STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11231 Thema: Kommunale Haushalte 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche kreisangehörigen Gemeinden haben bis zum 31. Oktober 2017 der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde keine beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2017 vorgelegt? Die im Folgenden benannten kreisangehörigen Gemeinden haben bis zum 31. Oktober 2017 der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde noch keine beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2017 vorgelegt: Erzgebirgskreis Geyer, Jöhstadt, Raschau-Markersbach, Scheibenberg, Schlettau Mittelsachsen Mühlau Vogtlandkreis Neustadt Zwickau St. Egidien Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/39/10 Dresden, 7. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bautzep Elsterhieide, Oßling, Spreetal 1/1+Naurii o f r f If ' Mit fueundlichen Grüßen (/ML kus Ulbig \ \ STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-12-07T09:34:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes