Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11298 Thema: Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen – Nachfrage zu Drs 6/4798 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen wurden seit Beantwortung der o.g. Anfrage durch die Polizeidirektion Dresden und durch welche weiteren Polizeibehörden des Freistaates Sachsen getroffen? Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4798 verwiesen. Frage 2: Inwieweit hat über die in o.g. Anfrage hinaus ein weiterer Austausch über die Sicherheit von Medienvertretern bei Versammlungen zwischen den Polizeidirektionen und ggf. welchen weiteren Behörden des Freistaates stattgefunden? Frage 3: Welche Maßnahmen/Veranstaltungen hat das Sächsische Staatsministerium des Inneren bzw. andere Behörden des Freistaates Sachsen zur Sensibilisierung der Polizei im Umgang mit Journalisten bei Versammlungen seit dem 25. Februar 2016 durchgeführt bzw. für die Zukunft geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4798 verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/40/49 Dresden, 15. Dezember 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Inwieweit wurden seit Februar 2016 Fortbildungsbedarfe der Polizei im Umgang mit Journalisten wann von welchen Stellen der sächsischen Polizei angemeldet und wann und mit welchem Ergebnis zum Anlass genommen, entsprechende Fortbildungsangebote zu überprüfen und zu überarbeiten? Für die polizeiinterne Durchführung derartiger Fortbildungsveranstaltungen wurde seit Februar 2016 kein Bedarf angezeigt. Eine Überarbeitung der bestehenden zentralen Fortbildungsangebote erfolgte nicht. Frage 5: Welche Ausbildungs- und Fortbildungsangebote zum Umgang mit Journalisten standen der Polizei 2016 und stehen der Polizei derzeit mit welchem konkreten Inhalt zur Verfügung? Es wird grundsätzlich auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3962 verwiesen und ergänzend für den Bereich der Fortbildung wie folgt informiert: Innerhalb der Sicherheitskooperation der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Thüringen und Sachsen wird der Lehrgang „Grundlagen der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit " mit nachfolgendem Inhalt angeboten. Einführung in die journalistische Methodik Rechtsgrundlagen der journalistischen Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland Unterschied: Nachricht und Bericht Offizielle Informationen und Soziale Netzwerke, Nutzung Sozialer Netzwerke für die Polizeiarbeit Rechte und Pflichten von Journalisten und Zusammenarbeit, Presserecht und Pressekodex Wie wird eine Pressemeldung verfasst, Pressearbeit im Lokalen/Regionalen Grundlagen eines Interviews (Bild und Mikro) Auf4au einer Reportage und der Unterschied zu einer Meldung. AnWssbezogene Medieninformation (Statement am Ereignisort/Pressekonferenz) Darüqpr hi aus stehen die Angebote der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rech pfl ge (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, auch der Polizei zur Verr u . Es wird auf die Anlage verwiesen. Mit Newhachen Grüßen u - MaYkus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11298 Fortbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen Bezeichnung der Fort- Lehrinhalte bildung Öffentlichkeitsarbeit - Grundbegriffe und Modelle der Kommunikation — Basisseminar - die Massenmedien und ihr Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung - Ziele, Funktionen und Aufgabenfelder der Öffentlichkeitsarbeit im Behörden -Kontext - Zielgruppen und Regeln für die Kommunikation mit Zielgruppen - Themen und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit - Organisation der Öffentlichkeitsarbeit sowie Einbindung in die Behördenstruktur - Exkurs: Umgang mit Agenturen und deren Dienstleistungen Pressearbeit - die Massenmedien und ihr Einfluss auf die öffentliche Mei- - Basisseminar nungsbildung - Funktion, Ziele und strategische Ausrichtung der Pressearbeit - Medienlandschaft, journalistische Arbeitsweise sowie Aufbau und Pflege von Kontakten zu Redaktionen/Journalisten - ausgewählte Instrumente: Pressegespräch/-konferenz, Pressemappe /-mitteilung, Online -Angebote - Zielgruppenanalyse, Medienauswahl sowie Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle - Grundlagen des Presserechts/Medienrechts: öffentliche Aufgaben der Presse sowie Pressefreiheit, Auskunftspflichten/ -rechte, Datenschutz - Pressearbeit und Social Media: Konsequenzen der aktuellen Entwicklung neuer Internetkommunikationsformen für die Pressearbeit Medienrecht - wichtige Regelungen des Medienrechts (Presserecht, Rund- - Intensivworkshop funkrecht und Multimedia -Recht) - öffentliche Aufgaben der Presse sowie Pressefreiheit, Auskunftspflichten / -rechte, Gleichbehandlung, Ordnungsrecht, Sorgfaltspflicht, Persönlichkeitsrechte - datenschutzrechtliche Regelungen - Urheber- und Verwertungsrechte, Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen (Abgaben an VG Wort, GEMA, Künstlersozialkasse etc.) - zivilrechtliche Folgen der Verletzung presserechtlicher Vorschriften - Behandlung von Einzelfragen und praktischen Fällen aus dem Presse -/Medienrecht 6_11298_rs GondroMe_2017-12-18_09-56-57 2017-12-18T10:40:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes