SACHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6111220 Thema: Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Bundesverfassungsgericht hatte u. a. an alle Landesregierungen einen Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag gesandt, der bis zum 31.10.2017 beantwortet werden sollte (siehe auch Kleine Anfrage 06/10955)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lauten die Antworten der Sächsischen Staatsregierung? Frage 2: Wurden diese Antworten mit anderen Landesregierungen abgestimmt und wenn ja, in welcher Form? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: lm Rahmen einer vom Bundesverfassungsgericht gewährten Fristverlängerung hat der von den Ländern gemeinsam bestellte Prozessvertreter, Herr Prof. Dr. Dörr, zu den Fragen im Namen der Länder eine abgestimmte Stellungnahme mit Schriftsatz vom 15.11.2017 abgegeben. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t1/3039- 20171109520 Dresden, 2017 4 Dezember Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 2 www.sachsen.de ,, i+SÏii'ïfilT I #iÄëiisrn Der Schriftsatz von Herrn Prof. Dr. Dörr zum Bundesverfassungsgericht ist dieser Antwort als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2017-12-04T14:50:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes