STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11276 Thema: Offenlegung der Anzahl der Gefährder in Sachsen durch Generalstaatsanwalt Hans Strobl, zugleich Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/10792 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut dem Beitrag ,Neue Ermittlungszentrale nimmt Extremisten stärker ins Visier' der Leipziger Volkszeitung vom 14.11.2017 hat der Generalstaatsanwalt Hans Strobl die Zahl der in Sachsen geführten Gefährder konkret mit der Zahl 12 benannt. In den Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs. 6/10792, Drs. 6/10120 und 6/10396, wie auch andernorts, führte die Staatsregierung aus, dass ,durch die Länder lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen ' bei den Angaben von Gefährdern (und relevanten Personen) veröffentlicht werden. Hintergrund der Nichtveröffentlichung der begehrten Daten sei, dass andernfalls ,im extremistischen bzw. terroristischen Spektrum Rückschlüsse auf operative Schwerpunkte der Sicherheitsbehörden ermöglicht werden könnten. Es bestehe (schon) bei einer Konkretisierung der Gefährderzahlen die ,Gefahr der Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen'. Hinsichtlich der Größenordnung wurde durch die Staatsregierung demgemäß nur veröffentlicht, dass in Sachsen Gefährder der Einstufung ,PMK -religiöse Ideologie-, im ,unteren zweistelligen Bereich (10 -39)' geführt werden. Gefährder der Einstufung ,PMK -rechts-, - links- und -ausländische Ideologie- werden jeweils im einstelligen Bereich (0-9)' geführt. Mithin ergibt sich nun der Rückschluss, dass es in Sachsen 10 bis 12 Gefährder im Bereich ,PMK -religiöse Ideologie-, gibt, in den anderen drei Bereichen zusammen 0 bis 2 Gefährder." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/40/44 Dresden, 14. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Frage 1: Stellt die Offenlegung bzw. Konkretisierung der Anzahl der Gefährder in Sachsen durch Generalstaatsanwalt Hans Strobl eine Gefahr für die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen dar? Frage 2: Sofern Frage 1 bejaht wird: Welche konkrete Gefahr ist nunmehr eingetreten bzw. steht bevor und welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Veröffentlichung der Zahlen? Frage 3: Sofern Frage 1 verneint wird: Wie erklärt die Staatsregierung, dass sie noch bei der Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfragen der Meinung war, dass die Offenlegung der nun von Herrn Strobl gemachten Angaben eine Gefahr für die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen darstelle und deshalb nicht nur eine Offenlegung der Zahlen ablehnte, sondern sogar eine nur annähernde Konkretisierung? Frage 4: Wird die Staatsregierung die Antworten zu den oben angegeben Anfragen nach dem Bekanntwerden der Zahlen zu Gefährdern nun überarbeiten und neu beantworten bzw. in Zukunft neu gestellte Fragen dazu näher beantworten? (Falls ja, warum, falls nein, warum nicht) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Eine Gefahr für die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen ergibt sich nicht aus der einmaligen Nennung einer konkreten Zahl, sondern vielmehr aus dem Ergebnis einer vergleichenden Betrachtung der Entwic lung dieser Zahl(en), weil daraus ggf. Rückschlüsse auf konkrete Personen, Sachv rhalte oder Schwerpunkte möglich sein und infolgedessen diesbezügliche operative Ma nahmen aufgedeckt werden und ins Leere laufen könnten. Die Sächsische Staa re ierung verweist deshalb auf ihre bisherigen Antworten zu dieser Thematikl und glält aus denselben Gründen — auch in Zukunft — daran fest. Mit fteuridlichen Grüßen ( Markus Ulbig 1 Vgl. die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8203, 6/9156 und 6/10120 sowie insbesondere 6/10396 und 6/10407 und 6/10792 Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-12-14T11:16:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes