STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11282 Thema: Krankenversicherung von Wohnungslosen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat gemäߧ 90 Absatz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) die Aufsicht ausschließlich über landesunmittelbare Krankenkassen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher nur auf die AOK PLUS, die als einzige im Freistaat Sachsen tätige Krankenkasse der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unterliegt. Frage 1: Wie viele Gesetzlich Krankenversicherte in Sachsen haben keinen festen Wohnsitz? Derzeit sind 127 Versicherte der AOK PLUS im Geschäftsgebiet Sachsen mit dem Unzustellbarkeitsvermerk "ohne festen Wohnsitz" versichert. Frage 2: Wie werden Wohnungslose eingestuft und wie hoch sind die dazugehörigen Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung? Sofern für die Wohnungslosen keine Vorrangversicherung, wie zum Beispiel auf Grund Arbeitslosengeld II-Bezuges oder eine Familienversicherung besteht , kommt nur eine freiwillige Versicherung nach § 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bzw. eine obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Absatz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zum Tragen. Für die Beitragsbemessung sind die beitragspflichtigen Einnahmen zu ermitteln. Hier erfolgt im Regelfall die Beitragsbemessung aus der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillige Mitglieder nach § 240 SGB V in Höhe von 991 ,67 EUR (für 2017). Das entspricht einem monatlichen Beitrag von insgesamt 174,07 EUR zur Kranken und Pflegeversicherung. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-17/927 Dresden, "73 Dezember 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Diese Beitragsbemessung setzt aber die Mitwirkung des Versicherten voraus, denn er muss der Krankenkasse die Höhe seiner Einnahmen bestätigen. Kann der Versicherte auf Grund des fehlenden Wohnsitzes nicht erreicht werden, ist die Krankenkasse nach § 240 Absatz 2 SGB V verpflichtet, die Beiträge mangels Nachweis aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4.350 EUR (für 2017) zu errechnen. Das entspricht einem monatlichen Beitrag von insgesamt 758,89 EUR zur Kranken und Pflegeversicherung. Frage 3: Wie viele ehemals wohnungslose Menschen in Hartz-IV-Bezug haben auf Grund von nachträglich zu schließenden Versicherungslücken Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung und wie hoch sind diese im Durchschnitt? Zur Frage nach den ehemals Wohnungslosen mit Arbeitslosengeld II-Bezug liegen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz keine Informationen vor. Von den derzeit bei der AOK PLUS versicherten 127 Wohnungslosen haben mit Stand Oktober 2017 insgesamt 65 Versicherte Beitragsschulden. Von den genannten beziehen aktuell 37 Versicherte Arbeitslosengeld II. Die durchschnittliche Schuldensumme beträgt 5.526,85 EUR je Versicherten. Frage 4: Wie vielen Menschen stehen auf Grund von Beitragsrückständen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur eingeschränkt Leistungen im Sinne einer Notversorgung zu? (Bitte wenn statistisch erfasst untergliedern in ehemals Wohnungslose , Hartz-IV-Empfänger und Sonstige, ansonsten Gesamtzahl)? Derzeit ist bei 8.212 Versicherten der AOK PLUS im Geschäftsgebiet Sachsen ein Ruhen des Leistungsanspruches gemäß § 16 Absatz 3a SGB V verfügt. Eine Aufschlüsselung nach ehemals Wohnungslose, Arbeitslosengeld II-Bezieher und sonstige ist mangels statistischer Erfassung nicht möglich. Frage 5: Wie viele privat Krankenversicherte in Sachsen haben keinen festen Wohnsitz? Hierüber werden keine amtlichen Statistiken geführt. Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz liegen daher keine Informationen vor, wie viele privat Krankenversicherte in Sachsen keinen festen Wohnsitz haben. Mit freundlichen Grüßen uh~ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-12-14T17:29:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes