A4-Blatt gemalt Offentliches Tragen einer sigrunenäh nlichen Tätowierung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beleidigung Volksverhetzung Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassu n gswid ri ger Organ isation en Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Burkhardtsdorf Breitenbrunn Thum ChemniØ Hamburg Brand- Erbisdorf Döbeln Rechenberg- Bienenmühle Chemnitz Chemnitz 11.05.- 15.05.17 16.05.- 17.05.17 18.05.17 12.07.17 09.08.17 1 1 .08.17 21.08.17 05.09.17 15.09.17 S 154 Abs.1 SIPO S 154Abs. 1 StPO m m 1 1 Zeigen des Hitlergrußes ,,Heil Hitler"-Ruf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Riesa Freital 23.04.16 25.09.16 Seite 1 von 12 Anlage zu KA 6/11166 S 170 Abs. 2 StPO S a5 Abs. 2 JGG S 45 Abs. 1 JGG S 170 Abs. 2 SIPO S 15aAbs. 1 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 SIPO $ 170 Abs. 2 SIPO m m m 7x 2x m w m m 1xm 1xw m m m 2xm 1 1 1 I 1 1 2 1 1 1 2 Verkauf und Vertrieb mehrerer CDs mit rechtsradikalen I nhalt Posten einer die Homosexuellen in ihrer Menschenwurde verletzenden Außerunq Aufbringen eines Hakenkreuzes und der Zahl SB auf einer Sitzbank ,,Sieg Heil"-Rufe Zeigen des Hitlergrußes Einfuhr einer Tasse mit Abbildung einer Hakenkreullagge und einem Porträt Adolf Hitlers Ausländerfeind liche Besch impfung gegenüber der Geschädigten Zeigen einer Tätowierung, die eine Doppelsigrune zeigt Versendens von Bilddateien, die Hakenkreuze und ausländerfeindliche Parolen zeiqen Posten eines Kommentars zu dem Flüchtlingsboot-Projekt in Dresden Posten eines Bildes eines Mannes mit Hakenkreuzbinde um den Oberarm Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beleidigung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Gohrisch Dresden Dresden Dippoldiswalde Dresden Dresden Dresden Freital Unbekannt Australien Unbekannt Oktober 2016 - Oktober 2017 18.10.16 16.06.17 23.06.17 05.07.17 20.08.17 22.08.17 03.09.17 10.09.17 1 1 .09.17 19.09.17 Staatsanwa ltschaft G örl itz S 170 Abs. 2 SIPO S 154Abs. 1 SIPO 5 170 Abs. 2 SIPO m m m 1 1 1 Verbreiten der Grußformel,,Sieg Heil" bei Facebook Zeigen des Hitlergru ßes Zeigen des Hitlergrußes Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Bautzen Hoyerswerda Bautzen 09.03.16 28.07.16 18.09.16 Seite 2 von 12 Anlage zu KA 6/11166 S 154Abs. 1 StPO S 154Abs. 1 StPO S 45 Abs. 1 JGG S 154Abs. 1 StPO S 170 Abs. 2 SIPO S 154Abs. 1 StPO S 170 Abs. 2 SIPO S 45 Abs. 1 JGG S 45 Abs. 2 JGG m m m m m m m m m 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Ausländerfeindliche Außerungen gegenüber einem Mitschüler Mitführen von volksverhetzenden und verfassu n gsf eind lichen Tontrågern Verbreiten von Hakenkreuzen und der Parole,,Sieg Heil" bei Facebook ,,Sieg Heil"-Rufe ,,Sieg Heil"-Rufe Zeigen ein es SS- Haken kreuz-Tattoos Zeigen eines SS-Toten kopf-Tattoos ,,Heil Hitler"-Rufe ,,Sieg Heil"-Ruf Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzunq Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Sohland a. d Spree Löbau Neusalza- Spremberg Hoyerswerda Hoyerswerda Neugersdorf Weißasser Bautzen Löbau 08.11.16 27.01.17 16.02.17 01.04.17 19.05.17 25.05.17 11.07.17 15.08.17 02.09.17 Staatsanwa ltschaft Lei pzi g S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO m 2xm m w 1 2 1 1 Beleidigende Außerung bei Twitter gegenüber einem Landtagsabgeordneten Besprühen einer Asylbewerberunterkunft , einer geplanten Asylbewerberunterkunft sowie des Wohnhauses eines Kommunalpolitikers der Partei Die LIN- KE sowie Steinwurf qeqen zwei Obiekte Kommentierung eines auf der Facebook -Seite von Legida eingestellten Beitrags mit den Worten,,Antifas jaqen !" Kommentierung eínes auf der Facebook -Seite von Legida eingestellten Beitrags mit den Worten ,,Die Antifa muss man iaqen..." Beleidigung Sachbeschädigung Offentliche Aufforderung zu Straftaten Offentliche Aufforderung zu Straftaten Leipzig Naunhof Leipzig Leipzig 14.01.16 24.01.16 05.07.16 05.07.16 Seite 3 von 12 Anlage zu KA 6/1 1 166 $ 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 StPO S 45 Abs. 2 JGG S 170 Abs. 2 StPO S 1704bs.2 SIPO S 153 Abs. 1 SIPO $ 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 154Abs. 1 StPO S 170 Abs. 2 StPO m m m m m m m 3xm m m m m m 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 Beleidigende Kommentierung eines auf der Facebook-Seite von Legida eingestellten Beitraqs Beleidigende und bedrohende Kommentierung eines bei Facebook eingestellten Beitrags über einen Angriff auf einen LEGIDA-Ordner Drohung auf der Facebook-Seite von LEGIDA Kommentierung eines auf der Facebook -Seite von Legida eingestellten Beitrags mit den Worten: ,,Schickt auch mal ein paar Leute los" Verbreiten einer Verschwörungstheorie im lnternet, nach der im Jahr 2O17 ca. 15 Millionen Deutsche durch Muslime umqebracht werden sollen Zeigen des Hitlergrußes und Rufen der Parole,,Sieg Heil" Volksverhetzender Kommentar bei Facebook mit Bezug zum Konzentrationslaqer Buchenwald Beschmieren eines Treppenhauses mit einem Hakenkreuz und dem Schriftzug ,,A.C.A.8." Ausbreiten von zwei Flaggen mit Hakenkreuz ,,Heil Hitler"-Rufe Ausländerfeindlicher Kommentar bei Facebook Zeigen des Hitlergrußes und,,Sieg Heil"-Ruf Posten des Wortes,,Holocaust' und eines nachfolgenden roten Herzens auf einem Facebook-Profil Beleidigung Beleidigung Offentliche Aufforderung zu Straftaten Offentliche Aufforderung zu Straftaten Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Volksverhetzung Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Bernau Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Zwenkau Leipzig 05.07.16 05.07.16 06.07.16 10.07.16 27.09.16 05.12.16 08.12.16 16.01 .17 26.02.17 02.04.17 09.04.17 25.05.17 05.07.17 Seite 4 von 12 Anlage zu KA 6/11166 S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 SIPO S 45 Abs. 2 JGG S 152 Abs. 2 StPO m w m m 4xm 1 1 1 1 4 Außerung von Drohungen auf einem Facebook-Profil nach einem Angriff auf einen Ordner von Leqida Ritzen von Hakenkreuzen in Türblätter und auf Briefkasten Anbieten des Buches,,Mein Kampf" von Adolf Hitler uber ein Zeitungsinserat Zeigen des Hitlergrußes Malen von Hakenkreuzen auf Schulmaterialien und die eigenen Arme sowie Zeiqen des Hitlerorußes Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Leipzig Leipzig Krostitz Leipzig Colditz 06.07.17 15.07.17 09.08.17 28.08.17, 05.09.17 04.09.17 Staatsanwa ltschaft Zwickau S 170 Abs. 2 SIPO S 154Abs.'1 StPO S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 SIPO $ 170 Abs. 2 StPO S 45 Abs. 2 JGG S 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 SIPO S 170 Abs. 2 StPO $ 170 Abs. 2 StPO S 170 Abs. 2 StPO 2xm m m m m m m w m m w w 2 '1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Hakenkreuz-Schmiererei an Bäumen im Wald Hakenkreuz-Tattoo auf der Fußsohle lnternet-Verkauf eines Lampions mit Hakenkreuz-Aufdruck E-Mail an das Landratsamt mit Verleumdunq von Flüchtlinoen Erhobener rechter Arm Youtube-Link m it antizionistischem Propaqandavideo Erhobener rechter Arm in der Schule Facebook-Posting mit Beleidigung eines farbiqen Gesprächspartners Hakenkreuzabzeichen im eigenen Wohnzimmer E-Mail an das Landratsamt mit Verleumdunq von Flüchtlinqen Tätlichkeiten gegen iranischen Asylbewerber in der Straßenbahn Ausländerfeind liche Beschimpfung eines Kindes Verwenden von Kennzeichen verfassunqswidriqer Orqan isationen Verwenden von Kennzeichen verfassunqswidriqer Orqan isationen Verwenden von Kennzeichen verfassunqswidrioer Orqan isationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassunqswidriqer Organ isationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassunqswidriqer Orqan isationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassunqswidriqer Orqanisationen Volksverhetzung Korperverletzung Beleidigung Eichigt Zwickau Plauen Plauen Zwickau Markneukirchen Reichenbach Plauen Plauen Plauen Zwickau Lichtenstein 06.06.17 10.o7.17 30.07.17 14.08.17 19.08.17 21.08.17 22.08.17 12.09.17 21.09.17 22.09.17 23.09.17 24.09.17 Seite 5 von 12 Anlage zu l(A 6/11166 GenStA- INES/PMK S 154 Abs. 1 StPOm1Unterstützung der Vereinigung,,Freie Kameradschaft Dresden" Bildung krimineller VereinigungenDresdenJuli 2015 - Dezember 2015 Seite 6 von 12 Anlage zu KA 6/11166 lm Monat Oktober 2017 wurden folgende gegen unbekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren gemäß S 170 Abs. 2 StPO eingestellt : TathergangStraftatbestandTatortTattag Staatsanwa ltschaft C hem n itz Schaufensterscheibe eines als links-alternativ anzusehenden Lokals mit Sprengmittel zerstört Schaufensterscheibe eines als links-alternativ anzusehenden Lokals mit Wurfgeschossen beschädigt Mehrere Fahrzeuge mit Hakenkreuzen und ,,88" besprüht Hakenkreuz, Doppelsigrune und ,,88" an Litfaßsäule gesprüht Schild mit Hakenkreuz und Beleidigungen an Tür des Anzeigeerstatters angebracht Hakenkreuz an Fassade eines As/bewerberheims gesprüht E-Mail mit ausländerfeindlichem und volksverhetzendem lnhalt an BÜro des Leiters der PD Chemnitz übersandt Hakenkreuze in Fußgängertunnel gesprüht Hakenkreuz in Glasscheibe eines Fahrplanaushangs geritzt Hakenkreuz in Sitzbank eingebrannt Hakenkreuz an Grundschule geschmiert Diverse Hakenkreuze an Litfaßsäule, Mülltonnen, Briefkästen und weitere Gegenstände gesprüht Wahlplakate mit Hakenkreuzen und,,Sieg Heil" besprüht Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Sachbeschädigung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Volksverhetzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Chemnitz Chemnitz Rochlitz Rochlitz Freiberg Frankenberg Chemnitz Aue Olbernhau Schwarzenberg Rossau Chemnitz Börnichen 08.1 1 .16 02.03.17 26.05.- 27.05.17 26.05.- 27.05.17 28.06.17 19.07.- 21.07.17 28.07.17 31.07.17 06.08.17 05.08.- 10.08.17 07.08.- 16.08.17 22.08.- 23.08.17 24.08.- 25.08.17 Seite 7 von 12 Anlage zu KA 6/11166 Hakenkreuz an Außenmauer einer Kindertagesstätte angebracht Hakenkreuz auf Wahlplakat gesprüht Hakenkreuz an Ausfahrtstor gesprüht Hakenkreuze an Bushaltestelle geschmiert Hakenkreuz an Ortseingangsschild angebracht Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Waldheim Oelsnitz/Erzgebirge OelsniØErzgebirge Chemnitz Gornau 24.O8.- 25.08.17 03.09.17 01.09.- 04.09.17 12.09.17 16.09.- 17.09.17 Staatsanwaltschaft Dresden Zeigen d es H itlergru ß es Angriff auf einen Afghanen mit Schlägen und Tritten, Diebstahl des Rucksacks Beschimpfung eines afghanischen Staatsangehörigen und Schlag mit Bierflasche gegen dessen Unterkiefer Hakenkreuze an eine Rutsche gemalt Besprühen einer Hauswand mit mehreren Hakenkreuzen, Sigrunen und Odalrunen Spruhen eines Hakenkreuzes an Hochstand Sprühen eines Hakenkreuzes auf den Gehweg vor einer Bushaltestelle Angriff auf drei Afghanen m¡t Schlägen und Tritten; Diebstahl des Rucksackes eines Geschädigten Anbringen eines Hakenkreuzes an die Decke einer Toilette Skandieren der Parole,,Sieg Heil!" Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Raub Gefährliche Körperverletzu ng Venryenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen, Sachbeschädiqunq Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Raub Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisat¡onen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Dresden Dresden Dresden Meißen Dresden Gröditz Dresden Pirna Dresden Dresden 01.07.- 31 .07.2015 20.05.2017 08.06.2017 28.06.- 29.06.2017 01.07.- 02.07.2017 19.O7.2017 15.07.- 19.07.2017 05.08.2017 14.08.- 15.08.2017 25.08.2017 Seite 8 von 12 Anlage zu KA 6/11166 Posten volksverhetzender Parolen und Abbildungen Adolf Hitlers sowie Hakenkreuzen und Doppelsigrunen auf einer lnternetseite Schlag in das Gesicht eines Afghanen ,,Sieg Heil"-Rufe Volksverhetzung, Verwenden von Ken nzeichen verfassungswidriger Orqanisationen Gefäh rl iche Körperverletzu n g Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Unbekannt Dresden Dresden 1't.o9.2017 22.09.2017 23.09.2017 Staatsa nwaltschaft G örl itz Staatsanwaltschaft Lei pzi g Beschmieren einer Hauswand mit einem Hakenkreuz Beschmieren eines Pkws mit einem Hakenkreuz Hakenkreuzschmierereien auf einem Spielplatz Beschmieren einer Holzbank mit einem Hakenkreuz Beschmieren eines Buswartehäuschens mit einem Hakenkreuz ,,Sieg Heil!"-Ruf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädiqunq Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädiqunq Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschådiqunq Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädiqunq Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädiqunq Ebersbach-N eu gersdorf ziltau Oppach Löbau OT Kittlitz Weißwasser Görlitz 01.08.2017 14.08.2017 14.08.2017 01 .09.2017 05.09.2017 08.09.2017 Beschmieren einer geplanten Asylunterkunft mit einem Hakenkreuz Drohungen gegen Landtagsabgeordnete bei Twitter Aufruf zu Gewalttätigkeiten bei Facebook Ausländerfeind liche Beschimpfung des Geschädigten Verwenden von Kennzeichen verfassu n gswid ríger Organ isationen Offentliche Aufforderung zu Straftaten Offentliche Aufforderung zu Straftaten Beleidigung Naunhof Leipzig Leipzig Dahlen 06.12.2015 07.07.2016 28.07.2016 11.12.2016 Seite I von 12 Anlage zu KA 6/11 166 lnbrandsetzen eines auf einen Landtagsabgeordneten zugelassenen Pkws Beschmieren von Mehrfamilienhäusern mit Hakenkreuzen, ,,Fuck Antifa" und ,,Ausländer raus" Beschmieren der Motorhaube eines Pkws mit auslånderfeindlichen Parolen und einem Hakenkreuz ,,Sieg Heil"-Rufe und Zeigen des Hitlergrußes; ausländerfeindliche Beschimpfung einer Geschädigten Beschmieren einer Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus mit einem Hakenkreuz Beschmieren eines Baggers mit einem Hakenkreuz Einprägen von zwei Hakenkreuzen auf einer 1-Euro-Münze Tätlicher Angriff auf eine männliche Person mit T-Shirt-Aufschrift,,FCK NZS. Besprühen eines Altkleidercontainers und verschiedener Schilder mit ,,Sieg Heil", mehreren Hakenkreuzen, SS-Runen und,,Refugee Not Welcome" Beschmieren von Gießkannen auf einem Friedhof mit Hakenkreuzen Beschmieren eines Personentunnels mit Hakenkreuzen und einer SS-Rune Artikel auf wir-für-leipzig.com, in dem eine Kommunalpolitikerin als geistige Brandstifterin bezeichnet wird Beschmieren eines Radwegs mit zwei Doppelsigrunen Brandstiftung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Gefährliche Körperverletzung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassun gswidriger Organisationen Beleidigung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Borna Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Groitzsch Frohburg Böhlen Leipzig Leipzig 31j22016 19.03.2017 24.03.2017 26.03.2017 10.04.2017 25.O4.2017 27.04.2017 25.05.2017 28.06.2017 11.07.2017 17.07.2017 22.07.2017 25.07.2017 Staatsa nwa ltschaft Zwicka u Hakenkreuz-Schmiererei an städtischem Müllbehälter Hakenkreuz-Schmiererei an Asylbewerberwohnheim Hakenkreuz-Schmiererei an Gartenzaun Verwenden von Kennzeichen verfassu n gswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen OelsniØ Vogtland Plauen Plauen 09.03.2017 21.03.2017 23.04.2017 Seite 10 von 12 Anlage zuKA6/11166 Hakenkreuz-Schmiererei im Gästebuch des Stadtmuseums Auslånderfeindliche Aufkleber am Pkw eines Flüchtlingshelfers Hakenkreuz-Schmiererei an Holzbank am Wald Haken kreuz-Sch m iererei a n Offentl ichem Schau kasten Ausländerfeindliche Aufkleber des,,3. Weg" an BIitzerschutzscheiben Haken kreuz-Sch m iererei an Asyl bewerberwoh n hei m Hakenkreuz-Schmiererei auf Gelände des Helios-Vogtlandklinikums Hakenkreuz-Schmiererei am Ehrenmal für Opfer des Faschismus Hakenkreuz-Schmiererei an Bahnhaltepu nkt Hakenkreuz-Sch miererei an Bahnhaltepu n kt ,,Sieg Heil"-Rufe zu Ausländer auf der Straße Hakenkreuz-Schmiererei auf dem Bahnhof Haken kreuz-Sch m iererei a n Haustü ren von Woh n häusern Hakenkreuz-Schmiererei an Waggons auf dem Güterbahnhof Haken kreuz-Sch m iererei auf Zufah rt zu m Bau hof Hakenkreuz-Schmiererei an Fußgängerübergang von Bahngleisen Graffiti,, Kanakenschweine" an Bah n haltepu n kt Venuenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung Venrenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Sachbeschädigung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswid riger Organisationen Verwenden von Kennzeichen verfassu n gswid riger Organ isation en Verwenden von Kennzeichen verfassu n gswid riger O rgan isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Venruenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Venuenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organ isationen Venrvenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Volksverhetzung Lichtenstein Plauen OelsnitzA/ogtland Callenberg Plauen Zwickau Plauen Zwickau Zwickau Zwickau Plauen Reichenbach Oelsnitz/ Vogtland Zwickau Neustadt Auerbach Lichtentanne 02.05.2017 06.05.2017 17.05.2017 31.05.2017 18.06.2017 27.06.2017 18.07.2017 18.07.2017 20.07.2017 20.07.2017 24.07.2017 26.07.2017 29.07.2017 02.08.2017 16.08.2017 27.08.2017 16.09.2017 Seite 11 von 12 Anlage zu 1(A 6/11166 GenStA - INES/PMK keine Seite 12 von 12 KA6-11166 KA6-11166_Anl 2017-11-29T13:45:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes