STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11215 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage : 6/10966 — Erneute Familien trennung durch Abschiebung im Landkreis Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Antwort auf die o.g. Kleinen Anfrage bekundet die Staatsregierung , dass die Abschiebungsmaßnahme von Beginn des Zugriffs bis zur Ankunft in Georgien ärztlich begleitet wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: — welche und wieviele Fachärztinnen waren zugegen und welche Informationen hatten sie über den Gesundheitszustand des zehnjährigen Sohnes?" Die ärztliche Betreuung während der gesamten Vollzugsmaßnahme bis zur Übergabe am Flughafen wurde durch einen Allgemeinmediziner übernommen . Ab dem Flughafen wurden die Betroffenen durch das Medical Team (ein Arzt und eine Sanitäterin) ärztlich betreut. Eine amtsärztliche Stellungnahme zur Feststellung der Flug- und Reisetauglichkeit lag vor. Die Stellungnahme enthielt alle wichtigen Informationen über die Erkrankungen und darüber, welche Medikamente benötigt wurden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/39/9 Dresden, 6. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Haben sächsische Behörden die Medikamente eingezogen? Frage 3: Wenn Frage 2 mit ja, beantwortet wird, wurden die Medikamente dem Kind beziehungsweise seinem Vater wieder übergeben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Durch sächsische Behörden wurden keine Medikamente eingezogen. Durch die Vollzugsbeamten der sächsischen Polizei wurden alle vom Vater gezeigten Medikamente verpackt und mit zum Flughafen Düsseldorf verbracht. Frage 4: Wurden Ärztinnen und Abschiebebeobachtung am Flughafen Düsseldorf über den Gesundheitszustand des Kindes informiert und wenn ja, in welchem Umfang ? Frage 5: Wurden Ärztinnen und Abschiebebeobachtung am Flughafen Düsseldorf über die gegebenenfalls eingezogenen Medikamente informiert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der von der Ausländerbehörde zur ärztlichen Begleitung der Maßnahmen hinzugezogene Arzt setzte sich vor Beginn der Übergabe der Personen an die Kräfte der Bundespolizei mit den am Flughafen befindlichen Ärzten in Verbindung. Über den Inhalt der Absprachen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus ist die Staatsregierung dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihre Verantwodunpilsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Die Weitergabe von Informationen an diefAbsceiebungsbeobachtung am Flughafen Düsseldorf über den Gesundheitszustandund die benötigten Medikamente obliegt der Bundespolizei und den am Flughafen befind9chen Ärzten. I if Mit freundlichen Grüßen M rkui s Ulbig Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 2017-12-06T14:20:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes