STAATSMINISTERIUM FlIR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminlster Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Wehner und Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1128 Thema: Barrierefreie Überwege für Fußgänger an Kreisverkehren Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/1 Dresden, 0 1, APB. 201 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Autofahrer haben laut StVO beim Ausfahren von Kreisverkehren auf "querende" Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten. Dies wiederum wird oft nicht beachtet, sodass immer öfter zusätzliche Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) an innerörtlichen Kreisverkehren angebracht werden um Fußgänger besser zu schützen. Insbesondere Menschen mit einer Behinderung haben es ohne Fußgängerüberweg sehr schwer die Straße zu überqueren. Diese Anfrage bezieht sich auf die Sicherstellung von gefahrlosen und barrierefreien Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger an Kreisverkehren.“ Zertifikat seit 200& audit bcrufundfamllic Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag deutlich für eine barrierefreie Verkehrsplanung und setzt sich für diese ein. Insbesondere im Straßenverkehr und bei den dazugehörigen baulichen Anlagen, wie z. B. Kreisverkehren, ist diesem Anliegen auf Grund der deutlich größeren Risiken für Menschen mit Behinderungen ein besonderer Stellenwert einzuräumen. Dem wird durch eine Vielzahl von baulichen Anpassungen Rechnung getragen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Frage 1: Wie werden die Belange blinder Menschen hinsichtlich der Nutzbarkeit und Passierbarkeit innerörtlicher Kreisverkehre durch das LASUV (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) berücksichtigt? Frage 2: Berücksichtigt das LASUV die Barrierefreiheit bereits in der Konzeption für den Bau von Verkehrsanlagen und innerörtlichen Kreisverkehren? Seite 1 von 2 www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. lO STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Werden Standortfaktoren wie die Lage in einem Kurort oder die Existenz von Altenheimen, Kur- und Pflegeeinrichtungen oder Kindergärten bei der Planung von innerörtlichen Kreisverkehren durch das LAS UV berücksichtigt? Frage 4: Welche Regelungen gibt es innerhalb des LASUV, um innerörtliche Kreisverkehre mit Fußgängerüberwegen auszustatten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Planung und der Bau von Verkehrsanlagen, auch Kreisverkehrsplätzen, erfolgt nach bundesweit einheitlichen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Die darin festgelegten Standards wurden unter Einbeziehung der Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen entwickelt und berücksichtigen deren Belange. Ihre Einhaltung gewährleistet die entsprechende Barrierefreiheit. Die Richtlinien gelten unabhängig vom jeweiligen Standort einer Maßnahme. Sie sehen für neu angelegte Kreisverkehrsplätze mit einstreifigen Zufahrten die Anlage von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO, „Zebrastreifen“) und Fahrbahnteilern als Regelfall vor. Die richtlinienkonforme Gestaltung geplanter Verkehrsanlagen wird im Planungsprozess von Neu- und Umbaumaßnahmen mehrfach überprüft und mit den Beteiligten abgestimmt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer werden mehrstufige Sicherheitsaudits durchgeführt. Bei besonders hohen Anforderungen können ergänzende Maßnahmen zum Schutz bestimmter Personengruppen vorgenommen werden. Im Rahmen von Baurechtsverfahren für Verkehrsanlagen, auch Kreisverkehrsplätzen, besteht für Betroffene, Verbände und Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Falle einer als nicht ausreichend betrachteten Berücksichtigung von Einwänden steht der Rechtsweg offen. Eine regelmäßige Überprüfung von Kreisverkehrsplätzen im Bestand erfolgt nicht. Ergeben sich aus der Verkehrssicherheitsarbeit oder durch Hinweise aus der Bevölkerung Anhaltspunkte für Sicherheitsdefizite an einem Kreisverkehrsplatz, prüft die Unfallkommission diese und erarbeitet geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Eine solche Maßnahme kann die Anlage von Fußgängerüberwegen sein. Frage 5: Wie viele Kreisverkehre in Sachsen werden von der Staatsregierung als barrierefrei angesehen bzw. haben einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)? Eine solche Statistik wird nicht geführt. Kreisverkehrsplätze im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Straßenbauverwaltung gelten aufgrund der oben aufgeführten Pla-nungs- und Prüfmechanismen als ausreichend barrierefrei, sofern den zuständigen Stellen keine anderslautenden Informationen bekannt werden. it freundlichen Grüßen