STAATSMINISTERTUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11170 Thema: Aktivitäten der Vereinigung „Sturm 4" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinte- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3154 Dresden, 30. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN ressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über Strukturen und Aktivitäten der Vereinigung „Sturm 4" im Freistaat Sachsen? Frage 2: An welchen Aktivitäten anderer Gruppierungen, Organisationen, Parteien oder Einzelpersonen waren die Vereinigung „Sturm 4" bzw. einzelne Gliederungen, Mitglieder und/oder maßgebliche Unterstützer beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Sowohl auf dem Facebookprofil „Sturm 4" als auch auf dem Facebookprofil „Peckerwood Brotherhood" finden sich Einträge und Bilder, welche auf Strukturen von „Sturm 4" in Leipzig und Hannover bzw. Niedersachsen hinweisen. Den Einträgen zufolge fanden im September und Oktober 2017 Treffen von „Sturm 4"- und „Peckerwood Brotherhood "-Anhängern statt. Auf einem weiteren Facebookprofil wurden zudem Einträge veröffentlicht, welche auf Gruppen mit der Bezeichnung „Sturm 4 Leipzig" und „Sturm 4 Hannover" hinweisen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Inwieweit waren oder sind Ermittlungsverfahren anhängig, die in einem Sachzusammenhang stehen mit vermuteten oder tatsächlichen Aktivitäten der Vereinigung „Sturm 4" bzw. ihrer mutmaßlichen Mitglieder und/oder maßgeblichen Unterstützer ? (Bitte aufschlüsseln nach Tatzeit und -ort, tangierten Strafrechtsnormen , Zahl der Verdächtigen bzw. Beschuldigten, ggf. Zuordnung zu Phänomenbereichen der PMK, Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. juristischen Folgen.) Es liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen vor zu Bezügen der Vereinigung "Sturm 4" bzw. ihrer mutmaßlichen Mitglieder und/oder maßgeblichen Unterstützer zu welchen Strukturen der extremen Rechten und insbesondere zu „Peckerwood Brotherhood", „Aryan Brotherhood Eastside", „Brigade 8" und „Nordic 12"? Auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Erkenntnisse zu Bezügen von „Sturm 4" zu den Gruppierungen „Aryan Brotherhood Eastside" und „Brigade 8" liegen der Staatsregierung nicht vor. Auf dem o. g. weiteren Facebookprofil ist ein Link zu einem Video von „Nordic 12" auf dem Videoportal „You Tube" eingestellt. Weitere Erkenntnisse zu Bezügen von „Sturm 4" zu „Nordic 12" liegen nicht vor. Am 18. Juni 2005 nahm eine Band mit dem Namen „Sturm 4" an einem rechtsextremistischen Konzert in Döbeln teil. Informationen über Bezüge zwischen dieser Band und der Gruppierung „Sturm 4" liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Wann erd auf welche Weise erhielt die Staatsregierung erstmals Kenntnis von der E*tenz von „Sturm 4"? Der eaatsfegierung wurde die Gruppierung im Oktober 2017 durch einen Eintrag auf dem race,I600kprofil „Peckerwood Brotherhood" bekannt. x"\ Mlatkus Ulbig „ Mirfreun lichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-11-30T13:58:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes