STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11263 Thema: Von der extrem Rechten genutzte Objekte im Freistaat — Nachfrage zur Drs. 6/10837 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Drs. 6/10837 sind Objekte im Freistaat Sachsen aufgeführt, die sich entweder im Eigentum der extremen Rechten befinden oder bei denen Akteure der extremen Rechten aufgrund von Pacht- oder Mietverhältnissen (dauerhaft) über die Schlüsselgewalt verfügen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3169 Dresden, 13. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage: Welche weiteren Objekte im Freistaat, die sich nicht im Besitz der extremen Rechten befinden oder bei denen Akteure der extremen Rechten nicht aufgrund von Pacht- oder Mietverhältnissen (dauerhaft) über die Schlüsselgewalt verfügen , waren für das Landesamt für Verfassungsschutz in 2017 (bislang) von Relevanz ? (Bitte tabellarische Übersicht nach Landkreisen/kreisfreien Städten geordnet und unter Angabe des Ortes.) Rechtsextremisten nutzen über die in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10837 genannten Objekte hinaus anlassbezogen auch öffentliche Gaststätten oder von Privat anmietbare Räume für Treffen und Vortragsveranstaltungen. Dabei muss der Betreiber bzw. Vermieter nicht zwingend Kenntnis über den Inhalt der jeweiligen Treffen und Veranstaltungen bzw. über die Zugehörigkeit des jeweiligen Nutzers zur rechtsextremistischen Szene haben. Freistaat SAU! SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Hinsichtlich der Objekte im Sinne der Fragestellung wird auf die folgende Tabelle verwiesen : Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Objekte (Gemeinde) Landkreis Bautzen 1 Chemnitz (Stadt) 0 Dresden (Stadt) 2 Erzgebirgskreis 0 Landkreis Görlitz 1 Landkreis Leipzig 0 Leipzig (Stadt) 2 Landkreis Meißen 0 Landkreis Mittelsachsen 1 (Mittweida) Landkreis Nordsachsen 1 (Jesewitz) Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge 1 Vogtl ndkreis/ 2 Larillkreis Zwickau 0 Der Geh (taat mhE 4-egierung liegen darüber hinaus Informationen vor, die aus Gründen der tung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-12-13T11:21:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes