Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/235-2017/ dfe. sden, Dezember 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11222 Thema: E-Mail-Verteiler der TU Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Folgende E-Mail wurde mittels eines E-Mail-Verteilers an alle Studenten der TU Dresden versandt: Von: Gesendet: Donnerstag, 26. Oktober 2017 17:00:47 (UTC+01:00) Amsterdam , Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien Betreff: Demonstrationen „Für ein Dresden ohne Rassismus" am 28.10. Liebe Studierende, spätestens seit der Bundestagswahl ist deutlich geworden, dass in unserer Gesellschaft ein nicht unerheblicher Rechtsruck stattfindet. In Dresden wird dieser in Form von PEGIDA zur Schau getragen. Seit nunmehr drei Jahren demonstrieren jeden Montag bis zu 2000 Menschen öffentlich ihr menschenverachtendes Weltbild, welches von rassistischen , antisemitischen und islamfeindlichen Anschauungen durchzogen ist. Am 28.10. feiert die PEGIDA-Bewegung ihr dreijähriges Bestehen. Wir wollen diesen Menschen nicht unsere Stadt überlassen und an diesem Tag für ein „Dresden ohne Rassismus" demonstrieren. Dazu laden wir Euch alle herzlich ein mitzumachen. (Facebook-Event: wwvv.facebook.com/events/367136253725301/ffittp://www.facebook .com/events367136253725301/1) Auf fünf dezentralen Veranstaltungen werden verschiedene Themen rund um gruppenbezogene Diskriminierung in Dresden und anderswo thematisiert. Anschließend vereinen sich Teilnehmer:innen aller fünf Demonstrationen zur zentralen Abschlusskundgebung „Für ein Dresden ohne Rassismus" um 16.00 Uhr auf dem Pirnaischen Platz. Besonders wollen wir euch zu der Veranstaltung des Referates WHAT vom StuRa der TU Dresden einladen. Ab 14:00 wollen wir uns auf dem Postplatz mit „Kunst und Kultur in Zeiten des Rechtsrucks" beschäftigen. Zertifikat seit 20°7 audit betufundfarnilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst VVigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Neben interessanten Redebeiträgen wird es auch eine Theater-Performance des Staatsschauspiels geben. Folgende Demonstrationen sind geplant: 1. Kunst und Kultur in Zeiten des Rechtsrucks Beginn: 14:00 Uhr, Postplatz Unter anderem mit einem Theaterstück des Staatsschauspielhaus Dresden Veranstalter:innen sind: Referat WHAT des StuRa TU Dresden & GEW 2. Gemeinsam für sozialen Fortschritt - Rassismus den Boden entziehen Beginn: 14:30 Uhr, Jorge-Gomondai-Platz Auf einer Demo vom Jorge-Gomondai-Platz zum Pirnaischer Platz wird in Redebeiträgen klargestellt, dass Flucht nicht die Ursache des Sozialabbaus ist. Veranstalter:innen sind: SAV & Die LINKE. Dresden 3. Nächstenliebe kennt keine Grenzen Beginn: 15:00 Uhr, Frauenkirche Friedensgebet in der Unterkirche der Frauenkirche Veranstalter:innen sind: Initiative „Erhebet eure Herzen" 4. Rassismus widersprechen - Haltung zeigen Beginn: 15:30, Ostseite Altmarkt Gegendemonstration zu PEGIDA Veranstalter:innen sind: Nationalismus raus aus den Köpfen & Linksjugend 5. Antifaschismus bleibt notwendig Beginn: 15:00 Uhr, Schießgasse Thematisiert werden rechte Aktivitäten in Dresden, Gegenaktionen, die (Re-)Aktionen der Stadt und der Gesellschaft darauf als eine Ursache rechter Aktivitäten, Repression usw. Veranstalter:innen sind: URA , Hope & Dresden Nazifrei Zentrale Abschlussveranstaltung Für ein Dresden ohne Rassismus Beginn: 16:00 Uhr Pirnaischer Platz Die fünf dezentralen Veranstaltungen treffen sich für eine gemeinsame Abschlussveranstaltung Veranstalter: Herz statt Hetze Wir würden uns sehr freuen, wenn auch du an den Veranstaltungen teilnehmen wirst und für ein Dresden ohne Rassismus demonstrierst. Wir sehen uns auf der Straße! Viele Grüße, dein SturRa der TU Dresden und sein Referat WHAT Antworten an: rf.whatestura.tu-dresden.defmailto:rf.whatestura.tu-dresden.del i.A. Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Studentenrat der TU Dresden Helmholtzstr. 10 01069 Dresden *************** Der Versand dieser E-Mail erfolgte auf der Grundlage der für die TU Dresden einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen; hier insbesondere § 18 Abs. 2 Satz 2 der IT-Ordnung der TU Dresden i. d. j. g. F. Für den Inhalt ist der Autor verantwortlich. Autor: TUD-Struktureinheit: Studentenrat der TU Dresden E-Mail-Adresse: Zielgruppe: Alle Studierenden der TU Dresden ************** Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Autorin gibt an, der Versand der E-Mail wäre aufgrund § 18 Absatz 2 Satz 2 der IT-Ordnung der TU Dresden erfolgt. Nach § 18 Absatz 2 Satz 2 der Ordnung für die informationstechnischen Einrichtungen und Dienste und zur Informationssicherheit der TU Dresden (IT-Ordnung) in der Fassung vom 5. Januar 2016 ist die Bildung und Nutzung von E-Mail-Verteilerlisten nur zulässig, soweit dies zur Durchführung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses , zur Durchführung organisatorischer Maßnahmen sowie für Ausbildungs -, Prüfungs- oder wissenschaftlichen Zwecken erforderlich ist. Aufgrund welcher der in § 18 Absatz 2 Satz 2 IT-Ordnung genannten Gründe basiert die Nutzung der E-Mail-Verteilerliste in diesem konkreten Fall und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage besitzt der Studentenrat der TU Dresden welche E- Mail-Verteilerlisten? Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 der IT-Ordnung in der Fassung vom 11.Juli 2017 ist die Bildung und Nutzung von E-Mail-Verteilerlisten nur zulässig, soweit dies u. a. zur Durchführung organisatorischer Maßnahmen erforderlich ist. Eine solche organisatorische Maßnahme war im vorliegenden Fall vom Studentenrat unter Verweis auf seine Aufgaben gemäß § 24 Abs. 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz gegenüber dem IT- Sicherheitsbeauftragten der TU Dresden nachvollziehbar geltend gemacht worden. Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 der IT-Ordnung in der Fassung vom 11.Juli 2017 werden E- Mail-Adressen und zentrale E-Mail-Verteilerlisten, soweit dies rechtlich nicht anders bestimmt ist, im Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) gebildet und verwaltet. Dem Absender werden somit die E-Mail-Adressen der Empfänger nicht bekannt. Der Studentenrat selbst besitzt keinen Zugriff auf den Studierendenverteiler. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Aufgaben nach § 24 Absatz 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz hat der Studentenrat mit der in Frage stehenden E-Mail wahrgenommen? Der Studentenrat hat mit der Mail Aufgaben gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 7 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz wahrgenommen. Bei Nr. 1 handelt es sich um die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden, bei Nr. 7 um die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden. Frage 3: Stellt das Versenden der genannten E-Mail ein Verhalten dar, das gem. § 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 IT-Ordnung zu Sanktionen führen kann? Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt kein Verhalten vor, welches zu einer Sanktion nach § 13 Abs. IT-Ordnung führen kann. Frage 4: Wie viele solcher Aufrufe wurden in den letzten drei Jahren vom Studentenrat der TU Dresden über diesen oder andere E-Mail-Verteiler getätigt? Über den unter Nr. 1 beschriebenen E-Mail-Verteiler wurden keine weiteren solche Aufrufe des Studentenrats getätigt. Frage 5: Welche Maßnahmen der Aufsicht in entsprechender Anwendung des § 7 Absatz 1 bis 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz hat die TU Dresden gegenüber dem Studentenrat in den vergangenen fünf Jahren wegen welcher Handlungen , Duldungen oder Unterlassungen unternommen? Wird das Versenden der o.g. E-Mail eine Maßnahme nach § 7 Absatz 1 bis 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz nach sich ziehen? Die TU Dresden führt gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz die Rechtsaufsicht über die Studentenschaft nach § 24 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz . Im Rahmen dieser Rechtsaufsicht hat die TU Dresden in den vergangenen fünf Jahren sich anlassbezogen über verschiedene Angelegenheiten unterrichten lassen . Bislang gibt es nur einen Fall, in dem die Hochschule eine Entscheidung der Studentenschaft beanstandet hat. Der Forderung der Hochschule an den Studentenrat, dies in Zukunft zu unterlassen, ist dieser nachgekommen. Die Versendung der o. g. Rundmail wird nach derzeitigem Sachstand keine aufsichtsrechtliche Maßnahme nach sich ziehen. Da es sich bei der Versendung von Rundmails durch den Studentenrat in der beschriebenen Weise jedoch um ein neues Tool handelt, wird der Vorgang durch die TU Dresden zusammen mit dem Studentenrat ausgewertet und das Verfahren nochmals überprüft werden. Mit f undliohen Grüßen Dr. Eva-Maria Stang Seite 4 von 4 Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 2017-12-05T14:52:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes