STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr.: 6/1118 Thema: Auswirkungen der Zuweisungen nach dem Kieler Schlüssel bei der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) des Bundes für die Finanzausstattung des sächsischen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/30/27 Dresden, Q \ ßPR. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 01.01.2015 ist die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) - ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn über die Instandhaltung der Eisenbahn-Infrastruktur mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2015-2019) - in Kraft getreten. Von den Mitteln, die der Bund gemäß § 8 Abs. 1 BSWAG für Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen in die Schienenwege der EIU zur Verfügung stellt, sind gemäß § 8 Abs. 2 BSWAG insgesamt 20 Prozent für Investitionsmaßnahmen, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen, zu verwenden. Diese Mittel für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen werden auf die einzelnen Länder aufgeteilt. In den Teilungsschlüssel, der die Quotierung auf die einzelnen Länder bestimmt, sind die Teilindikatoren „Infrastrukturbestand SPNV", „Infrastrukturnutzung SPNV" und „VerkehrsPerspektive SPNV" eingeflossen. Erstmals wurde für die Länderquote der "Kieler Schlüssel" für den Teilindikator „Verkehrsperspektive SPNV" angewendet. Der Kieler Schlüssel wurde somit erstmals für 30 Prozent der Mittelverteilung an die Länder als Bemessungsgrundlage angewandt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 3 “ir Zmifikat seit 2006 audit berufundfamiläc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINiSTERiUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Vorbemerkung der Staatsregierung: Die „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ (LuFV) ist ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Bahn AG und deren Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Länder hatten und haben keine Möglichkeit der Mitwirkung an der Ausarbeitung dieser Vereinbarung. Im Internet sind unter http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzieruna/LuFV/lufv node.htm vom Eisenbahn-Bundesamt folgende Fassungen der LuFV veröffentlicht worden: „LuFV inkl. erster Nachtrag“ vom 4. November 2010 für den Zeitraum 2009 -2013 (im Weiteren „LuFV I“ genannt) - „Zweiter Nachtrag zur LuFV“ vom 6. September 2013, mit dem die „LuFV I“ für das Jahr 2014 fortgeschrieben wurde (im Weiteren „Zweiter Nachtrag“ genannt“) „LuFV II“ vom 20. Januar 2015 für den Zeitraum 2015 - 2019 (im weiteren „LuFV II“ genannt) Sowohl die „LuFV I“ in Verbindung mit dem „Zweiten Nachtrag“ als auch die „LuFV II“ regeln jeweils in der mitveröffentlichten Anlage 8.7 die Höhe der den einzelnen Ländern zustehenden Beträge sowie das Gesamtvolumen über alle Länder. 1. Wie viele Mittel für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen im SPNV erhält Sachsen zwischen 2015 und 2019 jährlich absolut und relativ aus der Gesamtsumme der unter den Bundesländern aufgeteilten Mittel? (Ich bitte um jährliche Auflistung der Gelder absolut und relativ sowie der Gesamtsumme der Zuweisungen über den benannten Zeitraum.) 2. Wie viele Mittel für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen im SPNV erhielt Sachsen zwischen 2009 und 2014 jährlich absolut und relativ von den Gesamtsumme der unter den Bundesländern aufgeteilten Mittel nach dem Verteilungsschlüssel der LuFV I? (Ich bitte um jährliche Auflistung der Gelder absolut und relativ sowie der Gesamtsumme der Zuweisungen über den benannten Zeitraum.) 3. Wie hat sich die jährlich bundesweit zur Verfügung stehende Gesamtsumme dieser Mittel für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen im SPNV bundesweit zwischen 2009 und 2019 verändert? (Ich bitte um jährliche Auflistung der Veränderungen in absoluten und relativen Zahlen.) 4. Um welche jährliche Summe erhöht bzw. senkt sich der Sachsen zustehende Anteil nach Abschluss der LuFV II von 2015 und 2019 im Vergleich zum Geltungszeitraum der LuFV I? (Ich bitte um jährliche Auflistung in absoluten und relativen Zahlen.) Seite 2 von 3 UO 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Für den Freistaat Sachsen entfielen auf Grundlage der „LuFV I“ für den Fünfjahreszeitraum 2009 - 2013 insgesamt 81,008 Mio. EUR. In Verbindung mit dem „Zweiten Nachtrag“ erhöhten sich diese Mittel im Sechsjahreszeitraum 2009 - 2014 auf insgesamt 97,210 Mio. EUR. Bezug nehmend auf die über alle Länder bereitgestellten Mittel von 920 Mio. EUR bzw. 1.104 Mio. EUR entfielen somit auf den Freistaat Sachsen jeweils 8,805 % der verfügbaren Mittel. Für den Freistaat Sachsen entfallen auf Grundlage der „LuFV II“ für den Fünfjahreszeitraum 2015 - 2019 insgesamt 66,165 Mio. EUR. Dies entspricht 6,015 % der bundesweit bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt 1.100 Mio. EUR. Die Quoten gelten gemäß des Wortlauts der jeweiligen Anlage 8.7 für den jeweiligen Gesamtzeitraum, explizite Jahresscheiben für die einzelnen Länder wurden weder in der „LuFV I“ (inkl. des „Zweiten Nachtrags“) noch in der „LuFV II“ ausgewiesen. 5. Welche Erkenntnisse leitet die sächsische Staatsregierung aus den Auswirkungen der Anwendung des Kieler Schlüssels bei der künftigen Aufteilung der Regionalisierungsmittel des Bundes an die Länder ab und welche Strategie verfolgt sie bei der Verwendung dieser Mittel über die Finanzierungsverordnung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinVO)? Aus der Anwendung des „Kieler Schlüssels“ im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Länderquoten in Anlage 8.7 der „LuFV II“ für SPNV-Infrastrukturinvestitionen lassen sich keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Zuweisungen gemäß Regionalisierungsgesetz und ÖPNVFinVO ziehen. Vielmehr ist im Zusammenhang mit den veränderten Länderquoten zwischen „LuFV I“ und „LuFV II“ darauf hinzuweisen, dass sich die Länderquoten in „LuFV II“ erstmals nur an objektiv messbaren Eingangsparamatern orientieren. Diese werden im Detail in Anlage 8.7 der „LuFV II“ erläutert. In den vorherigen Quotierungsregelungen seit 1995 spielten infrastrukturelle und verkehrliche Parameter hingegen eine weit geringere Rolle. Zudem ist mit der „LuFV II“ der frühere pauschale Aufschlag von 28,9 % für alle neuen Bundesländer ersatzlos entfallen, was den weit überwiegenden Anteil der von 8,805 % auf 6,015% abgesenkten Länderquote ausmacht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag verwiesen (BT-Drs. 18/2415, Antwort auf die Fragen 12 bis 16). Seite 3 von 3