STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11212 Thema: BOS-Digitalfunk in Sachsen — Weiterentwicklung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bereits langjährig vor der Einführung des BOS Digitalfunks in Deutschland war der Standard TETRA Release 1(Datenübertragung 3,0kbit/s) in Europa erprobt. Seit 2009/2010 sollte der Standard TETRA Release 2 (Datenübertragung 691,2 kbit/s) verfügbar sein. In wie viel Prozent der Fläche Sachsens hält der Netzbetreiber das TETRA Release 2 Netz vor und wenn nicht flächendeckend, warum nicht? Frage 2: Falls kein TETRA Release 2 Netz flächendeckend verfügbar sein sollte, wo befinden sich TEDS Inseln (nach Landkreisen und Kreisfreien Städten bitte aufgeschlüsselt) und nach welchem Prinzip wurden sie errichtet ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im BOS-Digitalfunknetz ist derzeit ein TETRA -System der Firma Airbus mit firmeneigenem Release-Stand TSR 6.0 implementiert. Dieses System erfüllt prinzipiell den Funktionsumfang des ETSI-Standards für TETRA -Systeme und entspricht dem Leistungsumfang beider genannten Systeme („TETRA Release 1" bzw. „TETRA Release 2"). Mit dem Aufbau des Netzes und den entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung des Versorgungsauftrages (sogenannte Feinjustierungen) wurde eine flächendeckende Versorgung von 99,5 Prozent der Landesfläche Sachsens erreicht. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) arbeitet derzeit intensiv an vorbereitenden Tätigkeiten für eine einfache und schnelle Realisierung von BOS-Breitbanddiensten. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/40/28 Dresden, 5. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Der Standard TETRA Release 2 umfasst mehr als nur TETRA Enhanced Data Service (TEDS). Eine Einführung von TEDS im BOS-Digitalfunknetz ist nicht erfolgt oder geplant . Frage 3: Wie viele Endgeräte welcher BOS in Sachsen sind auf TETRA Release 1 Standard und wie viele auf TETRA Release 2 Standard? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Behörde und Aufteilung nach HRT oder in Fahrzeugen verbauten Geräten.) Alle Endgeräte der sächsischen BOS sind gegenüber der Systemtechnik der Firma Airbus (siehe Antwort auf die Frage 1) anhand der für die deutschen BOS notwendigen Leistungsmerkmale geprüft und zugelassen. Zum 20. November 2017 ist folgender Bestand an BOS-Digitalfunkendgeräten im Freistaat Sachsen zu verzeichnen: Mobile Radio Terminal (MRT — Fahrzeugfunkgerät): Polizei 4.069 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 6.363 Handheld Radio Terminal (HRT — Handfunkgerät): Polizei 9.162 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 19.149 Frage 4: Wie viele Endgeräte haben die Nutzer welcher BOS in Sachsen zur Verfügung, die z. B. a) bei der Feuerwehr alarmiert werden können, b) die Kenndaten (z.B. verbleibende Restluft in der Pressluftflasche) von Einsatzkräften mit Atemschutzgeräten übertragen, c) Fahrzeughalterdatenabfragen bei einer zentralen Datenbank vornehmen können , d) Fotoübertragung von Webcams / Digitalkameras und deren Empfang erlauben, e) als Funkgerät mit Kamerafunktion genutzt werden können, f) allgemeine Daten wie Fingerabdrücke oder Ermittlungsakten(teile) empfangen können? Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt im Freistaat Sachsen ausschließlich über das Protokoll POCSAG im 2m -Band mittels separater Digitaler Meldeempfänger und nicht über BOS-Digitalfunk. Die Übertragung von Kenndaten von Einsatzkräften mit Atemschutzgeräten kann verschiedenartig gelöst werden. Die Ausrüstung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBI. S. 466) geändert worden ist, eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der örtlichen Brandschutzbehörden . Über konkrete technische Realisierungen in einzelnen Feuerwehren liegen keine Übersichten vor. Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Eine Fahrzeughalterdatenabfrage bei einer zentralen Datenbank, die Fotoübertragung von Webcams/Digitalkameras und deren Empfang sowie der Empfang von Daten wie Fingerabdrücke oder Ermittlungsakten(teilen) werden nicht über den BOS-Digitalfunk realisiert. BOS-Digitalfunkgeräte mit Kamerafunktion sind nicht im Einsatz. Frage 5: Welche weiteren Nutzeranforderungen wurden als operativ -taktischer Bedarf festgelegt und seitens der GAN seit dem Jahr 2009 ergänzend formuliert und welche davon bereits für welche Behörden in welchem Umfang umgesetzt? Die Gruppe „Anforderungen an das Netz" (GAN) war eine Expertengruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern, die die Definition der Anforderungen an das BOS- Digitaltunknetz in der Phase des Netzaufbaus erarbeitet hatten. Sie trat letztmalig 2008 cy zusan ; me . Daher wurden von der GAN keine weiteren Nutzeranforderungen seit 2009 ergänzen formuliert. Mit fr'eun lichen Grüßen MaVkus Ulbig ( Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-12-05T14:42:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes