STAATSMIN1STERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/240-2017 Dresden, . ‚"7. Dezember 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Ren 6 Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11296 Thema: Nachfrage zu Drs.-Nr. 6/11019 "Zielvereinbarungen 2014 - 2016" Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Anlage zur Drs. 6/11019 wird deutlich, dass bei der Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages sieben Hochschulen ihre Ziele nicht erreichen konnten. 2009 wurde zur Unterstützung der Gleichstellungsarbeit sächsischer Hochschulen die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen gegründet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form unterstützt die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen die Hochschulen bei der Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages ? Im Zentrum des Arbeitsfeldes Gleichstellung der Geschlechter steht die enge Zusammenarbeit mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der sächsischen Universitäten und Hochschulen und im Besonderen deren Landeskonferenz (LaKoG). Die Koordinierungsstelle fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den Prozessen in Sachsen und den Entwicklungen auf Bundesebene . Für die Beauftragten vor Ort sind insbesondere die Weiterbildungsangebote der Koordinierungsstelle von besonderer Bedeutung, darüber hinaus werden die Akteurinnen und Akteure im Familienservice und in Frauen-in- MINT-Projekten an sächsischen Hochschulen durch regelmäßige Treffen vernetzt . Als Fachstelle lnklusion ist es weiterhin Aufgabe, die Bemühungen der Hochschulen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung bestmöglich zu unterstützen. Dies erfolgt ebenfalls durch die Instrumente der Vernetzung, Information, Beratung und wissenschaftlichen Begleitung . Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen wird derzeit von der Universität Leipzig mit 2,5 VZS, ausgestattet, welche Planungen bzgl. der finanziellen und personellen Ausstattung liegen für 2018 vor? Im Staatshaushalt sind für die Verstetigung der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen pro Haushaltsjahr im Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils 200 Tsd. EUR eingestellt. Das SMVVK wird der Universität Leipzig auch 2018 diese Mittel wieder zweckgebunden für die Koordinierungsstelle zuweisen. Die Staatsregierung geht davon aus, dass damit die Koordinierungsstelle weiterhin im Umfang von 2,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit Personalstellen ausgestattet werden kann. Frage 3: Sind nach Auffassung der Staatsregierung die personellen und finanziellen Mittel, welche die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen zur Zeit erhält ausreichend zur Umsetzung der gesteckten Ziele sowie der Bearbeitung des hinzugekommenen Themas Inklusion? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 4: Welche Projekte können von der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen nicht umgesetzt werden, auf Grund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen? Der Staatsregierung sind keine Projekte bekannt, die auf Grund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nicht umgesetzt werden konnten bzw. können. Frage 5: Inwieweit ist die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen in die Erstellung der Gleichstellungskonzepte an den sächsischen Hochschulen eingebunden? Nach den Vorgaben des Hochschulentwicklungsplanes 2025 und der jeweiligen Zielvereinbarungen mit den sächsischen Hochschulen berät die Koordinierungsstelle die Hochschulen bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte. Mit fr ndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria stange Seite 2 von 2 Page 1 Page 2 2017-12-12T11:02:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes