STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8372 Dresden,/^. November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.; 6/112 Thema: Racial Profiling in Sachsen 2. rteeaPravförst*% Sachsen 1Ä-:; r Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Racial-Profiling bezeichnet verdachtsunabhängige Kontrollmaßnah-men von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, die sich gegen äußerlich als ,nicht-deutsch1 wahrgenommene Menschen richten. Ausschlaggebend für die Kontrollen sind dabei nicht das Verhalten von Menschen oder konkrete Verdachtsmomente. Die Racial-Profiling-Praxis wurde Ende 2012 vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als rechtswidrig eingestuft, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes klassifiziert Racial Profiling als einen .schweren Verstoß gegen die Menschenrechte^“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Problemanzeigen und Beschwerden gab es in den Jahren 2012 und 2013 aufgrund polizeilicher Racial Profiling-Maßnahmen im Freistaat Sachsen? (bitte nach Zeit und Ort aufschiüsseln) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium desinnern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Es werden keine Statistiken zum Beschwerdeaufkommen sowie zu Problemanzeigen aufgrund „Racial Profiling“ geführt. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Um die geforderten Angaben zu erhalten, wäre die Ermittlung und Einzel- Bwe^m Empfang wiiheimauswertung aller mit Sachzusammenhang vorliegenden Akten erforderlich. Buck-str.2oder4meiden. Der damit verbundene Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch und ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu realisieren. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SE1\1 Frage 2: Wo konnten und können derartige Problemanzeigen und Beschwerden eingereicht werden? Strafanzeigen und Beschwerden können bei jeder Polizeidienststelle eingereicht werden. Darüber hinaus ist es möglich, auch online unter: https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.asp Strafanzeige zu erstatten. Petitionsrechte sind davon unberührt. Frage 3: Welche Konsequenzen hat die Sächsische Staatsregierung aus dem in der Vorbemerkung genannten Urteil des OVG Rheinland-Pfalz gezogen? Die Sächsische Staatsregierung begrüßt das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz (29. Oktober 2012 - 7 A 10532/12.OVG). Es bestärkt die hiesige Ansicht, dass das sog. Racial-Profiling gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Frage 4: Welche Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung interkultureller Kompetenz sowie Anti-Rassismus-Trainings gibt es für Polizeibeamtinnen und -beamte im Freistaat Sachsen, wie wurden diese durch wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten in den Jahren 2012, 2013 und bis zum 30. Oktober 2014 wahrgenommen? Im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung werden insbesondere durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und im Rahmen der bestehenden Sicherheitskooperation durch die polizeilichen Bildungseinrichtungen der beteiligten Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Freistaates Thüringen verschiedene Fortbildungsveranstaltungen, die auch das Thema interkulturelle Kompetenz behandeln, bedarfsorientiert für die Polizeibediensteten durchgeführt. In zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen werden Kenntnisse über den Einfluss von Kultur auf die Persönlichkeit und auf den Kommunikationsprozess sowie zu den eigenen Kulturstandards vermittelt. Darüber hinaus finden entsprechende Inhalte als Querschnittsthemen Eingang in weitere zentrale und dezentrale Fortbildungsveranstaltungen der sächsischen Polizei. Die in der Anlage benannten Fortbildungsveranstaltungen hinsichtlich der Erlangung interkultureller Kompetenz wurden bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung der personellen sowie logistischen Möglichkeiten in den Jahren 2013 und 2014 (bis 30. Oktober 2014) an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und im Rahmen der Sicherheitskooperation in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Angaben zum Jahr 2012 wurden nicht erhoben, da dies sehr umfangreiche Individualrecherchen erfordern würde. Der damit verbundene Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch und ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu realisieren. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Wie hoch ist der Anteil von Beamtinnen und Beamten mit Migrationsanteil innerhalb der sächsischen Landespolizei? (bitte nach Polizeidirektionen aufschlüs seln^ Es Wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 4/9076 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen 1 I l^rkt Markus Wb» Anlage: Fdnbildungsangebot der sächsischen Polizei Freistaat SACHSEIN Seite 3 von 3 1 Anlage Fortbildungsveranstaltungen an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und im Rahmen der Sicherheitskooperation Anzahl der Teilnehmer Im Jahr 2013 Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung interkultureller Kompetenz an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Vier Veranstaltungen „Rechtliche Grundlagen des Ausländer- und Asylrechtes“ (Dauer je eine Woche) 67 Drei Veranstaltungen „Allgemeinfachliche Fortbildung gehobener PVD“ (Dauer je eine Woche) 42 Fünf Veranstaltungen „Allgemeinfachliche Fortbildung mittlerer PVD“ (Dauer je vier Tage) 78 Vier Veranstaltungen „Besonderes Polizeirecht“ (Dauer je eine Woche) 74 Zwei Veranstaltungen „Ordnungswidrigkeitenrecht“ (Dauer je eine Woche) 26 Eine Veranstaltung „Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung“ (Dauer neun Wochen) 14 Eine Veranstaltung „Interkulturelle Kommunikation“ (Dauer zwei Tage) 7 Eine Veranstaltung „Kommunikation als Mittel zur Deeskalation polizeilicher Lagen“ (Dauer eine Woche) 8 Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung interkultureller Kompetenz im Rahmen der Sicherheitskooperation Eine Veranstaltung „Umgang mit Ausländern und Migranten im Polizeivollzugsdienst“ (Dauer eine Woche) 7 2 Vom 1. Januar 2014 bis einschließlich 30, Oktober 2014 Anzahl der Teilnehmer Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung interkultureller Kompetenz an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Drei Veranstaltungen „Rechtliche Grundlagen des Ausländer- und Asylrechtes“ (Dauer je eine Woche) 60 Vier Veranstaltungen „Allgemeinfachliche Fortbildung gehobener PVD“ (Dauer je eine Woche) 55 Fünf Veranstaltungen „Allgemeinfachliche Fortbildung mittlerer PVD“ (Dauer je vier Tage) 71 Zwei Veranstaltungen „Besonderes Polizeirecht“ (Dauer je eine Woche) 38 Zwei Veranstaltungen „Ordnungswidrigkeitenrecht“ (Dauer je eine Woche) 32 Zwei Veranstaltungen „Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung“ (Dauer je neun Wochen) 29 Eine Veranstaltung „Polizeiliches Konfliktmanagement“ (Dauer eine Woche) 12 Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Sicherheitskooperation Zwei Veranstaltungen „Umgang mit Ausländern und Migranten im Polizeivollzugsdienst“ (Dauer je eine Woche) 15