STAATSM1N1STEMUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11173 Thema: Abschiebung von „islamistischen Gefährdern", Straftätern und Identitätsverschleierern aus Sachsen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/10079 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge und andere Migranten wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in ihre Herkunftsländer abgeschoben und wie viele dieser Personen wurden wegen der Einstufung als „islamistische Gefährder" bzw. „Gefährder", als MITA (Mehrfach- Intensivtäter Asyl) bzw. Straftäter oder wegen fehlender Mitwirkung zur Identitätsfeststellung bzw. des Versuchs bzw. wiederholten Versuchs der Identitätsverschleierung abgeschoben? (Bitte aufstellen nach Datum der Abschiebung, Staatsagehörigkeit, „islamistischer Gefährder "/"Gefährder", MITA, Straftäter, Identitätsverschleierung!) Frage 2: Wie lange hielten sich die als „islamistische Gefährder"/„Gefährder", MITA/Straftäter, ldentitätsverschleierer eingestuften Personen gemäß Frage 1 vor der Abschiebung in Deutschland bzw. in Sachsen auf und welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Personen vor der Abschiebung ? (Bitte aufstellen nach Abschiebedatum, Staatsangehörigkeit, Einstufung „Gefährder", MITA, Straftäter, Identitätsverschleierung, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus!) Frage 3: Wann wurden durch welche Ermittlungsbehörden Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatverdachte gegen wie viele und welche der als „islamistische Gefährder"/ „Gefährder", als MITA/Straftäter bzw. gegen die als „Identitätsverschleierer" gemäß Frage 1 eingestuften Personen eingeleitet und wann wurden die Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Rechtsnormen mit welchem Ergebnis abgeschlossen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/40/9 Dresden, 30. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN oder eingestellt? (Bitte aufstellen nach Ermittlungsbehörde, Datum der Eröffnung und Beendigung der Ermittlungsverfahren, Aktenzeichen, Straftatbestand, Abschiebedatum , Staatsangehörigkeit, Einstufung „Gefährder", MITA/Straftäter, Identitätsverschleierer!) Frage 4: Wann wurde durch welche Behörde auf welcher Rechtsgrundlage und unter welcher Begründung die Abschiebung gegen die als „islamistische Gefährder "/"Gefährder", MITA/Straftäter bzw. Identitätsverschleierer gemäß Frage 1 verfügt ? (Bitte aufstellen nach Abschiebedatum, Datum der Abschiebeverfügung, Staatsangehörigkeit, Einstufung „Gefährder", MITA/Straftäter, Identitätsverschleierer !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: In den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Stichtag: 30. September 2017) erfolgten insgesamt 6.925 Abschiebungen nach § 58 Aufenthaltsgesetz. Im Übrigen wird darauf hingewiesen , dass die Einstufung als „islamistischer Gefährder" bzw. „Gefährder", als MITA bzw. als Straftäter oder wegen fehlender Mitwirkung zur Identitätsfeststellung bzw. des Versuchs bzw. wiederholten Versuchs der Identitätsverschleierung allein noch keine Rechtsfolgen im Asylverfahren auslöst. Die polizeilichen Einstufungen bzw. behördlichen Feststellungen ermöglichen den Ausländerbehörden zunächst eine Fokussierung auf das sicherheitsrelevante Personenpotenzial und geben sodann vielmehr Anlass zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetz unter Beachtung etwaiger Abschiebungsverbote. Insoweit können die erfragten Abschiebungen nicht in die dazu erfragten Kontexte gesetzt werden. Frage 5: Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge und andere Migranten leben zur Zeit in Sachsen, die als „islamistische Gefährder" bzw. „Gefährder", als MITA und als solche Personen geführt werden, die ihre Identität verschleiern oder zu verschleiern versuchen? Bei der Hälfte der in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10407 genannten Anzahl an „islamistischen Gefährdern" bzw. „Gefährdern" handelt es sich um Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die derzeit in Sachsen leben. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- 1Nr. 6/10 87 verwiesen. Hinsichtlich der erfragten Personen, die ihre Identität verschleiern od zu verschleiern versuchen, wird darauf hingewiesen, dass das Nutzen von unzutr fend Identitäten im Asylverfahren bislang nicht strafbewehrt und insoweit auch ine Auskunft zu Fallzahlen zur Verschleierung der Identität durch Asylbewerber bzw. lüc linge möglich ist. Mit frbundlichen Grüßen Marlfus Ulbig Seite 2 von 2Seite 2 von 2 2017-11-30T13:48:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes