SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LIN- KE Drs.-Nr.: 6/11248 Thema: Kompetenzzentrum zur Bekämpfung häuslicher Gewalt Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Stellungnahme auf den Antrag Verfahrensunabhängige vertrauliche Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewalt in Sachsen etablieren – nachhaltige finanzielle und personelle Ausstattung sichern! der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/9884) heißt es: „Die Staatsregierung hält es daher nicht für zielführend, die Etablierung eines landesweiten Angebots der verfahrensunabhängigen Spurensicherung als isoliertes Projekt anzugehen. Statt dessen wird sie 2017 bis 2020 das soeben öffentlich ausgeschriebene Projekt ‚Kompetenzzentrum für die Kooperation zwischen dem Hilfesystem zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und dem Gesundheitswesen‘ durchzuführen mit dem Ziel, nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen der medizinischen Versorgung und dem psychosozialen Hilfesystems zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Sachsen aufzubauen.““ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung die Ausschreibung des in der Vorbemerkung genannten Projektes bereits durchgeführt bzw. führt sie die Ausschreibung aktuell durch und wenn nein, welchen Zeitrahmen gibt sich die Staatsregierung zur Ausschreibung und Durchführung des Projektes? Die Ausschreibung wurde durchgeführt. Sie wurde am 06.07.2017 auf eVergabe.de, am 07.07.2017 auf Vergabe24.de sowie am 12.07.2017 in der Ausgabe 28/2017 im Ausschreibungsblatt veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wurde am 04. Oktober 2017 aufgehoben. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-17/916 Dresden, 11.Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 3 Die Aufhebung war verfahrensrechtlich zwingend, weil sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellte, dass die Entwicklung eines webbasierten Angebots für Ärzte, die ein Teil der Leistungsanforderungen der Ausschreibung war, nicht im Rahmen des Projekts erbracht werden konnte. Grund dafür waren Unstimmigkeiten innerhalb der bei der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) angesiedelten Kommission für Häusliche Gewalt, die nicht vorhersehbar waren. Mit der Geschäftsführung der SLÄK wurde eine Neuausschreibung für 2018 vereinbart. Für die Durchführung des Projekts wird nunmehr ein Zeitraum von 2018 bis 2020 anvisiert. Frage 2: Wenn das genannte Projekt ausgeschrieben ist bzw. wurde, wie viele und welche Bewerbungen auf die Ausschreibung sind bei der Staatsregierung bereits eingegangen ? Auf die Ausschreibung ist eine einzige Bewerbung eingegangen. Von weiteren Angaben zur Identität des Bieters seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben (siehe hierzu die Antwort auf Frage1). Vor diesem Hintergrund stehen einer Nennung der Identität des Bieters Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Recht auf Datenschutz bzw. das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09 - ). Der Auskunftserteilung steht im konkreten Fall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf). Frage 3: Welche Mittel wurden im Doppelhaushalt 2017/2018 für dieses Kompetenzzentrum eingestellt? Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für das Projekt 140.000 € pro Jahr eingestellt. Frage 4: Wie wird mit den in Frage 3 genannten und dafür eingestellten Mitteln verfahren, sollte bis zum Ende des Jahres 2017 die Ausschreibung nicht abgeschlossen sein und der Start des Projekts sich auf 2018 verschieben? Die 2017 eingestellten Mittel können für das neu auszuschreibende Projekt 2018 nicht mehr verausgabt werden. Seite 3 von 3 Frage 5: Inwiefern ist sichergestellt, dass im Rahmen des Kompetenzzentrums das Themenfeld der sexualisierten Gewalt eine adäquate Berücksichtigung findet? Das Themenfeld „sexualisierte Gewalt“ ist Teil des Themenfelds „häusliche Gewalt“. Als solches wird es im Rahmen des Kompetenzzentrums Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2017-12-11T15:29:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes