SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 091 0 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6111236 Thema: Katholischer Religionsunterricht Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Heiligen Stuhl vom 2. Juli 1996 heißt es in Artikel 3 Absatz 2: 'Gegenstand des katholischen Religionsunterrichts ist die Vermittlung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Er soll zu religiösem Leben und verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft motivieren.' Im Lehrplan Mittelschule Katholische Religion heißt es hingegen: 'Abgeleitet aus dem Beitrag des Faches zur allgemeinen Bildung werden folgende Ziele formuliert: - theologisches Reflektieren der Vieldimensionalität der Wirklichkeit - Auseinandersetzen mit der Bibel, religiös geprägten Traditionen und religiösen Entwicklungen - Deuten und Bewerten der christlichen Botschaft und Aufbauen einer eigenen religiösen und ethischen Position."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Entspricht die Praxis des katholischen Religionsunterrichts in Sachsen dem Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl oder entspricht sie dem offiziellen Lehrplan Katholische Religion? Bei dem im Freistaat Sachsen eingeführten ordentlichen Lehrfach Katholische Religion handelt es sich um eine "res mixta" , d. h. ein Sachgebiet, das in gemeinsamer Verantwortung von Staat und Katholischer Kirche steht. Insoweit die Einordnung des Faches Katholische Religion in Schule, Schulorganisation und Schulaufsicht erfolgt, ist der Religionsunterricht staatlich . Zugleich ist er aber eine Angelegenheit der Katholischen Kirche, weil diese seinen Inhalt bestimmt. "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt". Diese Bestimmung aus Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Seite 1 von 3 5j SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/11/17 Dresden, OZ . Dezember 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN des Grundgesetzes wurde in Art. 105 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie in § 18 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen aufgenommen. Hiermit wird abgesichert, dass der schulische Religionsunterricht grundsätzlich vom Boden eines bestimmten Bekenntnisses und nicht als eine allgemeine Religionskunde erteilt wird. Wie in Art. 3 Abs. 2 des Staatsvertrages näher ausgeführt ist, bedürfen die Richtlinien, Lehrpläne und Lehrbücher für den katholischen Religionsunterricht der kirchlichen Zustimmung . Dem entsprechend wurde vor dem Erlass des Lehrplans und der Zulassung der Lehrbücher die Zustimmung der auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen liegenden katholischen Bistümer eingeholt. Damit ist hierfür die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche bestätigt. Die Vorgaben für das ordentliche Lehrfach Katholische Religion an den Schulen im Freistaat Sachsen erfüllen somit umfassend den Vertrag des Heiligen Stuhls mit dem Freistaat Sachsen. Frage 2: Wie gedenkt die Staatsregierung den offenkundigen Widerspruch zwischen dem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl und dem Lehrplan Katholische Religion zu beseitigen a) im Text der beiden Dokumente? b) in der Praxis des katholischen Religionsunterrichts? Aus der Sicht der Staatsregierung besteht kein Widerspruch zwischen der allgemeinen Zielformulierung im Staatsvertrag und dem Lehrplan für das Fach Katholische Religion. Die allgemeinen fachlichen Ziele im Lehrplan für das Fach Katholische Religion sind auf einer abstrakten Ebene im Horizont der im Staatsvertrag getroffenen Vereinbarung formuliert. Die im Lehrplan aller Fächer vorangestellten allgemeinen Ziele werden in den fachlich speziellen Zielen der jeweiligen Klassenstufe und in den Lernzielen und Lerninhalten der ihnen jeweilig entsprechenden Lernbereiche konkretisiert. Dies sei an einem Beispiel aus dem Lehrplan für die Klassenstufe 7 verdeutlicht: "ln Auseinandersetzung mit biblischen Personen, insbesondere den Propheten, und Gestalten der Kirchengeschichte entwickeln die Schüler eigene Wertvorstellungen und die Motivation zu einem Leben aus dem christlichen Glauben." Diese Zielstellung entspricht voll der Vermittlung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre und orientiert darauf, zu religiösem und zu verantwortlichem Handeln in Kirche und Gesellschaft zu motivieren. Frage 3: Wie viel Prozent des katholischen Religionsunterrichts an Oberschulen und Gymnasien entfallen überhaupt auf die Vermittlung der katholischen Glaubens - und Sittenlehre im Sinne des Vertrages mit dem Heiligen Stuhl? Wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, entspricht der Lehrplan für das Fach Katholische Religion umfassend den Grundsätzen der Katholischen Kirche wie sie im Staatsvertrag vereinbart wurden. Die Verantwortlichkeit für die Lehrinhalte und deren Gewichtung liegt bei der Katholischen Kirche. Gemäß Art. 105 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird die Sicherung der Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirche auch dadurch gewährleistet, dass die Lehrkräfte für das Fach Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Katholische Religion neben der staatlichen auch einer kirchlichen Bevollmächtigung bedürfen. Darüber hinaus hat die Katholische Kirche das Recht, im Benehmen mit der staatlichen Aufsichtsbehörde die Erteilung des Religionsunterrichts zu beaufsichtigen. Frage 4: Wie viele Studenten für das Lehramt Katholische Religion gibt es in Sachsen im Wintersemester 2017/2018 insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach Grundschule, Oberschule und Gymnasium.) Die Daten für das Wintersemester 2017/2018 liegen aus der amtlichen Studierendenstatistik frühestens im Februar 2018 vor. Die entsprechenden Daten für das Wintersemester 2016/2017 können der Anlage 4 zur Drucksache 6/11012 entnommen werden . Frage 5: Wie viele Studenten für das Lehramt Katholische Religion haben in Sachsen im Sommersemester 2017 ihr Studium abgeschlossen und wie viele von ihnen befinden sich aktuell im Vorbereitungsdienst? (Bitte aufschlüsseln nach Grundschule, Oberschule und Gymnasium.) Im Sommersemester 2017 beendete ein Studierender für das Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Katholische Religion das Studium mit der Ersten Staatsprüfung. Aktuell befinden sich mit dem Fach Katholische Religion zwei Anwärter für das Lehramt an Grundschulen und fünf Studienreferendare für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Vorbereitungsdienst. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-12-04T10:44:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes