STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11287 Thema: Warn-App NINA zur Bombenwarnung in Heidenau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Radio Dresden berichtete am 15. November 2017, dass die Warn-App NINA erst um 22:21 Uhr eine Warnung abgegeben habe und damit erst reichlich zwei Stunden nach Entdeckung der Bombe. Bis 22 Uhr hätten die Häuser im Gefahrenbereich evakuiert sein müssen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Von welcher Stelle wurde die Warnung über NINA wann und aufgrund der Veranlassung welcher Stelle ausgelöst? Beim Fund einer Fliegerbombe in der kreisangehörigen Stadt Heidenau am 13. November 2017 wurde der Entschluss zur Nutzung der bundeseinheitlichen Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) als ergänzende Warnung zu den bereits erfolgten Warnungen und Informationen durch die administrativ -organisatorische Führungsebene, hier vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Heidenau, als sachlich und örtlich zuständige Stelle (Ortspolizeibehörde) getroffen. Im Auftrag der Stadt Heidenau ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen in Kontakt getreten, die die Warnung über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) an NINA um 22:21 Uhr ausgelöst hat. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/40/45 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen erfolgte die Warnung so spät? Beim Fund einer Fliegerbombe in Heidenau am 13. November 2017 wurde um 18:15 Uhr durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst bestätigt, dass es sich beim Fundobjekt um ein Kampfmittel i. S. d. geltenden Kampfmittelverordnung handelt und eine Entschärfung vor Ort erforderlich ist. Daraufhin wurde um 18:45 Uhr vom Polizeivollzugsdienst eine Erstinformation über die Medien an die Bevölkerung gegeben. Eine rechtzeitige Warnung und Information der Bevölkerung ist somit erfolgt. Der Entschluss, NINA ergänzend für die Informationen der Bevölkerung einzusetzen, erfolgte während der laufenden Evakuierungsmaßnahmen. Es war berechtigtes Anliegen , die betroffene Bevölkerung zusätzlich mit ergänzenden Hinweisen /Handlungsempfehlungen zu erreichen, um letztendlich auch die bereits begonnenen Evakuierungsmaßnahmen, die bis 01:50 Uhr andauerten, im Rahmen der Selbstund Nachbarschaftshilfe zu unterstützen. Wenn eine Gefahr bestanden hat, dann in der zeit der Entschärfung von 01:50 bis ca. 03:30 Uhr. Somit war die Warnung auch zu diesem Zeitpunkt berechtigt und richtig. Frage 3: Welche Stellen des Freistaates Sachsen dürfen eine Warnung in welchen Fällen initiieren und welche Stellen die Warnung auslösen? Im Freistaat Sachsen kann das Lagezentrum des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) landesweite Warnungen und Gefahreninformationen auf Initiative des Verwaltungsstabs Sachsen sowie Warnungen und Gefahreninformationen der Polizeidirektionen bei polizeilichen Einsatzlagen auslösen. Des Weiteren können die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden kommunale Warnungen und Gefahreninformationen initiieren und über die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen auslösen. Frage 4: Wann und in welchem Umfang wurden die initiierenden Stellen über die Möglichkeit der Nutzung von NINA informiert? Die Polizeidirektionen wurden mit Erlass des SMI vom 4. August 2016 und die Landkreise und Kreisfreien Städte mit Erlass des SMI vom 31. August 2017 über die Möglichkeit der Nutzung von MoWaS/NINA informiert. Dabei wurden insbesondere Zuständigkeiten , Verfahren und Meldewege geregelt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche (weiteren) Maßnahmen hat die Staatsregierung konkret getroffen, um die Nutzung von NINA durch Behörden und Einwohnerinnen und Einwohnern des Freistaates Sachsen zu fördern? Der Freistaat Sachsen hat am 25. Oktober 2017 in der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen einen gemeinsamen Pressetermin mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe durchgeführt, um die Öffentlichkeit über die sachsenweite Einführung von MoVVaS mit der darin integrierten Warn-App NINA zu informieren. Für dir Integrierten Regionalleitstellen und die Landkreise und Kreisfreien Städte finden l tt,derz it Schulungsmaßnahmen zur Nutzung des Systems MoWaS statt. Die erste Schulung i uyde am 9. November 2017 durchgeführt. Mit repndlichen Grüßen rtrkus Ulbi. Seite 3 von 3 2017-12-15T11:33:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes