STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11211 Thema: Diensthunde sächsischer Polizeibehörden Stand November 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über wie viele Diensthunde verfügen die jeweiligen Polizeibehörden des Freistaates Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und einsatzfähigen bzw. (noch) nicht einsatzfähigen Diensthunden und deren Spezialausbildung) Die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD) des Ordnungsamtes der Stadt Dresden verfügt im Sachgebiet Besondere Einsatzgruppe (BEG) über zwei als Schutzhund ausgebildete und dadurch einsatzfähige Diensthunde. Alle weiteren Orts- und Kreispolizeibehörden verfügen über keine Diensthunde . Frage 2: Wie viele Hundeführer gibt es in den jeweiligen Polizeibehörden? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Anzahl der Hundeführer, die einen oder mehrere Diensthunde haben und deren Diensthund noch nicht einsatzfähig ist, die keinen einsatzfähigen Diensthund mehr haben.) Die Abteilung GVD des Ordnungsamtes der Stadt Dresden verfügt im Sachgebiet BEG über zwei ausgebildete Diensthundeführer, welche jeweils einen der in der Antwort auf die Frage 1 benannten Diensthunde führen. Darüber hinaus ist der Sachgebietsleiter der BEG ebenfalls ausgebildeter Diensthundeführer, führt aber keinen Diensthund. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/40/27 Dresden, 5. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN I FreistaatSACHSEN Frage 3: Wie viele Hundeführer der jeweiligen Polizeibehörden sind derzeit aus welchen Gründen mit Aufgaben betraut, die nicht mit dem Diensthundewesen im Zusammenhang stehen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen) Die zwei Diensthundeführer der Abteilung GVD des Ordnungsamtes der Stadt Dresden im Sachgebiet BEG sind gemeindliche Vollzugsbedienstete und nehmen die ihnen auf Grundlage des § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben wahr. In der BEG sind das insbesondere der Vollzug des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, der Vollzug von Satzungen und Ortspolizeiverordnungen sowie der Schutz öffentli her Grünanlagen, von Kinderspielplätzen und anderer, dem öffentlichen Nutzen diene er Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuc iche enutzung. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die Stellung von olizei ediensteten gemäß § 80 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes (Sächs- PolG I.i Mit frieundlichen Grüßen » I Märkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-12-05T14:48:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes