STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11176 Thema: Ärztliche Begleitung bei Abschiebungen und Abschiebebeobachtung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Drs. 6/8633, Komplex V, Frage 3 gibt die Landesregierung an, sie werde Artikel 8 Abs. 6 der EU -Rückführungsrichtlinie gerecht, indem im Rahmen des Frontext Monitorings Abschiebungen überwacht werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es eine ärztliche Begleitung der der Zentralen Ausländerbehörde und lokaler Ausländerbehörde bekannterweise kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung vom Ort der Unterbringung zum Flughafen der Abschiebung? Grundsätzlich werden Abschiebungen so organisiert, dass keine Gefahr für die an diesem Prozess Beteiligten besteht. Liegen der für die Abschiebung zuständigen Behörde (Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) oder untere Ausländerbehörde ) Erkenntnisse über Erkrankungen oder Behinderungen vor, die nach Einschätzung der behandelnden Ärzte, des Gesundheitsamtes oder der zuständigen Ausländerbehörde eine ärztliche Begleitung vom Unterbringungsort zum Flughafen erforderlich macht, wird eine ärztliche Begleitung sowie ein geeignetes Transportfahrzeug (z. B. Krankentransport) beauftragt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/39/6 Dresden, 30. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wenn auf Grund der bekannten Krankheit oder Behinderung einer abzuschiebenden Person die Mitführung von Medikamenten notwendig ist, werden diese Menschen dann auch ärztlich begleitet? Eine ärztliche Begleitung ausschließlich wegen der Mitführung von Medikamenten ist nicht erforderlich. Frage 3: Welche Informationen über abzuschiebende Personen gibt die Zentrale Ausländerbehörde an, sofern vorhanden, unabhängige Abschiebebeobachterinnen sowie Ärztinnen am Flughafen der Abschiebung weiter? Die ZAB gibt Information zu Erkrankungen, Diagnosen und eventuell notwendiger Medikation bereits bei der Anmeldung zum Flug an die Bundespolizei bzw. bei Chartermaßnahmen an die Behörde des organisierenden Bundeslandes. Von dort werden die begleitenden Ärzte informiert. Sofern die entsprechenden Atteste benötigt werden, werden diese bei der ZAB angefordert. Im Rahmen einer von der ZAB organisierten ärztlichen Begleitung bis zum Flughafen erfolgt zusätzlich ein Übernahmegespräch zwischen dem eingesetzten Arzt und dem medizinischen Personal, welches die Maßnahme auf dem Flug begleitet. Welche Informationen an die Abschiebungsbeobachtung am Flughafen gegeben werden , obliegt der Bundespolizei. Frage 4: Wie viele Abschiebungen von den Flughäfen Leipzig/ Halle und Dresden wurden durch Frontex-Mitarbeiterinnen überwacht (bitte aufschlüsseln nach Sammelabschiebungen und Abschiebungen in Linienflügen)? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Zu den erfragten Angaben, wie viele Abschiebungen von den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden durch Frontex-Mitarbeiter*innen überwacht wurden , liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Diese Frage ist an die Frontex- Agentur der Europäischen Union zu richten. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER11J1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Haben einschlägige Hilfs- und Unterstützungsorganisationen Zugang zu den Terminals in Sachsen, in den Personen abgeschoben werden, um eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung bei Sammelabschiebungen wie Abschiebungen in Linienflügen zu gewährleisten? Bei Sammelabschiebungen besteht eine unabhängige Abschiebebeobachtung. Dabei handelt es sich um die Flughafenseelsorgerin des Flughafens Leipzig/Halle. Sofern Sammelabschiebungen vom Flughafen Dresden aus durchgeführt werden sollten, ist auch hier der Rückgriff auf die dortigen Flughafenseelsorger möglich. Zudem wird der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter am Flughafen in Leipzig/Halle mit Voran- / 1 kündig g der Zugang gewährleistet. Auch ei gbschiebungen mittels Linienflüge ist eine unabhängige Abschiebungsbeobac un gewährleistet. Mit f u dlichen Grüßen V - Markus Ulbi Seite 3 von 3 2017-11-30T13:46:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes