STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111279 Thema: Pflanzenschutzmittel und Biozide in Schutzgebieten sowie Maßnahmen zum Insektenschutz in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche lnformationen hat die Staatsregierung zum direkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten , Trinkwasserschutzgebieten sowie Gebieten mit Maßnahmen zum Artenschutz, wie Hamster, Bodenbrüter, etc.? ln Wasserschutzgebieten gelten die Anwendungsverbote und -beschränkungen nach den $$ 1 bis 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung . Die zuständigen Wasserbehörden können außerdem in den Rechtsverordnungen nach $$ 51 und 53 Wasserhaushaltsgesetz (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 IBGBI. I S. 2585], zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 IBGBI. I 5.27711) Verbote und Einschränkungen erlassen, soweit der Schutzzweck das erfordert. Über die im Einzelfall unter Umständen hinsichtlich Pflanzenschutzmittel und Biozide getroffenen Regelungen liegen keine Zusammenstellungen vor. Dresden, n.il.lPrtl s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 16. November 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t',1083 ôhhrui&li[Nù¡Sñ x¡hhùHwñruñruillÑùùñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vvlvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennze¡chnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche Dokumento o) rr)(.)(') sf f.- oN Seite 1 von 6 STAATSI\4INISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ln Naturschutzgebieten, Nationalparks, an Naturdenkmälern und in Biotopen (nach $ 30 Bundesnaturschutzgesetz) ist der direkte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die aus den in den Anlagen 2 und 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung genannten Wirkstoffen bestehen oder diese Wirkstoffe enthalten, gemäß $ 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bundesweit verboten, es sei denn, dass eine Anwendung in der Schutzregelung ausdrücklich gestattet ist oder die Naturschutzbehörde die Anwendung ausdrücklich gestattet. ln FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten ist der Einsatz derartiger Mittel über das landwirtschaftliche Fachrecht hinaus (Pflanzenschutzgesetz, gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft) nicht eingeschränkt. ln Gebieten mit Maßnahmen zum Feldhamsterschutz werden mit Landwirten Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen. Bei den Maßnahmeflächen mit Bewirtschaftungsvereinbarungen ist der Einsatz von Rodentiziden von Mitte März bis Mitte Oktober ausgeschlossen. Sofern im Ausnahmefall Rodentizide außerhalb dieser Zeit ausgebracht werden sollen, ist sichezustellen, dass diese spätestens Ende März keine Wirkung mehr haben. Über den tatsächlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten sowie über Regelverstöße hat die Staatsregierung keine Kenntnis. Für die Erhebung dieser Daten gibt es keine Rechtsgrundlage. Frage 2= Welche lnformationen hat die Staatsregierung zum indirekten Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebiete insbesondere über die Luft, über Oberflächen- und Grundwasser und was sind die allgemein bekannten Entfernungen ftir Abdrift und Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden? Die Staatsregierung hat keine lnformationen über einen indirekten Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebiete über die Luft. Allgemeine Entfernungsangaben für Abdrift und Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln sind der Staatsregierung nicht bekannt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilt beider Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkstoffbezogene Anwendungsbestimmungen , um Abdrift und Verfrachtung auf Nichtzielflächen zu verhindern. lm Rahmen der staatlichen Übenruachung werden die Gewässer auch hinsichtlich Pflanzenschutzmitteln und Bioziden überuvacht. Die lnformationen zu Lage, gemessenen Einzelparametern und Messergebnissen sind über die Umweltinformationssysteme des Freistaates Sachsen öffentlich zugänglich. Rückschl[rsse aus den Messergebnissen auf indirekte Einträge in Schutzgebiete können daraus nicht abgeleitet werden. Entsprechende lnformationen liegen deshalb nicht vor. Frage 3: Wie viele Maßnahmen gibt es in Sachsen, die dem lnsektenschutz zuträglich sind, bspw. bzgl. des Anteils von gebietsheimischem Saatgut bei der Begrünung in der freien Landschaft, bei der Anlage von Blühstreifen und bei der Pflege dieser? lm Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/ 2015) werden verschiedene Vorhaben gefördert, die speziell auf die Verbesserung der Habitatbedingungen von lnsekten abzielen oder die dem lnsektenschutz zuträglich sind: Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ¡ Vorhaben, die speziell auf die Verbesserung der Habitatbedingungen von lnsekten abzielen: Mit dem Vorhaben AL.5 wird die Anlage von Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland gefördert. Alle Varianten des Vorhabens tragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft bei. Mit dem Vorhaben GL.3 wird das Belassen von Bracheflächen oder Brachestreifen auf Grünland, die jedes zweite Jahr zu mähen sind, gefördert. Ziel ist die Schaffung beziehungsweise Erhaltung von Bracheflächen im Grünland als Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Für lnsekten (zum Beispiel Heuschrecken und Tagfalter) und andere Kleintiere, wie Spinnen, werden über-jährige Strukturen geschaffen, die zum Überwintern und als Nahrungs- und Fortpflanzungsort dienen. Das Vorhaben GL.Sd ist auf die beiden nach der FFH-Richtlinie geschützten Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ausgerichtet, indem die Nutzungspause auf den Entwicklungszyklus dieser Tagfalter abgestimmt ist. o Vorhaben, die dem lnsektenschutz zuträglich sind Neben den Vorhaben, die speziell auf die Verbesserungen der Lebensbedingungen von lnsekten abzielen, sind weitere Vorhaben der RL AUl(2015 dem lnsektenschutz zuträglich, indem während der gesamten Verpflichtungszeit auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, mit Ausnahme der im ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel, vezichtet wird (Vorhaben 4L.1, 4L.5, 4L.6, GL.2, GL.3, GL.4, GL.Sa-d) oder ein Nachweis an Kennarten artenreichen Grünlandes erforderlich ist (GL.1) oder die erste Mähnutzung des Grünlandes als Staffelmahd erfolgt (GL.5e). Daneben sind auch die Vorhaben, die über die Richtlinie Öt