STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11246 Thema: Straftaten mit Waffen und gefährlichen Gegenständen 2015, 2016 und 2017 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird nur das Mitführen bzw. die Verwendung von Schusswaffen (gedroht, geschossen) erfasst. Weiterführende Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der PKS nicht vor. Zur Beantwortung der Anfrage wurde deshalb im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) recherchiert. Auf grund von Aussonderungs- und Löschfristen stehen vollständige Angaben im Sinne der Fragestellungen für das Jahr 2015 nicht mehr zur Verfügung. Insofern wurde auf die Angabe dazu verzichtet, weil dadurch insgesamt kein valides Bild für den angefragten Zeitraum entstehen würde. Es wurde nach Straftaten im Freistaat Sachsen mit Stand vom 16. November 2017 recherchiert, die im Katalogfeld „Tatmittel" den Oberbegriff „Schusswaffe" bzw. Werte aus dem Oberbegriff „Waffe (ohne Schusswaffe)" enthalten. Die verwendeten Katalogwerte wurden in der nachfolgenden Übersicht dargestellt . Zusätzlich wurde nach Eintragungen im Katalogfeld „Verwendung Schusswaffe" und beim Tatverdächtigen nach „Mitführen Schusswaffe" recherchiert . Übersicht zu konkret bezeichneten Werten bzw. Waffen im Katalogfeld „Tatmittel": Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/40/37 Dresden, 8. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Oberbegriff „Schusswaffe" - Faustfeuerwaffe Pistole, Pistolennachbildung, Leuchtpistole, Luftpistole, Schreck- (allg.) enthält: schusspistole, Revolver, Vorderladerpistole, Getarnte Kurzwaffe, Revolvernachbildung , Schreckschussrevolver, Schießkugelschreiber, Schießstift, Feuerzeugpistole, Pfeifenpistole, Schussapparat, Bolzenschussapparat , Böller, Faustfeuerwaffe - Kriegswaffe (allg.) Flammenwerfer, Maschinengewehr, Maschinenkarabiner, Maschinenenthält : pistole, Karabiner, Granatgewehr, Panzerabwehrwaffe, Artilleriewaffe, Granatwerfer, Raketenwerfer, Kampfrakete, ABC-Waffe, Kriegswaffe - Langwaffe Gewehr, Schnellfeuergewehr, Revolvergewehr, Gewehr/abgesägter (allg.)enthält: Lauf, Jagdgewehr, Luftgewehr, Langwaffennachbildung, Getarnte Langwaffe, Spazierstockgewehr, Stockschirmgewehr, Langwaffe - Sonst. Schuss- keine nähere Beschreibung waffe Oberbegriff Waffe (ohne Schusswaffe): - Hiebwaffe (allg.) Kette, Knüppel, Schlagring, Stahlrute, Totschläger, Hiebwaffe, Baseenthält : ballschläger - Stichwaffe (allg.) Ahle, Messer, Springmesser, Dolch, Stilett, Stichwaffe enthält: - Waffe keine nähere Beschreibung Frage 1: Wie viele von welchen Delikten wurden in Sachsen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis zum heutigen Tag von Tatverdächtigen/ Beschuldigten begangen, die bewaffnet waren oder einen gefährlichen Gegenstand bei der Tatausführung mitgeführt haben? (Bitte angeben wie viele Tatverdächtige „Deutsch" oder „Nichtdeutsch " ist und aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) Insgesamt sind im PASS 7.337 Straftaten erfasst, bei denen „Schusswaffe" sowie „Waffe (ohne Schusswaffe)", „Verwendung Schusswaffe" und „Mitführen Schusswaffe" als Tatmittel eingetragen war. Eine Aufstellung dieser Straftaten nach Landkreisen /Kreisfreien Städten für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 16. November 2017 wurde in der Anlage 1 dargestellt. Es wurden insgesamt 5.446 Tatverdächtige, davon 3.824 deutsche und 1.622 nichtdeutsche , ermittelt, welche im recherchierten Zeitraum mindestens einmal in Erscheinung traten. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen zu den in der Anlage 1 abgebildeten Straftaten. Tatverdächtige wurden mehrfach gezählt, wenn sie bei verschiedenen Straftatengruppen erfasst sind. Straftaten Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Gesamt darunter deutsche nichtdeutsche Tatverdäch- Tatverdächtige tige , Straftaten gegen das Leben 97 56 41 davon Mord §211 Strafgesetzbuch (StGB) 26 14 12 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 71 42 29 213, 216 StGB Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Straftaten Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Gesamt darunter deutsche nichtdeutsche Tatverdäch- Tatverdächtige tige Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung 14 9 8 darunter Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 11 5 6 §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, 178 StGB Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die 2.774 1.652 1.122 persönliche Freiheit darunter Raub, räuberische Erpressung u. räuberischer Angriff a. Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 355 209 146 316a StGB Körperverletzungen §§ 223-227, 229, 231 1.461 747 714 StGB Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 1.105 765 340 240, 241, 316c StGB Diebstahl ohne erschwerende Umstände 39 27 12 §§ 242, 247, 248a -c StGB Diebstahl unter erschwerenden Umständen 372 194 178 §§ 243-244a StGB Vermögens- und Fälschungsdelikte 15 12 3 Sonstige Straftatbestände (StGB) 538 430 108 darunter Sachbeschädigungen §§ 303-305a StGB 287 255 32 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengeset- 2.011 1.733 278 ze darunter Straftaten gegen das Sprengstoff-, Waffen- 1. 899 1.639 260 und das Kriegswaffenkontrollgesetz Rauschgiftdelikte 92 72 20 Straftaten gegen die staatliche Ordnung 7 6 1 Verkehrsstraftaten 7 6 1 Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner- Seite 3 von 5 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Das Mitführen von Waffen/gefährlichen Gegenständen wird ausschließlich bei Schusswaffen erfasst, jedoch nicht statistisch. Um festzustellen, in wie vielen Fällen eine mitgeführte Waffe/gefährlicher Gegenstand im Sinne der Fragestellung zur Anwendung kam, müssten insofern mehr als 7.000 infrage kommende Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 1.750 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter fast 44 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele von welchen Delikten wurden in Sachsen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis zum heutigen Tag von Tatverdächtigen/Beschuldigten mit dem Tatmittel „Waffe" begangen? (Wenn möglich diese Delikte bitte als Teilmenge von Frage 1 angeben, andernfalls bitte aufschlüsseln wie Frage 1) Insgesamt wurden für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 16. November 2017 im Freistaat Sachsen 7.335 Straftaten erfasst, bei denen die Tatmittel „Schusswaffe" und „Waffe (ohne Schusswaffe)" bzw. bei der „Verwendung von Schusswaffen" die Werte „gedroht" oder „geschossen" eingetragen wurden. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass das Tatmittel auch zur Anwendung kam, wenn es als solches erfasst wurde. Die Anlage 2 beinhaltet die Übersicht zu diesen Fällen nach Landkreisen/Kreisfreien Städten . Es wurden 5.445 Tatverdächtige, davon 3.823 deutsche und 1.622 nichtdeutsche, registriert , welche im recherchierten Zeitraum mindestens einmal in Erscheinung traten. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die ermittelten Tatverdächtigen zu den in der Anlage 2 abgebildeten Straftaten. Tatverdächtige wurden mehrfach gezählt, wenn sie bei verschiedenen Straftatengruppen in Erscheinung getreten sind. Straftaten Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Gesamt darunter deutsche nichtdeutsche Tatverdäch- Tatverdächtige tige Straftaten gegen das Leben 97 56 41 davon Mord § 211 StGB 26 14 12 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 71 42 29 213, 216 StGB Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung 14 9 8 Seite 4 von 5 STAATSIVI1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Straftaten Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Gesamt darunter deutsche nichtdeutsche Tatverdäch- Tatverdächtige tige darunter Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, 178 StGB 11 5 6 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die 2.774 1.652 1.122persönliche Freiheit darunter Raub, räuberische Erpressung u. räuberischer Angriff a. Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 355 209 146 316a StGB Körperverletzungen §§ 223-227, 229, 231 1.461 747 714StGB Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 1.105 765 340 240, 241, 316c StGB Diebstahl ohne erschwerende Umstände 39 27 12§§ 242, 247, 248a -c StGB Diebstahl unter erschwerenden Umständen 372 1 94 781§§ 243-244a StGB Vermögens- und Fälschungsdelikte 15 12 3 Sonstige Straftatbestände (StGB) 537 429 108 darunter Sachbeschädigungen §§ 303-305a StGB 287 255 32 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengeset- 2.011 1.733 278ze darunter Straftaten gegen das Sprengstoff-, Waffen- 1.899 1.639 260und as Kriegswaffenkontrollgesetz R4schgijtdelikte 92 72 20 Sti ftateS gegen die staatliche Ordnung 7 6 1 V rkehr straftaten 7 6 1 t freundlichen Grüßen Markus Ulbi Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11246 Straftaten, bei denen im Tatmittel „Schußwaffe" sowie „Waffe (ohne Schusswaffe)", „Verwendung Schusswaffe" und „Mitführen Schusswaffe" erfasst waren, nach Landkreisen/Kreisfreien Städten für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 16. November 2017 Straftaten Anzahl der davon in betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten Fälle im Zeitraum 01.01.2016 la)c -c 'i) .75 co co .u) 1T2 c 0 co '5 +75CO .i:, CDCD ! 2) 2C-3 ca) — - 2 ra co _c 16. 11. 2017 9, 2 E E 3 (1.) ((lt; 2 — CD (1) l jr)3 CD N (7) ui 2' 03._ .c3) Fl c.) co U)_c 0 0 _c. 0= CD N TD_,_, :!---' 45, o .0 -.- 2 -N, Pa t «ii3 _C , i) :2 t Ne_ .0)-- eL «Z5 7:3L_ 0 co c 0 ui 2 > N 0 CO 0 2 cri 0 _J _ I Z Straftaten gegen das Leben 79 - 10 2 4 4 6 8 - 4 3 2 25 7 4 davon Mord § 211 StGB 23 - 1 - - 2 2 1 - 1 - - 14 1 1 Totschlag und Tötung auf Verlangen 56 - 9 2 4 2 4 7 - 3 3 2 11 6 3 §§ 212, 213, 216 StGB Straftaten gg. die sexuelle 26 - 4 1 - 1 2 4 1 - - 5 5 2 1 Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, 178 22 - 3 1 - 1 2 3 - - - 4 5 2 1 StGB Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die 3.238 2 322 194 181 165 226 458 180 196 134 106 734 181 159 persönliche Freiheit davon Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 456 1 55 14 19 17 21 80 17 21 20 16 146 17 12 §§ 249-252, 255, 316a StGB Körperverletzungen §§ 223-227, 229, 1.511 1 129 81 96 80 112 209 87 90 57 49 351 97 72 231 StGB Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238- 1.271 - 138 99 66 68 93 169 76 85 57 41 237 67 75 239b, 240, 241, 316c StGB Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11246 Straftaten Anzahl der davon in betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten Fälle im Zeitraum 01.01.2016 c -c --- cil u) iT2 c (I) 0) T.) co .r:, I ,2)2.) .23 c G.)0 y) _cu) ,(n ,i- co 0 :(3 (.0 16. 11. 2017 - —im' (I) 41) N g ui g •03 • • 0) o— 03 23) 72 0 .e % (7 22 -1-1 73 ,--.:ö- •5 -C (D:q,-`' -(75 N- 0_ 'a)— 0_ .a)— -0 0 ci) c 0 Lu :z > N 0 CO 0 2 (/) 0 _i _i z Diebstahl ohne erschwerende Umstände 51 - 8 5 1 2 3 11 4 2 5 3 3 1 3§ 242, 247, 248a -c StGB§ Diebstahl unter erschwerenden 499 - 62 13 24 16 12 94 12 57 22 22 110 39 16Umständen §§ 243-244a StGB Vermögens- und Fälschungsdelikte 21 - - 1 - - - 6 1 3 2 2 4 1 1 Sonstige Straftatbestände (StGB) 1.203 1 81 119 68 60 106 128 81 119 51 69 154 94 72 darunter Sachbeschädigungen §§ 303-305a StGB 935 - 67 100 51 49 82 91 62 101 41 54 121 64 52 Straftaten gegen strafrechtliche 2.202 2 137 189 120 128 144 317 148 152 121 92 399 126 127 Nebengesetze darunter Straftaten gegen das Sprengstoff-, 2.021 Waffen- und das - 125 178 107 125 138 275 131 137 108 87 384 113 113 Kriegswaffenkontrollgesetz Rauschgiftdelikte 90 1 8 4 4 1 1 27 4 7 8 2 8 8 7 Straftaten gegen die staatliche Ordnung 10 - 1 - 1 - - 3 1 2 - 1 1 - - Verkehrsstraftaten 8 - - - - - - 2 1 1 1 - - 3 - Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11246 Straftaten, bei denen im Tatmittel „Schußwaffe" sowie „Waffe (ohne Schusswaffe)" und bei „Verwendung Schusswaffe" die Werte „gedroht" oder „geschossen" erfasst waren, nach Landkreisen/Kreisfreien Städten für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 16. November 2017 Straftaten Anzahl der davon in betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten Fälle im Zeitraum 01.01.2016 a)c -c 73 a5 .0) 2 c a) (I) .a) 4-8co A (,) (L) ! 2 a) — 2- läi)c m -. mu4 )t-_-- 20 2-- c 1 co C 0 :«C5 (i) a) 03 co u)_c 16.11.2017 (L) a)52 c .-3 2,3 r„c = ca a) -Cui ) c 0 N N ± 2 ünC uj g d.— N .rn 171 0 cu cn R3 :ru -C g g, . - r» ( ) .>2 2.). g Z5 .(T) _c 0 ••_CpC) T2 0_ kll— 0_ «CD— 1:3 L._. 0 (/) C 0 L.0 K i 0 CI3 0 2 cn u __I _I z Straftaten gegen das Leben 79 - 10 2 4 4 6 8 - 4 3 2 25 7 4 darunter Mord § 211 StGB 23 - 1 - - 2 2 1 - 1 - - 14 1 1 Totschlag und Tötung auf Verlangen 56 - 9 2 4 2 4 7 - 3 3 2 11 6 3§§ 212, 213, 216 StGB Straftaten gg. die sexuelle 26 - 4 1 - 1 2 4 1 - - 5 5 2 1 Selbstbestimmung darunter Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, 178 22 - 3 1 - 1 2 3 - - - 4 5 2 1 StGB _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die 3.238 2 322 194 181 165 226 458 180 196 134 106 734 181 159 persönliche Freiheit davon Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 456 1 55 14 19 17 21 80 17 21 20 16 146 17 12 §§ 249-252, 255, 316a StGB Körperverletzungen §§ 223-227, 229, 1.511 1 129 81 96 80 112 209 87 90 57 49 351 97 72 231 StGB Straftaten gegen die persönliche Freiheit § 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238- 1.271 - 138 99 66 68 93 169 76 85 57 41 237 67 75 239b, 240, 241, 316c StGB Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11246 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 51 - 8 5 1 2 3 11 4 2 5 3 3 1 3§ 242, 247 248a -c StGB, Diebstahl unter 499 - 62 13 24 16 12 94 12 57 22 22 110 39 16 n 243-244aerschwerenden Umstände §§ StGB Vermögens- und Fälschungsdelikte 21 - - 1 - - - 6 1 3 2 2 4 1 1 Sonstige Straftatbestände (StGB) 1.202 1 81 119 68 60 106 128 81 119 51 69 154 94 71 darunter Sachbeschädigungen §§ 303-305a StGB 935 - 67 100 51 49 82 91 62 101 41 54 121 64 52 Straftaten gegen strafrechtliche 2.201 2 137 189 120 128 144 317 148 152 121 91 399 126 127 Nebenge setze darunter Straftaten gegen das Sprengstoff-, 2.021 Waffen- und das - 125 178 107 125 138 275 131 137 108 87 384 113 113 Kriegswaffenkontrollgesetz Rauschgiftdelikte 90 1 8 4 4 1 1 27 4 7 8 2 8 8 7 Straftaten gegen die staatliche Ordnung 10 - 1 - 1 - - 3 1 2 - 1 1 - - Verkehrsstraftaten 8 - - - - - - 2 1 1 1 - - 3 - 2017-12-08T14:31:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes